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Die vergessene IVA

Das Land wird am Ende für den Begleitdienst von Schülern mit Behinderung rund 400.000 Euro mehr ausgeben als bisher. Eine unglaubliche Verwaltungsposse.

Die Geschichte ist so absurd, dass man sie fast nicht glauben kann. „Es stimmt alles,  was Sie sagen“, meint ein hoher Landesbeamter händeringend zu salto.bz, aber was sollen wir tun?“. Die einzige Hoffnung, die man bisher hatte: Vielleicht fällt es niemandem auf. Doch damit ist es jetzt vorbei.
Das Ganze klingt wie ein schlechter Witz, es ist aber leider nicht zum Lachen, sondern schon eher zum Verzweifeln“, sagt der Geschäftsführer der Lebenshilfe, Wolfgang Obwexer.
Es geht um eine Geschichte, in der das Land das Beste wollte und am Ende das Schlechteste erreicht hat. Und es geht um eine unglaubliche Posse, die auch ein bezeichnendes Licht auf das Urteilsvermögen der Südtiroler Landesverwaltung wirft.

Die Ausschreibung

In diesem Jahr kam es zur Neuvergabe des Fahr- und Begleitdienstes für SchülerInnen mit Behinderung. Seit fast drei Jahrzehnten führt eine Bietergemeinschaft aus der Arbeitsgemeinschaft für Behinderte und Lebenshilfe diesen Dienst südtirolweit durch. Es geht dabei um rund 300 Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, die täglich zur Schule und wieder nach Hause gebracht werden. Über 50 eigene Kleinbusse und über 75 Begleitpersonen werden dazu täglich eingesetzt.
Die Lebenshilfe und die Arbeitsgemeinschaft haben den Dienst nicht nur aufgebaut, sondern sie führen ihn auch seit Jahrzehnten zur Zufriedenheit der Betroffen und der Verwaltung durch. Bereits vor vier Jahren aber entschied das Land, den Dienst EU-weit auszuschreiben. Es ist eine selbst unter Juristen umstrittene Entscheidung, ob eine solche soziale Dienstleistung überhaupt ausgeschrieben werden muss.
Die erste Ausschreibung entschieden die Arbeitsgemeinschaft und die Lebenshilfe noch für sich. Doch diesmal ging es anders aus.

Sieger aus Lecce

Im Frühjahr schrieb das Land den Begleitdienst von Schulanfang 2014 bis 2018 aus. Es geht um eine Ausschreibungssumme von 8,4 Millionen Euro. Die Ausschreibung gewann das Unternehmen „Tundo Srl“ aus Lecce mit einem Abschlag von 5 Prozent.
Seitdem diese Wertung bekannt wurde, geht ein Aufschrei durch das Land. Der Grund: Ein auswärtiges Unternehmen bringt zwei verdiente Südtiroler Vereine und Verbände in ernsthafte finanzielle Bedrängnis.
Zudem entstanden durch den abrupten Wechsel konkrete organisatorische Probleme. Denn der landesfremde Unternehmer aus Lecce konnte zu Schulbeginn mit dem Dienst nicht starten. Deshalb führen Lebenshilfe und Arbeitsgemeinschaft den Dienst bis Ende Oktober so weiter wie bisher. Die beiden Vereine haben damit alle wichtigen Vorbereitungsarbeiten wie die Anstellung der 75 Begleitpersonen und die Einteilung der Buslinien durchgeführt. Inzwischen haben die Landesverwaltung und die Tundo Srl den endgültigen Vertrag unterzeichnet, und der Unternehmer aus Apulien kann sich ins gemachte Nest setzen. Vergangene Woche musste die Lebenshilfe dem Privatunternehmer die Liste der Begleitpersonen übergeben.

