Politik | Mitbestimmung

Arnold Schuler und die direkte Demokratie

Landesrat Arnold Schuler will in Zukunft eines klären: Wer bei Volksabstimmungen über was abstimmen darf. Die Leidtragenden dürften nicht die Bürger sein.

Den europäischen Dorferneuerungspreis streicht Mals sein. Hochgelobt auf der einen Seite, mit dem Finger darauf gezeigt und getadelt auf der anderen. Als zuständiger Landesrat für die Gemeinden in Südtirol positioniert sich Arnold Schuler in Sachen Referendum ganz klar: "Es geht nicht, dass Ausgaben getätigt und Erwartungen geweckt werden - danach aber nicht klar ist, was die Gemeinde überhaupt tun darf - und was nicht."

Wird auf Paragraphen herumgeritten, um sich nicht damit zu konfrontieren, was Bürger wirklich wollen? Nicht nur das Beispiel Mals führt Schuler an, wo eine Expertenkommission die Zulässigkeit des Referendums bestätigt hatte obwohl "die Verfassungskonformität und eventuelle Kollision mit EU-Normen zu prüfen gewesen wäre", ein zweites Beispiel hat der Landesrat parat.

Mitte Februar 2012 wurde in Gsies eine bindende Bürgerbefragung durchgeführt. Es ging um einen Handyumsetzer, der von der Bevölkerung klar abgelehnt wurde, jetzt der Rekurs von Vodafone. Schuler: "Gemeinden können sich nicht gegen Umsetzer stemmen, wenn die Anbieter die Kriterien einhalten."

Wer muss sich also anpassen? Die Bürger an die derzeitigen Regeln, oder ist es Zeit, Regeln und Gesetze zu überdenken? Schuler setzt auf Klarheit, eines könne nämlich nicht angehen: "Das Schlimmste ist, dass am Ende die Bürger gegeneinander prozesssieren. Deshalb soll die verfassungsrechtliche Prüfung im Vorfeld erfolgen." Die Direkte Demorkatie soll sich also in genau abgesteckten Wegen bewegen, man könnte auch sagen: Direkte Demokratie, lieber nicht!

 

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Oskar Egger Fr., 19.09.2014 - 07:07

Herr Schuler, sein Sie bitte so ehrlich und geben Sie zu, dass Sie das Ganze nicht so interessieren würde, wären Sie nicht Teil von der Partie. Handyumsetzer wurden gesetzt (siehe botanischer Garten), an der Grenze zur Legalität und NIEMAND schert sich um die schimpfenden Bürger. Es ist schon eine Überforderung, als Landwirt auch noch im Landtag sitzen zu müssen, bitte überlassen Sie die Demokratie den Verfassungsrechtlern und Experten. Bitte!!

Fr., 19.09.2014 - 07:07 Permalink
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Bernhard Oberrauch Fr., 19.09.2014 - 11:29

ja, das wird auf mehreren Ebenen eine heikle Frage.
Sollen die Bürger bestimmen, wie sie leben wollen, oder übergebe wir freiwillig das Diktat an die Konzerne?
Ich sehe es immer noch als Aufgabe der Politiker an, die Gesetze den Bedürnissen der Bürger anzupassen.
Siehe auch den lobenswerten Widerstand von Sepp Noggler gegen das geplante Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada.
http://www.salto.bz/article/04092014/der-anti-ttip-aktivist

Es stellt sich also nicht die Frage, ob die Gesetze (EU-weit, national, regional) den Bürgerwillen zulassen, sondern wie wir die Gesetze gestalten müssen, damit sie den Bürgerwillen zulassen.

