Chronik | Telekommunikation

Bye Bye, Roaming!

Die EU hat ihr Versprechen gehalten: Ab 15. Juni 2017 gehören Roaming-Gebühren der Geschichte an. Dorfmann: “Ein schöner Erfolg.”
Roaming
Foto: web

Des öfteren war sie bereits angekündigt, doch schlussendlich immer wieder aufgeschoben worden: die Abschaffung der Roaming-Gebühren in der EU. Nun ist es endlich wirklich so weit. Die freudige Nachricht kam am Mittwoch Vormittag aus Brüssel. Dort haben sich Vertreter des EU-Parlaments und der (noch) 28 Mitgliedsstaaten auf die letzten Details geeinigt. Ab 15. Juni 2017 sollen die Zusatzkosten für die Handynutzung im EU-Ausland endgültig Geschichte sein.

Der Südtiroler Europaparlamentarier Herbert Dorfmann zeigt sich erfreut: “Die Aufhebung der Gebühren ist das Ende eines zehnjährigen Prozesses. Seit 2007 sind wir im Europäischen Parlament bemüht, die Aufschläge für Telefonie, SMS-Versand und Datennutzung im EU-Ausland zu senken bzw. abzuschaffen. Es ist ein schöner Erfolg wenn diese ab 15. Juni 2017 endlich wegfallen und ich europaweit das Handy mit demselben Tarif wie zuhause nutzen kann.”

Der letzte Knackpunkt, der heute Morgen aus dem Weg beseitigt wurde, betraf die Roaming-Großhandelspreise: Die Telekommunikationsunternehmen in der EU können sich für die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig Kosten in Rechnung stellen. Die nun von der EU dafür festgelegten Obergrenzen belaufen sich auf 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für SMS. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzen ab dem heurigen 15. Juni auf 7,70 Euro pro Gigabyte, ab 1. Jänner 2022 sollen sie auf 2,50 Euro pro Gigabyte fallen. “Das war das letzte Puzzleteil”, verkündete der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, der Este Andrus Ansip. Herbert Dorfmann betont indes aber auch, dass die Arbeit am Thema “noch nicht ganz am Ende” sei: “Wir brauchen einen wirklichen Binnenmarkt bei den Mobilfunkanbietern. Endziel muss es sein, dass jeder Bürger seine SIM Card überall in Europa kaufen und damit überall in Europa telefonieren kann. Erst dann gibt es einen wirklichen einheitlichen und konkurrierenden Markt in der EU.”

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gorgias Do., 02.02.2017 - 00:40

Das Roaming wurde nicht ganz abgeschafft, sondern nur die Obergrenzen reduziert. Auch wenn man nur irgendwo etwas ab- oder umschreibt, wie es bei 90% der Salto Artikel üblich ist, kann man dabei auch über die Inhalte nachdenken.

Do., 02.02.2017 - 00:40 Permalink
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Christoph Moar Do., 02.02.2017 - 09:31

"Das Roaming wurde nicht ganz abgeschafft, sondern nur die Obergrenzen reduziert".

Echt?

Ab Juni dürfen die Mobilfunktbetreiber *von ihren Kunden* keine zusätzlichen Gebühren für "normale" Voice/SMS/Internetnutzung im Ausland verlangen.

Damit sie dabei nicht pleite gehen (die Armen Mobilfunkbetreiber), weil ihnen der ausländische Geschäftspartner intern horrende Gebühren verrechnet, sind die Intercompany-Gebühren, also die Spesen, die die europäischen Telekom-Unternehmen für die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig in Rechnung stellen dürfen, gedeckelt worden. Dafür etabliert die EU nun Obergrenzen von 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für SMS. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzen schrittweise von zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni auf schließlich 2,50 Euro pro Gigabyte ab dem 1. Januar 2022.

Mit diesen Maximalgebühren ist sichergestellt, dass die jeweiligen Unternehmen kein Verlustgeschäft machen, wenn ihre Kunden ihre Inklusivminuten/SMS/Datenvolumen im Ausland mitnutzen.

Für den normalen Endkunden bedeutet das: keine Roamingkosten im Ausland mehr, du zahlst genau das, was dein inländischer Tarif vorsieht. Hast du einen "pay-per-use" Tarif, zahlst du den inländischen Tarif. Hast du einen "all-inclusive" Tarif mit gebündelten Minuten/SMS/Datenvolumen, kannst du diese Minuten/SMS/Datenvolumen frei im Inland und Ausland ohne Mehrkosten nutzen.