Der SuperGau

Das einzige Argument, das im Land für den Wechsel sprach, war das günstigere Angebot. Doch genau das ist in Wirklichkeit eine Chimäre. Schaut man sich die Bedingungen genau an, so wird klar, dass das Land am Ende keineswegs spart, sondern ganz im Gegenteil noch viel Geld draufzahlen muss. In Zahlen: Der Begleitdienst kostet nach dieser Ausschreibung am Ende in vier Jahren gut 400.000 Euro mehr als bisher.
Was so absurd klingt, ist schnell erklärt. Die Ausschreibungssumme beträgt 8,4 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Lebenshilfe und die Arbeitsgemeinschaft sind Onlus-Vereine und damit von der Pflicht befreit, für ihre Leistungen die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Weil sie dem Land keine Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen, ist ihr Ausschreibungs-Angebot mit einem ganz geringen Abschlag sozusagen ein Nettoangebot. Das Land zahlt so viel und keinen Cent dazu.
Bei der „Tundo srl“ ist es aber anders. Das kommerzielle Unternehmen unterliegt der normalen Mehrwertsteuerpflicht. Das heißt: Das Land zahlt jenes Gebot, mit dem der Unternehmer aus Apulien die Ausschreibung gewonnen hat, zuzüglich 10 Prozent an Mehrwertsteuer.
Unterm Strich heißt das: Die „Tundo srl“ hat zwar 5 Prozent Abschlag auf die Ausschreibungssumme gemacht, weil das Land aber 10 Prozent an Mehrwertsteuer zahlen muss, kostet das Ganze dem Steuerzahler am Ende um 5 Prozent mehr. Anders als ein Unternehmer kann das Land die Mehrwertsteuer nicht verrechnen. Weil der Steuersitz der „Tundo srl“ in Lecce liegt, fließt das Geld so auch nicht in die Landeskasse zurück.
Im Klartext: Hätte die bisherige Bietergemeinschaft aus Lebenshilfe und Arbeitsgemeinschaft den Dienst mit einem kleinen Abschlag auf die Ausschreibungssumme weitergeführt, hätte sich das Land rund eine halbe Million Euro erspart.

Gefahr in Verzug

Aus Fehlern wird man klug, heißt es. Ob das Sprichwort stimmt, wird sich schnell zeigen. Denn die öffentliche Verwaltung ist in Südtirol gerade dabei, denselben absurden Fehler zu wiederholen.
Derzeit laufen zwei weitere Ausschreibungen für den Transport- und Begleitdienst für Menschen mit Behinderungen. Die Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern hat den Dienst ab 1. Jänner 2015 für drei Jahre ausgeschrieben, ebenso die Bezirksgemeinschaft Vinschgau.
Bei der ersten Ausschreibung geht es um 1.274.826,15 Euro, bei der zweiten um 535.849,26 Euro.
In beiden Ausschreibungen sind die Angebote ohne Mehrwertsteuer vorzulegen, und es könnte sich somit genau das wiederholen, was jetzt auf Landesebene passiert ist. Gewinnt auch dort ein kommerzielles Unternehmen, könnte es am Ende ordentlich teurer werden.

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Matthias Mühlberger Di., 21.10.2014 - 08:48

Wie ist die rechtliche Lage: muss die Landesverwaltung auf das günstigste Nettogebot eingehen oder darf sie die absoluten Kosten berücksichtigen? Andersrum: ist die Entscheidung aus Sicht des Gesetzes nachvollziehbar oder war hier jemand einfach nur strohdumm wie es der Titel und der zitierte Beamte suggerieren?

Di., 21.10.2014 - 08:48 Permalink
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Christoph Moar Di., 21.10.2014 - 09:31

Völlig richtig. Es ist jetzt Schmarrn, hier nach weiteren angeblichen Versäumnissen der Verwaltung zu suchen. Ausschreibungen müssen netto ausgeschrieben werden (zzgl. Mwst falls sie dann anfällt), alles andere wäre völliger Schwachsinn und würde allen Onlus Betrieben einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen (den ich ihnen gerne zugestehen würde, nur, so gehts halt nicht, da würde ich jeden klagenden Unternehmer verstehen der den Auftrag verliert weil er für den Staat eine Mwst einbeziehen muss, von der er nichts hat).

