Gesellschaft | Schulterschluss

Ja zur italienischen Homo-Ehe

Erste positive Zeichen zur Homo-Ehe auf nationaler Ebene. Die Justizkommission des Senats sagt Ja zum Gesetzentwurf der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.

In Bozen hat gerade Bürgermeister Spagnolli die Einführung eines neuen Registers für homosexuelle Paare propagiert: Im neuen Register können sich jene homosexuellen und lesbischen Paare meldeamtlich als Lebensgemeinschaft eintragen, die im Ausland geheiratet haben. Ein Versuch, die Homo-Ehe in Italien salonfähig zu machen, auch wenn Innenminister Alfano bereits im Herbst Register solcher Art als null und nichtig bezeichnet hatte und die Bürgermeister aufforderte, diese gar nicht erst einzurichten.

Mittlerweile gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts im Latium gegen die Verfügung Alfanos; auch aus diesem Grund hätte Spagnolli ruhig mutiger sein dürfen, kritisiert Centaurus-Präsident Andreas Unterkircher. Das neue Register sei eine symbolische Maßnahme und nur dazu da, den Wahlkampf Spagnollis zu befeuern, sagt er. Denn immer noch gebe es keine wirklichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren, weder bei der Hinterlassenschaftsregelung noch hinsichtlich anderer Vermögensfragen oder des Beistandes im Krankenhaus.

Alle im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen werden künftig automatisch in Italien als Lebensgemeinschaften registriert werden

Nun kommt jedoch aus Rom ein starkes positives Zeichen: Denn gestern, Donnerstag 26. März hat die Justizkommission des Senats einem Gesetzentwurf der PD-Abgeordneten Monica Cirinnà zugestimmt, der gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften neu regeln soll. Es soll ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden, das sich am Artikel 2 der Verfassung orientiert, der Unterschiedslosigkeit der Staatsbürger vor dem Gesetz. 

Künftig soll es auch homosexuellen und lesbischen Paare möglich sein, ihre Partnerschaften n Italien meldeamtlich eintragen zu lassen. Und wichtig: Ihnen werden dieselben Rechte zuerkannt wie heterosexuellen Paaren. Die einzige Ausnahme bleibt das Adoptionsrecht für ein gleichgeschlechtliches Paar; die Annahme des Kindes des Partners ist hingegen erlaubt.  Trotzdem bedeutet diese erste Regelung durch die Senatskommission einen Riesen-Durchbruch für alle jene, die seit Jahren für die Gleichstellung der Homo-Ehe gekämpft haben, die vor Gericht gezogen waren, um auf die Problematik aufmerksam zu machen und Exempel zu statuieren.

Kritik aus kirchlichen und konservativen Kreisen dürfte allerdings stante pede folgen.