Umwelt | Mals

"Pestizidfreie Gemeinden sind EU-konform"

Schafft es Mals, den Willen der Bevölkerung in Sachen Spritzmittel rechtlich umsetzen? Warum der Bozner Rechtsanwalt Rudi Benedikter dem Chor der Skeptiker widerspricht.

Kaum ist das Ergebnis des Votums in Mals bekannt, geht der Streit um die rechtliche Durchsetzbarkeit eines Pestizidsverbots richtig los. Nicht nur die Sonntagszeitung Zett stellte dem breiten Jubel der Pestizidgegner am Wochenende die Frage „War alles umsonst?“ gegenüber. Auch auf RAI Südtirol reihte sich der in Innsbruck lehrende Europarechtsexperte Walter Obwexer am Montag in den Chor all jener ein, die wie nicht zuletzt EU-Abgeordneter Herbert Dorfmann die These vertreten,  dass eine pestizidfreie Gemeinde aufgrund der bestehenden EU-Gesetzgebung  rechtlich unmöglich sei.. Denn, wie der Uniprofessor argumentierte: Mals müsste belegen, dass die Gesundheit der eigenen Bevölkerung durch den Spritzmitteleinsatz schwerwiegender beeinträchtig werde als im restlichen Europa – und dieser Beleg wird laut Einschätzung des Universitätsprofessors schwierig werden.

Auf die Herausforderung, das Gegenteil zu beweisen, wird sich in den kommenden Wochen nicht nur  Obwexers Kollege Marino Marinelli einlassen. Der Universitätsprofessor an der juristischen Fakultät der Universität Trient und Honorarprofessor in Innbsruck, soll im Beratungsteam sein, das den Malser Gemeinderat bei der Umsetzung des Volkswillens unterstützen wird. Rückendeckung für die MalserInnen kam am Montag aber auch vom Bozner Rechtsanwalt und Gemeindepolitiker Rudi Benedikter. „Pestizidfreie Gemeinden sind  durchaus EU-konform“,  widerspricht er Dorfmann & Co. unter Verweis auf auf die europäische Gesetzgebung im Bereich biologischer Landbau.

Seit 1991 sei diese eine vom EU-Recht offiziell anerkannte  landwirtschaftliche Produktionsweise, die in Folge von unzähligen Kommissionsrichtlinien geregelt und gefördert wurde. Als Beispiel nennt Benedikter die  EU-Richtlinie Nr. 834/2007 „Ökologischer Landbau“, die ausdrücklich den Einsatz von ökologischen Pflanzenschutzmitteln erlaube bzw. in dem Bereich fordere. „Dies setzt natürlich den Verzicht oder die Einschränkung herkömmlicher Pestizide voraus“, argumentiert Rudi Benedikter. Sein Tipp in Richtung Mals? „Keinerlei EU-Verordnung oder Richtlinie verbietet es, eine solche regionale oder lokale Umstellungen auf biologischen Landbau etwa auf Gemeindeebene festzulegen. Keinerlei staatliches, regionales oder Landesgesetz schränkt hier die subsidiäre Regelungskompetenz einer Gemeinde ein, weder aus dem Blickpunkt Gesundheitsschutz noch aus jenem der Landwirtschaft.“