Chronik | Urteil

Wegsperren, dann ausweisen

Vier der mutmaßlichen Dschihadisten, die am 12. November 2015 in Südtirol verhaftet wurden, sind nun erstmals verurteilt worden.

Vier bis sechs Jahre Haft, danach Ausweisung. Dazu hat Richter Marco La Ganga gestern (25. Mai) in Trient vier der mutmaßlichen Jihadisten, die vergangenen Herbst in Südtirol verhaftet wurden, verurteilt. Am 12. November 2015 waren Abdul Rahman Nouroz, Hasan Saman Jalal, Albdula Ali Salih und Eldin Hodza im Zuge einer italienweiten Ermittlungskation der Carabinieri-Spezialeinheit ROS in Meran, Bozen und am Ritten festgenommen worden. Sie wurden gemeinsam mit drei weiteren Verhafteten verdächtigt, der Terrorzelle “Rawti Shax” anzugehören. Diese soll dem Islamischen Staat nahe stehen und im Glaubenskrieg (Dschihad) in Syrien operieren.

Der Kopf der Südtiroler Zelle soll der 28-jährige Nouroz gewesen sein. Ein irakischer Kurde, wohnhaft in Meran, Obermais. Er wurde nun zu sechs Jahren Haft im Hochsicherheitsgefängnis von Nuoro auf Sardinien verurteilt. Dazu kommt ein lebenslanges Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden. Außerdem hat Richter La Ganga die Mietbeiträge, die Nouroz von der Gemeinde Meran erhielt, aufgehoben. Nach Verbüßung der Haftstrafe wird der 28-Jährige aus Italien ausgewiesen. Das Strafmaß, das über die anderen drei Angeklagten verhängt wurde sieht vor, dass sie für jeweils vier Jahre hinter Gitter müssen. Für fünf Jahre dürfen sie kein öffentliches Amt bekleiden, nach Absitzen der Haftstrafe im Hochsicherheitsgefängnis werden auch sie des Staates verwiesen.

Mit seinem Urteil hat Richter La Ganga dem vollen Strafmaß, das die beiden Staatsanwälte Davide Ognibene und Pasquale Profiti gefordert hatten, stattgegeben. Während der Verhandlungen hatten die Anwälte der Angeklagten und diese selbst beteuert, dass es sich bei ihren von der ROS aufgezeichneten Gesprächen über den Dschihad und den Krieg in Syrien um Scherze im Chat gehandelt habe. Den Richter haben sie damit nicht überzeugen können. Schuldig im Sinne der Anklage, wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, so lautet das Urteil. Die beiden Anwälte der vier Männer haben bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.