(Ganz wenig) Sicherheitsmechanismen gibt es nur, um Dauernutzer/Missbraucher abzuwimmeln. Wenn du beispielsweise eine estnische SIM Karte besorgst, weil sehr günstig, und diese das ganze Jahr in Deutschland nutzt, wo dein hypothetischer Wohnsitz ist, dann darf dein (estnischer) Anbieter, wenn er will, diese "mißbräuchliche" Nutzung unterbinden.

Ziel der EU-Regelung ist es (noch) nicht, einen europäisch gleichgeschalteten Telekommunikationsmarkt zu haben, also den Punkt zu erreichen, wo du dir deinen Anbieter europaweit aussuchst, sondern (derzeit) nur die Roaming Gebühren für geringfügige (im Sinne von: Urlaubsfahrten, Businessfahrten ins Ausland) Auslandsnutzung abzuschaffen.

Do., 02.02.2017 - 09:31 Permalink
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Christoph Moar Do., 02.02.2017 - 20:44

Antwort auf von Schorsch Peter

Korrekt, die Regelung wurde am 17. Dezember 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Die Details hier https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/roaming-implementing…

Eine Zusammenfassung hier (PDF, grafische Zusammenfassung) http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=40832 und ein bisschen textuell ausführlicher hier http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=40673

Der Kern der Aussage: «Roam like at Home» is not meant to be used for permanent roaming. The Commission has set
consumer-friendly safeguards against abuses to this
principle. Operators can detect possible abuses based
on the balance of roaming and domestic activity over
a 4-month period: if a customer spends a majority of
their time abroad and consumes more abroad than
at home over the 4 months, the operator can ask the
customer to clarify the situation within 14 days. This
additional check will only affect customers who travel
intensively, not more than 1% of customers.
If the user remains permanently abroad and continues
using their SIM card from home country, operators
could apply small surcharges."

Alles klar?

Do., 02.02.2017 - 20:44 Permalink
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Christoph Moar Fr., 03.02.2017 - 11:00

Hi Chris,
natürlich stimmt was die PDF sagt. Es stimmt aber leider auch, was ich sage. Ich betrachte das, was du feststellst, als das (Zitat) „(Ganz Wenig) Sicherheitsmechanismen“, das für die 99,99% der Endverbraucher irrelevant ist.

Gehen wir ein konkretes Beispiel an, und zwar sowohl im "all inclusive" Modell wie auch im "verbrauchsorientierten" Modell an.

1)
Wind Tarif „All Inclusive“: 500min;500sms;2GB, Monatspreis 12 EUR

Bei Nutzung im Ausland darfst du ohne Roamingaufpreis nutzen: 500min;500sms; 2*12EUR/7,7 eur = 3GB inklusivvolumen.
Natürlich darfst du nicht 3GB nutzen (du hast in deinem Paket ja nur 2GB drin), damit bleibst du in deinen 2GB drin.
Im Endeffekt bedeutet das, dass du im Ausland ohne Roamingkosten 500min;500sms;2gb nutzen kannst.

2)
Du hast einen prepaid-Tarif „Wind 1“ mit 23 cent/min pro Anruf und 7 cent/SMS und 24 cent/MB Datentarif. Du zahlst im Inland damit 24 euro pro Gigabyte.

Bei Nutzung im Ausland zahlst du dieselben Preise pro Minute, SMS und Gigabyte wie im Inland, und höchstens bis zum auf der SIM verfügbaren prepaid Betrag. Falls dein Datentarif „billiger“ ist als der Wholesalebetrag (sprich, falls du nicht 24 euro pro gigabyte, sondern nur 7 euro pro gigabyte zahlen würdest), dann gilt für dich im Ausland der wholesale Betrag, damit der arme Telefonanbieter nicht pleite geht.

Viel Glück dabei, einen Prepaid Vertrag, verbrauchsorientierte Abrechnung, zu finden, der billiger ist als der Wholesale Vertrag. Wenn du einen gefunden hast, sagst du mir bitte Bescheid? :)

Was das für den normalen Endkunden real bedeutet: es gibt keine Roaminggebühren mehr.

lg

Fr., 03.02.2017 - 11:00 Permalink