Politik | Verbände

Die Gesetzesbrecher

Die Verbände machen auch bei diesen Gemeinderatswahlen munter für die SVP Wahlwerbung. Dabei ist genau das per Gesetz verboten. Nur schert sich darum niemand.

Man tut so, als sei nichts gewesen.
Auch bei diesen Gemeinderatswahlen haben die Verbände Südtirolweit für SVP-Kandidaten offen die Werbetrommel gerührt. Der LVH landauf, landab, der KVW in verschiedenen Gemeinden und auch der HGV schickt seinen Mitgliedern Briefe zu, mit einer klaren Wahlempfehlung.
Dazu kommen noch die Hunderte von Vereinen, die dasselbe tun. Wie das geht, zeigt sich am Beispiel einer Rundmail des HC Eppan, die kurz vor den Gemeinderatswahlen an Hunderte Bürgerinnen und Bürger ging.
Im Schreiben des Hockeyvereins heißt es:

„Liebe Spielereltern und Spieler
Am 10. Mai wird in unserer Gemeinde der Bürgermeister und der Gemeinderat neu bestellt. Als Sportverein sind wir grundsätzlich parteifrei und möchten nicht in die freie Entscheidung des Wählers einwirken.
Trotzdem glauben wir, dass die Leistungen, die Reinhard Zublasing und Heini Riffesser für unseren Verein erbracht haben und weiterhin bringen, unterstrichen werden muss. Als Ex-Präsident und aktueller Präsident sind sie an der Zukunft unseres Vereins maßgeblich beteiligt und investieren viel Zeit und Energie für den HCE. Eine erfolgreiche Kandidatur für den Gemeinderat kann diesen Einsatz verstärken und den Sport allgemein in Eppan unterstützen. Auch Philipp Waldthaler hat sich stark um eine Lösung in der Präsidentennachfolge des HCE gekümmert und erfolgreich vermittelt. Auch er verdient unsere Unterstützung.Wie jedoch einleitend betont, sehen wir dieses Schreiben als ehrliche Aussage zu Persönlichkeiten die unserem Verein tatkräftig zur Seite standen, aber unterstreichen die Wahlfreiheit wie es sich gehört.“

Die Wahlfreiheit wird natürlich hochgehalten. Bleibt noch zu sagen, dass der offizielle Sponsor des Vereins zufällig jenes Unternehmen ist, das auch dem empfohlenen Kandidaten Heinrich Riffesser gehört.
So schließt sich der Kreis.

Die Verbände

Wie weit die Verbände in ihrer Wahlwerbung gehen, zeigt sich seit zehn Tagen in Meran. Zuvor rührte man ungehindert die Werbetrommel für die SVP. Jetzt vor der Stichwahl warnen der HGV und der LVH in Schreiben an ihre Mitglieder vor der „grünen Verhinderungspolitik“. Man macht Stimmung gegen Paul Rösch und Werbung für den SVP-Kandidaten Gerhard Gruber.


KVW-Schreiben: Werbung für 2 SVP-Kandidaten.

Dabei ist genau das per Gesetz verboten. Bereits vor 17 Jahren hat der Regionalrat auf Antrag von Eva Klotz ein Gesetz erlassen, das eine klare und eindeutige Sprache spricht.
Im Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr 7 mit dem Titel „ Bestimmungen über die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften“ heißt es:

„Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, die Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ist ab dem sechzigsten Tag vor jenem, der dem für die Wahlen des Regionalrates festgelegten Tag vorausgeht, jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und für Parteien verboten.“
Klarer geht es wohl kaum.

Fehlende Sanktionen

In Südtirol tut man seit eineinhalb Jahrzehnten so, als würde es dieses Gesetz nicht geben. Der Grund dafür ist einfach: Das Gesetz sieht keine Sanktionen vor.
Deshalb verstoßen die Verbände ganz bewusst gegen das vom Regionalrat erlassene Gesetz. So als würde Wahlwerbung erlaubt sein.


Regionalgesetz: Kein Interpretationsspielraum.

Die Landespolitik, die sonst überall auf die Einhaltung der Gesetze pocht, schaut hier einfach weg. Ganz gleich, ob der Landeshauptmann Luis Durnwalder oder Arno Kompatscher heißt, oder der SVP-Obmann Richard Theiner oder Philipp Achammer.
Wenn es der eigenen Partei nützt, dann ist auch Gesetzesverstoß anscheinend kein Problem mehr.

Die Landespolitik, die sonst überall auf die Einhaltung der Gesetze pocht, schaut hier einfach weg.

Grüne Anfrage

Dabei wird Arno Kompatscher demnächst Farbe bekennen müssen. Denn die Grünen haben im Landtag eine Anfrage gestellt. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und 
Hans Heiss wollen von der Landesregierung wissen:

  • Wie steht die Landesregierung zu den genannten Wahlempfehlungen? Findet sie sie rechtlich und aus ethischer Sicht korrekt?

  • Wird die Landesregierung in Zukunft eine rechtliche Regelung vorantreiben, die diese leidigen Wahlempfehlungen vonseiten öffentlich geförderten Verbänden unterbindet?

  • Wird der Landeshauptmann zumindest einen öffentlichen Appell machen, mit dem er die Verbände auffordert, diese Empfehlungen zu unterlassen?


Auf die Antwort darf man gespannt sein.