Politik | Omnibusgesetz

Gastwirte vs Bäcker

Der Ausschank von Getränken bleibt Bäckern und Metzgern untersagt und nur Gastwirten erlaubt. Dabei spielen Gastwirte oft auch Handwerker, protestiert der lvh.

Warum die anderen und wir nicht? Die Frage der Südtiroler Bäcker und Metzger, die zu ihren Kollegen in Österreich blicken, wo es gang und gäbe ist, auch ein paar Sitzplätze und Getränke anzubieten, klingt berechtigt. Bereits der hds (Handels- und Dienstleistungsverband) hat schon versucht etwas in diese Richtung zu bewegen, hatte aber nie Erfolg. Man sei am Ex-Landeshauptmann Luis Durnwalder und dem ehemaligen Landesrat Hans Berger gescheitert, da diese „starke Lobbyisten des HGV“ (Hoteliers- und Gastwirteverband) waren, so wird der Ex-Landesinnungsmeister Benjamin Profanter von der Neuen Südtiroler Tageszeitung zitiert. Ein Abänderungsantrag des lvh (Landesverband für Handwerker) für das Omnibusgesetz zur Wirtschaftsförderung hätte das ändern sollen, doch der Antrag ist abgeblitzt. Der Ärger ist groß und die Debatte wieder erhitzt.

Für den HGV-Präsideten Manfred Pinzger war die Ablehnung des Antrages die richtige Entscheidung. Jeder solle bei seinem Beruf und seiner Spezialisierung bleiben. „Die Gastwirte spielen auch nicht Handwerker“, sagt er der Neuen Südtiroler Tageszeitung. Stimmt das?

Ein klares Nein kommt vom lvh. „Handwerker bleiben Handwerker, wenn Gastwirte Gastwirte bleiben“, versichert Gert Lanz, Präsident vom lvh. Dies sei aber nicht der Fall. Zum Beispiel haben viele Hotels eigene Hotelbusse, mit denen sie die Tätigkeit eines Taxi- und Mietwagenunternehmens übernehmen. Manche Hotels beschränken sich nicht nur auf Kurztransfers, sondern bieten ihren Gästen auch Ausflugsfahrten an, und das ohne die Auflagen, die ein gewöhnliches Mietwagenunternehmen erfüllen muss. Der lvh informiert außerdem, dass auch zahlreiche Masseure, Friseure und Schönheitspfleger, die in Hotels angestellt sind, handwerklich nicht genug qualifiziert seien, um ihrer Tätigkeit außerhalb des Hotels nachgehen zu können und dies sei unlauterer Wettbewerb.

Der lvh schließt in einer Pressemitteilung mit der Aufforderung an den Landtag, diese „Schlupflöcher“ zu schließen und klare Bestimmungen zu erlassen.