Der Fail hier ist und bleibt ein anderer: wenn Sozialdienstleistungen ohne Ausschreibungen vergeben werden können, dann hätte es ein Direktauftrag getan und wir würden hier nicht Wunden lecken müssen. Für die Mwst kann die Apparatur nichts dafür.

Ceterum censeo dass es ein ziemliches Chaos ist, dass die öffentliche Hand Mwst entrichten muss wie jeder andere. Zuerst zahlen wir Steuern von unserem Gehalt oder unseren Unternehmensgewinnen, mit diesen Steuereinnahmen wird die Öffentliche Hand (Gemeinde, Provinz, Region, Staat) finanziert. Sobald unsere Gemeinde also mit "unseren" Steuergeldern was ausgeben möchte, werden wieder 22% (oder 10%) abgezwackt und landen wieder in den zentralen Steuertopf. Das ist mir echt zuviel linke-Tasche-rechte-Tasche-Rechnerei.

Führt dann letzlich dazu, dass Gemeinden ein "Immobilienmanagement" gründen, das die Verwaltung aller Immobilien übernimmt, damit diese wiederum Mwstpflichtige Leistungen einkaufen (zum Beispiel die Bauleistungen bei neuen Immobilien) und damit die Mwst wieder gegenrechnen können. Auch wieder ein Taschenspielertrick, wer smart ist, kommt damit besser zurecht.

Di., 21.10.2014 - 09:31 Permalink
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Christoph Moar Di., 21.10.2014 - 11:24

Antwort auf von Matthias Mühlberger

Ja, der eigentliche "Fail" wurde ja schon richtig thematisiert, das war hier vor ein paar Wochen und wurde mehrfach redaktionell aufgegriffen. Dieser Artikel ist hingegen ein Follow-Up, mit dem man andeutet, dass "noch etwas" schiefgelaufen ist und es "schon wieder mehr" kostet. Alles richtig, es stimmt auch, dass es durch die IVA tatsächlich mehr kostest als von der Onluns. Nur: das ist tatsächlich nicht der Fail. Dass der Staat bei Firmen IVA möchte und Onlusse davon befreit, dafür kann keiner, und keiner kann das mit irgendwelchen Ausschreibungsbewertungen umgehen. Wenn, dann muss im Rahmen einer Qualitätsausschreibung irgend ein objektiver Maßstab gefunden werden, nach dem eine Onlus mehr Punkte erhalten kann. Falls diese dann gewinnt, dann kann man sich über die ersparte IVA freuen. Der Artikel suggeriert aber eine erneute Verwaltungsposse, die keine ist: Keiner hat die IVA vergessen oder nicht daran gedacht, dass die dann noch on top kommt. Ich kann schlicht keine Ausschreibung machen, bei der ich Bruttobeträge und nicht Nettobeträge vergleiche.
Aber selbstverständlich hätte man versuchen sollen, gar keine Ausschreibung zu machen und die Onlus oder Sozialgenossenschaften per Direktauftrag zu beauftragen.

Di., 21.10.2014 - 11:24 Permalink
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Harald Knoflach Di., 21.10.2014 - 19:22

ich kenn mich da rechtlich nicht aus. aber müssen wir wirklich alles dem preisdiktat unterwerfen. sind für eine ausschreibung nicht auch andere kriterien ausschlaggebend?
wenn die firma nicht zum vereinbarten zeitpunkt "liefern" kann, ist das doch ein grobes versäumnis. nach meinem dafürhalten gehört der auftrag alsdann sofort entzogen. wer trägt denn überhaupt die mehrkosten?
verlässlichkeit ist in sozialen belangen doch ein oberster grundsatz. die firma hat bewiesen, dass sie das nicht ist.

