Politik | Bundespräsidentenwahl

Österreich muss noch einmal wählen

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat der FPÖ-Anfechtung zur Bundespräsidenten-Stichwahl stattgegeben. Sie muss in ganz Österreich wiederholt werden.

Die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl muss in ganz Österreich wiederholt werden. Der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, gab dies am Freitag Mittag bekannt. Das höchste Gericht gibt somit der Anfechtung der FPÖ statt, die Stichwahl zum Amt des österreichischen Bundespräsidenten wird aufgehoben. Der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will am kommenden Dienstag einen neuen Wahltermin vorschlagen.

Am 22. Mai 2016 hatte Alexander Van der Bellen die Stichwahl zum österreichischen Bundespräsidenten mit 50,3 Prozent der Stimmen für sich entschieden. Nur 31.026 Stimmen trennten ihn vom FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer. Die FPÖ hatte im Anschluss an die Wahl das Ergebnis vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Sie vermutete Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung. Entscheidend für das heutige Urteil, und der damit einhergehenden Aufhebung der Stichwahl, waren tatsächlich Regelverstöße die der Verfassungsgerichtshof bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken festgestellt hat. Da es nicht möglich ist, nur die Briefwahl beziehungsweise die Wahl nur in einzelnen Bezirken zu wiederholen, muss die Stichwahl im vollen Ausmaß ein zweites Mal stattfinden. Erste Reaktionen gab es in den sozialen Netzwerken. Während Van der Bellen ankündigt, am Nachmittag ein Presse-Statement abzugeben, herrscht bei der FPÖ Genugtuung: