Politik | Versicherung

Zeitbombe Versicherungsschutz

Schließung der kleinen Geburtenabteilungen in Südtirol - was steckt dahinter? Auch Sanitätsdirektor Oswald Mayr bestätigt nun: "Wir sind rechtlich nicht in Ordnung."

Schon am 30. September hatte salto.bz auf das "Vergessene Risiko" hingewiesen. Ist ein prekärer Versicherungsschutz das Hauptargument für die Schließung der Geburtenabteilungen in den Kleinspitälern? Ein anonym bleibender Arzt hatte gegenüber salto.bz erklärt: "„Wir werden schon bald keine Versicherung mehr finden, die die Geburtenabteilungen in den kleinen Krankenhäusern und die dortigen Ärzte versichert“. Nun kommt eine Bestätigung aus der obersten Führungsebene. Sanitätsdirektor Oswald Mayr erklärt: "Die beiden Geburtenabteilungen in Sterzing und Innichen erfüllen nicht die gesetztlich vorgeschriebenen Strukturkriterien."

Rund um die Uhr muss bereits jetzt ein vierköpfiges Team aus Anästhesist, Gynäkologe, Pediater und Hebamme anwesend sein. Theoretisch - denn praktisch gibt es nur einen Bereitschaftsdienst in den beiden Kleinkrankenhäusern. Zu wenig, sagen staatliche und europäische Vorgaben. Und an diese muss sich Südtirol halten, da es im Sanitätswesen nur sekundäre Gesetzgebungsbefugnis hat.

Kein Versicherungsschutz also wenn dem Neugeborenen oder der Mutter bei der Geburt etwas passiert? Ob Kunstfehler, oder Fremdverschulden zählt nicht, ist das vierköpfige Fachteam nicht vor Ort, wird keine Versicherung zahlen. "Dann hätten wir ohne Zweifel schlechte Karten zu unserer Verteidigung in der Hand", so Mayr gegenüber der Südtiroler Tageszeitung.

Wer steht also gerade, wenn es zu einem Notfall während der Geburt kommt? Wer kann diese Zeitbombe entschärfen? Acht Millionen Euro hoch sind die Standard-Forderungen bei Anzeigen, die aus anderen Regionen bekannt sind, erklärt Mayr. "Wir machen uns große Sorgen."

Ein ernster Zwischenfall könnte in den kleinen Geburtabteilungen weitreichende Folgen haben. Der anonym bleibende Arzt sagte schon vor einem Monat gegenüber salto.bz: „Ich möchte dann nicht in der Haut dieser Ärzte und der Verantwortlichen stecken."

Bild
Profil für Benutzer Willy Pöder
Willy Pöder Sa., 01.11.2014 - 10:01

Wenn Versicherungen spielen mit dem Risiko. Es ist ihr Geschäft. Sie treten im Schadensfall für den Versicherungsnehmer ein. Das gilt grundsätzlich und selbsttverständlich immer dann, wann ein schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers vorliegt (siehe Verkehrshaftung). Ohne ein Fehlverhalten entsteht auch keine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung. Eine Ausnahme hierzu bildet die Sachhaftung, will heißen, die Verantwortung ist mit der Sache sozusagen verschweißt. Typischer Fall: die Dachlawine. Den Hausbesitzer trifft am Schneefall keine Schuld. Wohl aber kann er zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Schnee von seinem Hausdach abrutscht, dabei Personen verletzt oder Sachen beschädigt.
Wenn nun eine Geburtenabteilung ohne der in obigem Bericht angeführten ständigen Besetzung überhaupt nicht betrieben werden darf, kann das Problem doch nicht an der "Versicherbarkeit" festgemacht werden - dann müsste sie von Amts wegen geschlossen werden - Amtshaftung! Die gibt es auch.

Sa., 01.11.2014 - 10:01 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Willy Pöder
Willy Pöder Sa., 01.11.2014 - 10:16

Versicherungen spielen mit dem Risiko. Es ist ihr Geschäft. Sie treten im Schadensfall für den Versicherungsnehmer ein. Das gilt grundsätzlich und selbsttverständlich immer dann, wann ein schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers vorliegt (siehe Verkehrshaftung). Ohne ein Fehlverhalten entsteht auch keine Verpflichtung zur Schadenersatzleistung. Eine Ausnahme hierzu bildet die Sachhaftung, will heißen, die Verantwortung ist mit der Sache sozusagen verschweißt. Typischer Fall: die Dachlawine. Den Hausbesitzer trifft am Schneefall keine Schuld. Wohl aber kann er zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Schnee von seinem Hausdach abrutscht, dabei Personen verletzt oder Sachen beschädigt.
Wenn nun eine Geburtenabteilung ohne der in obigem Bericht angeführten ständigen Besetzung überhaupt nicht betrieben werden darf, kann das Problem doch nicht an der "Versicherbarkeit" festgemacht werden - dann müsste sie von Amts wegen geschlossen werden - Amtshaftung! Die gibt es nämlich auch.

Sa., 01.11.2014 - 10:16 Permalink