Fr., 19.09.2014 - 11:29 Permalink
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Oskar Egger So., 21.09.2014 - 16:35

Antwort auf von DervomBerge Tratzer

Upppss...das ist mir entgangen. Also wieder nichts mit Vertrauen, hab's wenigstens mal versucht. Schade! War wohl auch wegen Schuler abgelenkt, auf den ich eine echte Wut habe. Jetzt behauptet er, im Gegensatz zum Bären (meine Statistik der Bärenmorde widerlegt allerdings diese Behauptung schon), sei jeder Wolf ein Problemwolf. Und hetzt so auf den im Ultental gesichteten Jungwolf. In Ulten sei zu wenig Platz für Herdenschutzhunde (so seine Äußerung in der FF). Ich behaupte hingegen, schon seit vielen Jahren kennen und nützen die ultner Hirten den bergamaschischen Hirtenhund: ein mittelwüchsiger, intelligenter Gefährte, der es mit jedem Wolf aufnimmt, seit Attila.

So., 21.09.2014 - 16:35 Permalink
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DervomBerge Tratzer Sa., 20.09.2014 - 17:14

Antwort auf von Roland Kofler

Denke doch dass die Begriffe Differentiationspotential haben, so ist der wahrscheinlich wichtigste Grundsatz des Biologischen Landbaus der Verzicht von CHEMISCH SYNTHETISCHEN Pflanzenschutzmitteln.
Im BioLandbau werden nämlich neben vorbeugende sowie acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen, vorbeugende sowie acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen verwendet.
Beim IP steht die chemische Bekämpfung im Vordergrund.

Der Begriff NATÜRLICH ist sicher ein weitumfassender Begriff und im Zusammenhang mit PSM nicht genau definiert. Übrigens auch der von Haeckel geprägte Begriff ÖKOLOGIE (ökologisch) der sich auf die Interaktion von Lebewesen und Lebensräumen bezieht, weniger ob etwas in unserem Sinne 'ökologisch' ist.

Sa., 20.09.2014 - 17:14 Permalink
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Oskar Egger So., 21.09.2014 - 16:44

Antwort auf von DervomBerge Tratzer

Tratzer, mir gefällt "Differentiationspotential". Grundsätzlich kann behauptet werden, dass ökologischer Landbau versucht, ganze Systheme zu berücksichtigen und das Grundprinzip der Humusbildung anwendet. Bei der chemischen Bekämpfung geht es um das einzelne Sympthom, die Bodenverseuchung wird durch weitere Chemie überspielt, Gegenmaßnahmen zum Ausfall von Nützlingen reichen bis zum Bienenroboter, eine Horrorgeschichte.

So., 21.09.2014 - 16:44 Permalink
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Thomas Benedikter Mo., 22.09.2014 - 09:49

Wir sollten uns fragen, schreibt zu recht oben Bernhard Oberrauch, "ob die Gesetze (EU-weit, national, regional) den Bürgerwillen zulassen, sondern wie wir die Gesetze gestalten müssen, damit sie den Bürgerwillen zulassen." Die für Volksabstimmungen zugelassenen Sachbereiche sind in unseren Gemeindesatzungen unnötig eingeengt worden, doch müssen sie sich im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit bewegen. Das ist Grundprinzip der direkten Demokratie von bayern bis in die Schweiz, andernfalls brechenendlose Rechtsstreitigkeiten aus.
Allerdings hat der Gemeindenverband in dieser Hinsicht zu wenig getan: seit 2000, auch unter der Präsidentschaft von Schuler hat er nie zu Fragen der Regelung von Volksabstimmungen Stellung bezogen. Seine Vorgabe zur "Mustersatzung" ist in Sachen Bürgerbeteiligung überholungsbedürftig, das Land selbst könnte durchaus die Gemeinden und Bürger unterstützen, indem eine entsprechende Rechtsberatung beim Land für die kommunalen Volksabstimmungskommissionen geboten wird. Eine Vorabprüfung der Verfassungsmäßigkeit gibt es allerdings nicht mal beim Land und beim Staat: abgesehen davon, dass dies nicht geht, warum sollte gerade die unterste Ebene eine solche Prüfung einführen müssen?

Mo., 22.09.2014 - 09:49 Permalink