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Antersasc: Ruhe bis Dezember

Weitere Schonfrist für die Antersasc-Alm sowie die Eppach- und Tristenalm: Das Verwaltungsgericht bestätigt die Aussetzung der Arbeiten bis zur Hauptverhandlung im Dezember. Den Dachverband freut’s.

Ungestörter Sommer und Herbst auf der Antersasc-Alm sowie der Eppach- und Tristenalm: Das Verwaltungsgericht Bozen bestätigt in beiden Fällen die einstweilige Aussetzung der Arbeiten, die der Dachverband für Natur und Umweltschutz bereits davor im Dringlichkeitswege durchgesetzt hatte. Definitiv entschieden werden soll in der Causa in der Hauptverhandlung am 3. Dezember

Klauspeter Dissinger und Andreas Riedl zeigen sich jedoch zuversichtlich, dass das Gericht den Rekurswerbern auch im Dezember in beiden Fällen Recht gibt. Besonders solide sehen sie die Basis in der Causa Antersasc, für die  bereits ein klares Präzedenzurteil des Verwaltungsgerichtes vorliege. Die umstrittenen Almerschließungswege waren trotz mehrerer negativer Fachgutachten in den letzten beiden Sitzungen der alten Landesregierung beschlossen worden. Mittlerweile hat aber auch Umweltlandesrat Richard Theiner andere Töne vernehmen lassen: „Als Umweltlandesrat werde ich die Interessen des Natur-und Umweltschutzes vertreten.“