Chronik | Absturz

"Keine voreiligen Schlüsse"

Strengere Tests und Zwei-Personen-Regel: Die Fluggesellschaften ziehen Konsequenzen nach den neuen Erkenntnissen zum Todesflug durch den Co-Piloten.

Es herrscht Fassungslosigkeit ob der mittlerweile als sicher anzunehmenden Tatsache, dass der Absturz der Germanwings-Maschine vom Dienstag, 24. März absichtlich herbeigeführt war. Der Co-Pilot Andreas L. hatte sich im Cockpit eingeschlossen, nachdem der Flugkapitän kurz auf die Toilette musste. Auf Klopfen und Gegen-die-Tür-schlagen reagierte er nicht mehr, aus den Auswertungen des Stimmrekorders ist ersichtlich, dass der Flugkapitän vergeblich versucht hatte, in das Cockpit zu gelangen. In der Zwischenzeit leitete Lubitz den Sinkflug ein, der nach 8 Minuten mit dem Aufprall auf dem Bergmassiv in den französischen Südalpen schrecklich endete.  Wie konnte es jedoch geschehen, dass der Co-Pilot seinen Flugkapitän aus dem Cockpit aussperrte? Und muss es dem Ersten Pilot nicht in jedem Fall möglich sein, das Kommando zu übernehmen?

Fragen, die sich nun stellen und die bei den deutschen Fluggesellschaften zum Teil bereits Konsequenzen haben. Matthias von Randow, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft ließ bereits verkünden, dass sich künftig kein Pilot mehr alleine in der Flugkanzel aufhalten darf. Bereits heute, Freitag, solle die neue Zwei-Personen-Regelung mit dem Luftfahrt-Bundesamt besprochen werden, kündigte er an. Die besagt, dass die Flugkanzel immer mit zwei Personen besetzt sein muss, wenn einer der Piloten sich entfernt, muss jemand vom Bordpersonal seine Stelle einnehmen. Auch die Fluggesellschaften Air Berlin, Air Canada sowie Easyjet und Norwegian Air Shuttle gaben bekannt, dass sie ihre Cockpit-Vorschriften verschärfen werden und die Zwei-Personen-Regel einführen werden.

Skeptisch dazu äußerte sich Germanwings-Geschäftsführer Thomas Winkelmann im ZDF: "Mir stellt sich die Frage, wenn ein Mensch mit solcher Energie einen kriminellen Akt begehen will, ob das dann zu verhindern ist, wenn beispielsweise eine Flugbegleiterin oder ein Flugbegleiter im Cockpit ist", sagte er. Auch in Amerika würden nicht alle Fluggesellschaften diese Regel umsetzen. 

Das Motiv des Co-Piloten ist derzeit noch unbekannt. Es sei jedoch kein Anschlag gewesen, sagte die französische Staatsanwaltschaft, man könne von einem Selbstmord ausgehe. Vor solch voreiligen Schlüssen warnt die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit. Man müsse zuerst die Flugschreiberdaten auswerten können, erst dann könne man auch alle technischen Ursachen begutachten.