Di., 21.10.2014 - 19:22 Permalink
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Christoph Moar Di., 21.10.2014 - 19:48

Antwort auf von Harald Knoflach

Hallo Harald. Im Vergaberecht gibt es im Prinzip zwei Modelle: Preisausschreibungen oder Qualitätsausschreibungen. Erstere ist klar, da zählt nur der Abschlag. Bei zweiteren kannst du (musst du!) Qualitätskriterien definieren und mit Punkten ausstatten. Preis kann auch mit eine Komponente sein. Aber: die Kriterien müssen objektiv sein, du kannst nicht nach "Gutdünken" eine Firma "besser" als die andere bewerten, sonst gibts logischerweise Rekurse. Das Ganze ist damit so knifflig, dass ja das Land eine eigene Agentur gegründet hat, um die öffentlichen Körperschaften davon zu entlasten, selbst sich eine sichere Ausschreibung zusammenzuzimmern. Prinzipiell habe ich nichts gegen den Ansatz, ich denke aber, wenn man zum Beispiel Vergleiche mit unseren Trientner Nachbarn sieht, dass wir noch lernen müssen, Elemente wie regionale Kreisläufe oder 0-km-Entfernungen mit in die Qualitätskriterien einzubeziehen.

Was hingegen "grobes Versäumnis" ist, nun, darüber urteilen Gerichte und nicht wir Laien. Unter Geschäftskunden herrschen härtere Bandagen als unter den geschützten Verbrauchern. Ein Anbieter kann Nachbessern, Nachliefern, und noch vieles mehr und ist laut Handels- oder Werkvertragsrecht immer noch nicht vertragsbrüchig. Das ist eigentlich auch nicht verkehrt, von der anderen Seite betrachtet. Es gibt vielerlei Gründe für solche Verzögerungen, nicht alles hast du in der Hand (wobei ich damit nicht den vorliegenden Fall irgendwie schützen möchte).

Was du tun kannst: einvernehmliche Vertragsauflösung. Oder eben vorher mitdenken und zum Beispiel Vertragsstrafen einbauen bei Nichterfüllung oder zeitlicher Verzögerung. Dann hast du zumindest einen monetären Ausgleich für den Ärger. Du müsstest aber vorher daran denken... ;)

Di., 21.10.2014 - 19:48 Permalink
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Harald Knoflach Mi., 22.10.2014 - 09:54

Antwort auf von Christoph Moar

danke - wie immer - für die kompetente antwort.
bei einem transportdienst ist doch die fristgerechte erfüllung das um und auf. ob ein haus etwas früher oder später fertiggestellt wird, ist nicht ganz so relevant. aber wenn ich leute von a nach b bringen muss, und der, der das machen soll, ist dazu nicht im stande, dann betrifft das doch die essenz des dienstes. kann ich echt nicht in eine ausschreibung schreiben: bis zu diesem tag muss der dienst stehen, sonst ist er weg?

Mi., 22.10.2014 - 09:54 Permalink
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Christoph Moar Mi., 22.10.2014 - 13:21

Antwort auf von Harald Knoflach

"ob ein haus etwas früher oder später fertiggestellt wird, ist nicht ganz so relevant". Sicher, beim Hausbau ist es nicht so schlimm, aber stell dir vor, du lässt eine Fabrik bauen, und eine Woche nach geplanter Fertigstellung rollen die LKWs mit den Produktionsmaschinen und die Zulieferer mit den verderblichen Waren an. Schlimm genug?

Trotzdem muss man einsehen, dass die Juristerei eine heikle Sache ist. Wenn im Vertrag keine entsprechenden Pönalen vorgesehen sind, dann gelten halt die normalen Regelungen aus dem Vertragsrecht, und die - ohne ins Detail zu gehen - stellen zumeist dich (als Auftraggeber) erstmal in die Pflicht zu Mahnen und den Lieferanten damit in Verzug zu stellen.

