Politik | Gemeindewahlen

Die Wahlen retten

Die Regionalregierung trifft sich zur Absicherung des Wahlgesetzes: Die Ansässigkeitsklausel von 4 Jahren für das passive Wahlrecht soll gestrichen werden.

Vor wenigen Tagen erst, am 3. März, unterzeichnete Regionalpräsident Ugo Rossi das Dekret, mit dem das Datum für die Gemeindewahlen offiziell festgesetzt wurde. Gewählt wird am Sonntag, den 10. Mai 2015, mit eventueller Stichwahl am 24. Mai 2015.

Nun muss der Regionalrat in einer Dringlichkeitssitzung über jenen Passus abstimmen, der das passive Wahlrecht jenen Personen zuerkennt, die nicht 4 Jahre in der Region ansässig sind. Denn dieser könnte sich zum Haken an einer Sache auswachsen, deren Brisanz man offensichtlich übersehen hat. Gerade Michaela Biancofiore war es, die auf die Verfassungswidrigkeit der Ansässigkeitsklausel hingewiesen hatte. Sie wollte Franco Frattini als Bürgermeisterkandidaten für Bozen vorschlagen, doch wenn dieser kein Ansässiger im Sinn des Wahlgesetzes ist, kann er nicht gewählt werden. Die italienische Verfassung sieht hingegen vor, dass jedem Bürger in ganz Italien das passive Wahlrecht zusteht.

Einen Rekurs Frattinis wollte man auf keinen Fall riskieren, heißt es aus SVP-Kreisen, um die Wahlen und ihren Ausgang nicht zu gefährden. Deswegen nun eine Modifizierung im Eiltempo.