Politik | Autonomie

Offene Fragen zur neuen Strategie gegenüber Rom

Bei der Absicherung der Autonomie scheint es derzeit keine sinnvolle und umsetzbare Alternative zu Kompatschers letzte Woche angekündigtem Dreisprung zu geben.
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Bei der Absicherung der Autonomie scheint es derzeit keine sinnvolle und umsetzbare Alternative zu Kompatschers letzte Woche angekündigtem Dreisprung zu geben: Zuerst die Errungenschaften seit 1992 und die dank der Verfassungsreform 2001 erreichten Verbesserungen in einem eigenen Verfassungsgesetz noch vor der Renzi-Verfassungsreform ins Trockene bringen; dann ein international abgesichertes Finanzabkommen durchsetzen und 2015 den Südtirol-Konvent zur Debatte in der Bevölkerung eröffnen. Damit würde zumindest der bisherige Stand abgesichert, während eine echte Erweiterung der Autonomie auf bessere Zeiten warten müsste. Renzi gibt das Tempo vor, doch wird sich der PD schon an einige Zusagen halten müssen, so die Hoffnung.

Beim zweiten Blick tun sich zu jedem dieser Schritte Rätsel und Zweifel auf. Zum ersten Schritt des „Autonomieabsicherungsgesetzes“. Italiens Verfassungsreformen pendeln zwischen Regionalismus und Zentralismus, doch die Regionen mit Sonderstatut spielen naturgemäß eine Sonderrolle. Wenn sie vom zentralistischen Wind verschont bleiben sollen, muss dies in der Renzi-Verfassungsreform selbst festgeschrieben sein. Wozu braucht es eigenes Gesetz, wenn einige Artikel dieser Reform die Sonderstellung der autonomen Regionen bekräftigen und präzisieren können? Und: warum stimmen die SVP-Senatoren dieser Reform zu, die zwar eine Sicherheitsklausel gegenüber Südtirol enthält (Notwendigkeit des Einvernehmens), aber keine explizite Absicherung des heutigen Autonomiestandes? Im Übrigen haben Zeller und Berger dem Senat bereits 2013 einen Gesamtentwurf für die Statusreform vorgelegt: warum stimmen sie einer Reform zu, die praktisch nichts davon aufnimmt?

Zum zweiten Schritt hinsichtlich Finanzen erscheint es rätselhaft, wie gerade dieser Teil international abgesichert werden kann und nicht ein viel umfassender Kernbereich des Statuts. Weit näher liegt es, die Finanzbeziehungen zwischen Bozen und Rom zumindest in Verfassungsrang zu heben. Dies geschähe dadurch, dass auch die Finanzregelung (Abschnitt VI des Statuts) nur durch reguläre Statutsänderung und nicht durch bloßes Staatsgesetz geändert werden kann. Das würde den Finanzen der autonomen Provinzen mehr Stabilität und Schutz verleihen. Warum fehlt ein solcher Passus im Reformvorschlag von Zeller und Berger? Und überhaupt: warum verzichtet die SVP darauf, ihr Gesamtprojekt für die Statutsreform zu einer Koalitionsfrage mit dem PD zu machen?

Zweifel schließlich beim Südtirol-Konvent, den LH Kompatscher 2015 eröffnen will. Breite Bürgerbeteiligung den dringenden Maßnahmen zur Absicherung der Autonomie nachzuschalten, das scheint ein Gebot der Stunde. Man kann keine breite, öffentliche Debatte mit der Bürgerschaft und möglichst vielen sozialen Kräften abhalten, wenn das Parlament uns unter Zugzwang setzt. Bürger-Mitsprache zu einem solchen Projekt ist für Südtirol ein Novum, das gut vorbereitet sein will. Doch wird ein derartiges Verfahren nur dann angenommen werden, wenn echte Entscheidungen vorbereitet, nicht nur kommentiert werden. Öffentliche Debatten dieser Art werden in anderen Ländern in institutionalisierter Form abgehalten. Dabei wird den Politikern schon abverlangt wird, sich zumindest anzuhören, was die Bürgerschaft denkt und will. Verlegt man den Südtirol Konvent auf später, verliert er automatisch an Stellenwert. Die Botschaft könnte so verstanden werden: „Diskutiert mal schön, wir haben schon entschieden.“ Ungeklärt ist ohnehin, wie die Ergebnisse eines solchen Konvents in eine spätere Reform des Statuts einfließen werden: wo wird in Verfassung, Autonomiestatut und Gesetz dafür gesorgt, dass das Parlament auf die Stimme der Südtiroler Bürger hören muss?