Wenn er dann auch nach einer angemessenen Nachfrist seiner Erfüllungspflicht nicht nachkommt - und dieser Verzug für dich auch nicht durch Einsetzen von Dritten beseitigt werden kann - kannst du realistisch Schritte zur Vertragsauflösung finden. Du musst aber bedenken, dass es vielerlei Gründe geben kann, warum ein Lieferant seiner Erfüllungspflicht nicht nachkommen konnte, das können z.b. vereinbarte Zuarbeiten Dritter (oder des Auftraggebers) sein, oder es kann gar Höhere Gewalt sein. Der Leistungserbringer kann darum vorbringen, warum etwas nicht rechtzeitig geliefert, erbaut oder geleistet werden kann.

Allein das erklärt, warum du "nicht einfach vom Vertrag zurücktreten" kannst, sondern immer Gerichte bemühen musst, und nur diese können den Vertrag auflösen. Nur sie können nämlich zweifelsfrei festhalten, wessen Schuld hier vorliegt und sicherstellen, dass nicht der "Falsche" bestraft wird (das wäre, vereinfacht gesagt, das Beispiel, wenn du den Elektriker feuerst weil er die Installation nicht gemacht hat, er aber nicht konnte weil der Maurer nicht vorher fertig wurde).

Und das erklärt auch, warum die Landesregierung nicht einfach "vor Vertrag zurücktreten kann". Sie kann, sehr wohl, ein Gericht bemühen, der dann feststellen wird ob der Lieferant auch nach einer zumutbaren Nachfrist seine Leistung nicht erbracht hat, wessen Schuld das war, und ob und falls ja wie hoch der entstandene Schaden ist. Nachdem der Lieferant demnächst liefern soll, erübrigt sich die Fragerei dazu beinahe.

Das ist natürlich alles unbefriedigend für das normale Rechtsempfinden eines Bürgers, aber so ist nunmal das juristische Gebiet, und vor Gericht und auf Hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Darum sorgt auch derjenige vor, der sich über die Leistungserbringung und die etwaigen Schäden bei Verzug gedanken macht, und er fügt Konventionalstrafen (Pönale) in der Ausschreibung ein. Unterzeichnet der Lieferant diese Konventionalstrafen, hast du einen objektiven Titel und kannst schlicht und ergreifend einen Teil des Auftragswerts als Wiedergutmachung zurückbehalten.

Noch ein Detail, "aber wenn ich leute von a nach b bringen muss, und der, der das machen soll, ist dazu nicht im stande, dann betrifft das doch die essenz des dienstes. kann ich echt nicht in eine ausschreibung schreiben: bis zu diesem tag muss der dienst stehen, sonst ist er weg?". Die Ausschreibung betrifft bekanntlich die Erbringung eines Dienstes über einen ganzen Zeitraum (vermutlich ein Jahr) und nicht über einen Tag. Wenn du den ersten Tag (analog dazu "die ersten X Tage") die Leistung nicht erbringst, dafür aber die restlichen Tage, dann hast du noch lange nicht deine Leistung nicht erbracht. Du hast nur einen Teil davon nicht erbracht.

Ich weiss, das ist alles unbefriedigend, aber meistens hat das auch einen tieferen Sinn. Auch der Lieferant muss im Geschäftsleben faire Chancen haben. Wäre es so einfach, jemand bei nicht-Einhaltung eines Termins vom Auftrag zu entbinden, hätte der Auftraggeber einen unheimlichen Vorteil: Überlegt er es sich mittendrin anders, könnte er viel Ärger verursachen, ganz legale Steine im Weg legen, nur um den Lieferanten in Verspätung zu drängen. Dieser hätte derweil aber Vorbestellungen gemacht, Materialien eingekauft, Investitionen getätigt, und plötzlich nimmst du ihm - unlautererweise, aber natürlich ohne etwas illegales zu tun - alles weg. Der Lieferant ginge pleite.

Darum gilt im Geschäftsleben: Kaufleute wissen, was sie tun, und auf was sie sich einlassen. Geschützt werden muss nur der Verbraucher, der ist in solchen Rechtsgeschäften meist der unbedarfteste ist.

Mi., 22.10.2014 - 13:21 Permalink