Politica | Volksbegehren

Unterschreiben für ein faires Wahlrecht

Bei einer Podiumsdiskussion im Bozner Stadttheater am 7.2.2018 hat LH Kompatscher das neue Wahlrecht fürs Parlament als fair und minderheitenfreundlich gelobt.
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Jeder könne sich bei den Wahlkreisen mit Mehrheitswahlrecht bewerben und wen die Opposition sich dem Wettbewerb nicht stelle, sei sie selbst schuld. Abgesehen vom der sehr „minderheitenfreundlichen“ 40%-Wahlhürde bezogen auf Südtirol (rechtlich 20% auf regionaler Ebene), nutzt das von der Regierungsmehrheit arrangierte ROSATELLUM II tatsächlich zwei politischen Minderheiten im Land am meisten: der SVP (45,7% bei den Landtagswahlen 2013) und dem PD (6,7% bei den Landtagwahlen 2013). Alle Parlamentssitze gehen an diese beiden Kräfte, ausgehend von den letzten Landtagswahlen bleiben 48% der Wählerschaft außen vor.

Nun wählt Italien und Südtirol am 4.3. ein neues Parlament mit diesem unfairen Wahlrecht, das gleich 2017 vor dem Verfassungsgericht angefochten worden ist. Mehrere Verfassungsgrundrechte scheinen verletzt zu sein, wie z.B. das Recht auf freie und direkte Wahl der politischen Vertreter, weil für einen Teil des Parlaments keine Vorzugsstimmen abgegeben werden können. Nun hat das „Coordinamento per la democrazia costituzionale“ unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem Verfassungsreicht ein Volksbegehren für ein faires Wahlrecht vorgelegt. Das neugewählte Parlament wird sich damit zu befassen haben. Sollte das ROSATELLUM II als verfassungswidrig eingestuft werden, wäre auch das neue Parlament delegitimiert, wie es das letzte, mit dem ITALICUM gewählte Parlament schon war.

Der Volksbegehrensvorschlag geht davon aus, dass ein Mehrheitswahlprinzip für eine Parteienlandschaft mit drei ungefähr gleich starken politischen Kräften kaum stabile Mehrheiten produzieren kann. Nur ein Verhältniswahlrecht bildet die Positionen der Wählerschaft getreu ab. Sowohl das PORCELLUM wie das ITALICUM wollten mit einem hohen Mehrheitsbonus die Regierungsfähigkeit sicherstellen.  Denselben Effekt strebt die Einrichtung der Ein-Personen-Wahlkreise an, nach welchem 36% der Sitze des neuen Parlaments gewählt  werden. Auch dieser Teil der Parlamentssitze soll laut Volksbegehren mit Verhältniswahlrecht gewählt werden.

Dann wird gemäß ROSATELLUM II das Votum eines Wählers im Mehrheitswahlrechts-Wahlkreis direkt auf die Wahl der Kandidaten gemäß Verhältniswahlrecht (64% der Sitze) übertragen. Die Bürgerin hat also keine Wahl, muss im Block 3-5 von der jeweiligen Parteizentrale bestimmte Kandidaten akzeptieren. Diese beiden Wahlentscheidungen für den Ein-Personen-Wahlkreis einerseits und für den Mehr-Personen-Wahlkreis andererseits müssen getrennt werden, die Vorzugsstimmenabgabe, also die Entscheidung zwischen mehreren Kandidaten wieder eingeführt werden. Über dies braucht es die Freiheit, im Ein-Personen-Wahlkreis eine Liste wählen zu können, im Mehr-Personen-Wahlkreis eine andere, nach dem Modell des bundesdeutschen Wahlrechts.

Welche sind die Kernpunkte des vorgeschlagenen alternativen Wahlrechts?

  1. Priorität hat die Repräsentativität des Parlaments. Deshalb sollten alle Sitze mit Verhältniswahlrecht vergeben werden.
  2. Die „blockierten Listen“ müssten überwunden werden. Ein-Personen-Wahlkreise und Mehrpersonen-Wahlkreise müssen getrennt gewählt werden. Man kann verschiedene Parteien und Kandidaten ankreuzen (wie in Deutschland).
  3. Die Figur des „Chefs der politischen Kraft“ würde abgeschafft, die Mehrfachkandidaturen (wie z.B. jene von Boschi) in mehreren Wahlkreisen würde abgeschafft. Damit wird der Kandidat ans Territorium gebunden.
  4. Die Köder-Listen („liste civetta“) werden abgeschafft. Die heutige Regelung sieht vor, dass Listen, die Bündnisse eingegangen sind, die nicht die 3%-Hürde überschreiten, für die Stimmenzahl gezählt werden, sofern sie 1% der Stimmen erreichen. Eine Besonderheit im italienischen Wahlrecht, die vor allem Taktieren und Postenschacher dient.
  5. Die Transparenz und der Pluralismus in der Bestimmung der Kandidaten müssen auch innerparteilich gewährleistet werden in Form eines Rechtes der Parteimitglieder auf freie Wahl der Kandidaten. Das Volksbegehren will damit die Bürgerbeteiligung und innerparteiliche Demokratie fördern.

Natürlich hätte das Volksbegehren auch die Sonderregelungen für Südtirol berücksichtigen müssen, z.B. indem das reine Verhältniswahlrecht mit einem einzigen Wahlkreis für Südtirol eingeführt würde. Nur diese Art zu wählen würde die reale politische Landschaft Südtirols unmittelbar im Parlament abbilden. Doch eine Verbesserung brächte das jetz aufliegende Volksbegehren allemal, das noch bis etwa Ende Juli 2018 in den Rathäusern der Gemeinden Italiens unterschrieben werden kann.

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Alessandro Stenico Gio, 02/22/2018 - 14:13

La novità è che il Senato, sulla base del nuovo regolamento approvato prima dello scioglimento delle camere, debba esaminare con una corsia preferenziale entro tre mesi le proposte di legge di iniziativa popolare. Questo può consentire di condurre la campagna a sostegno delle proposte con una concretezza di obiettivi che in passato era più difficile.
Vedi anche:
http://www.jobsnews.it/2018/01/legge-elettorale-alfiero-grandi-coordina…

Gio, 02/22/2018 - 14:13 Collegamento permanente
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Thomas Benedikter Gio, 02/22/2018 - 17:06

Grazie di questa informazione, Sandro, questa regola introduce un minimo di correttezza da parte dei rappresentanti nei confronti dei cittadini, perché finora gran parte delle proposte di legge di iniziativa popolare non sono state trattate per tempo oppure non seriamente nelle varie Commissioni. Questo strumento partecipativo è stato mortificato dall'assenza di ogni conseguenza nel caso della bocciatura della proposta (capitato a più del 90% delle proposte legislative popolari), per cui è urgente l'introduzione dell'iniziativa popolare vera e propria (referendum propositivo).

Gio, 02/22/2018 - 17:06 Collegamento permanente