Ambiente | Natur & Landschaft

Balance zwischen Schutz und Tourismus

Weil es in den Schutzgebieten des Landes bisweilen hoch hergeht, sollen unter anderem neue Spielregeln für Events und “beschränkende und eindämmende Maßnahmen” her.
Seiser Alm
Foto: Südtirolfoto/Helmuth Rier

Nur noch wenige Tage läuft der Skibetrieb auf der Seiser Alm. Am 8. April schließen die Liftanlagen, die Pisten können sich erholen. Auch vom Motorrad-Spektakel, das Anfang Jänner auf der Seiser Alm über die Bühne gegangen ist – und das für Aufregung gesorgt hatte. Weil den Organisatoren jegliche Lizenz für das “Bike & Ski Night Race” verwehrt worden war, das Event aber dennoch stattfand, hatte zunächst der Alpenverein lautstark protestiert – und die Grüne Landtagsfraktion schließlich eine Anfrage an Landesrat Richard Theiner eingereicht. “Es erscheint uns reichlich merkwürdig, dass ein Rennen dieser Art in einem Naturpark (Schlern Rosengarten), der zugleich Teil des UNESCO-Welterbes ist, stattfinden durfte”, meinten Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hans Heiss, zumal da “für die Veranstaltung keine Genehmigung der zuständigen Ämter vorgelegen hat”. Sie wollten von Landesrat Theiner auch wissen, wie die Landesregierung in Zukunft mit solch “umwelt- und landschaftsschädigenden Veranstaltungen” umgehen werde und welches Leitbild für Tourismus und Sport in Südtirol vermittelt und vorangetrieben werden soll.

In seiner Antwort, die seit Kurzem vorliegt und die vom geschäftsführenden Direktor des Amtes für Naturparke – Enrico Brutti ist zugleich für den Naturpark Schlern Rosengarten zuständig – bearbeitet wurde, will Theiner zunächst zwei Dinge präzisieren.

Zum einen habe sich die Veranstaltung “Bike & Ski” im Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm stattgefunden, also “weder im Naturpark noch innerhalb des UNESCO-Welterbes”, so Theiner. Und zum anderen habe nicht der Tourismusverband Seiser Alm Marketing als Mit-Organisator des Events, sondern der Präsident des Tourismusvereines Seiser Alm um die Autorisierung bei der Abteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung angesucht.

Dann bestätigt Theiner, dass weder die Landes- noch die Kastelruther Gemeindeverwaltung die Veranstaltung genehmigt hätten und dass Ordnungskräfte von Carabinieri und Forstwache am 5. Jänner vor Ort gewesen seien. Als zuständiger Landesrat habe er eine Eingabe bei der Bozner Staatsanwalt gemacht und sei in Erwartung der “Maßnahmen, die getroffen werden”. Von der Gemeinde Kastelruth wurde bereits eine Verwaltungsstrafe verhängt.

In Antwort auf die grundsätzlichen Fragen, die die Grünen aufgeworfen haben, teilt Theiner mit, dass die Landesregierung beabsichtigt, “in Hinblick auf zukünftige Veranstaltungen dieser Art” vorab mit eingebunden zu werden, um eine “politische Antwort” auf derlei “Trends” zu geben, “die vor allem in Schutzgebieten beachtliche Ausmaße annehmen”.
Vor diesem Hintergrund habe das Amt für Naturparke gemeinsam mit IDM eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um “neue Regeln” für Veranstaltungen, Events, Werbespot- oder Filmdrehs in der Südtiroler Natur festzulegen. Sind diese neuen Kriterien – unter anderem ist von Entschädigungszahlungen die Rede – vereinbart, werden sie der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt.

Darüber hinaus meint Landesrat Theiner, dass es “sicherlich angebracht” sei, über die künftige Ausrichtung des touristischen und sportlichen Leitbildes Südtirols für die kommenden Jahre nachzudenken. “Insbesondere erweist es sich als unumgänglich, das Verhältnis zwischen touristischer Belastung und Naturschutz in den Schutzgebieten, festzulegen”, betont Theiner. Denn diese seien gerade aufgrund ihres Schutzstatus’ für den Tourismus besonders interessant. “Es ist also notwendig”, so Theiner abschließend, “die maximale Kapazität an touristischer Belastung, die diese Gebiete noch vertragen, festzulegen und angemessene Maßnahmen zur Beschränkung von Veranstaltungen und zur Eindämmung des Zulaufs zu treffen”.