Politik | Benko-Projekt

Bürgerbeteiligung à la Penta

Hämische Kommentare haben sich die Grünen mit ihrer Skepsis zur Bürgerbefragung zum Benko-Kaufhausprojekt eingehandelt, die Kommissar Penta für Ende März anberaumt hat.
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.

Die Grünen hatten vor allem geltend gemacht, dass in solch kurzer Zeit keine vernünftige Information der Bürgerinnen organisiert werden könne. Jetzt, nach monatelanger Debatte, so meinte etwa die SWZ, trauten die Grünen den Bürgern nicht mehr zu, bewusst Position zu diesem unseligen Projekt zu beziehen.

Penta mag die besten Absichten haben und Meinungsumfragen sowie „sonstige Formen der nicht verbindlichen Bürgerbefragung“ können, laut Art.60, Abs.2, der Bozner Satzung, auch ihren guten Sinn und Zweck haben. Doch stellt sich sowohl die Frage der methodischen Korrektheit dieser Befragung als auch ihrer korrekten Einbettung in einen demokratischen Entscheidungsprozess. Penta hätte auch ein wissenschaftliches Institut mit einer repräsentativen Erhebung zum Kaufhaus und zu denkbaren Alternativen beauftragen können. So ergibt sich zwar ein Meinungsbild, doch ist dieses weder repräsentativ noch rechtlich verbindlich, da eben keine Volksabstimmung und keine Erhebung.

Penta wäre besser beraten gewesen, diese Geschichte bis zur Neuwahl des Gemeinderats ruhen zu lassen. Plötzlich Eile, weil Benko und seine lokalen Statthalter schon wieder Druck machen und ein von Alt-BM Spagnolli gelegtes Kuckucksei ausgebrütet werden muss? Eine demokratisch voll legitimierte Entscheidung in dieser Frage kann ohnehin nur ein Gemeinderat treffen, oder auch eine echte Volksabstimmung einleiten oder erlauben. Die Ablehnung des Benkoprojektes durch den Gemeinderat im Juli 2015 kann nur durch eine neue Entscheidung des Gemeinderats demokratisch revidiert werden.

Zudem muss die von Penta jetzt wohlmeinend angestrebte Bürgerbeteiligung korrekt in das Entscheidungsverfahren eingebettet sein, und zwar mit bürgerfreundlichen Regeln und den passenden Verfahren. So etwa verbietet die heutige Bozner Satzung Volksabstimmungen zu Urbanistikfragen: eine unhaltbare Regel, die es sonst in Südtirol kaum gibt. Die Satzung sieht kein bestätigendes Referendum vor: ein großes Manko. Eine Reihe von Einzelregelungen sind dringend zu aktualisieren. Diese Reform müsste der neu gewählte Gemeinderat als erste angehen, und eben erst dann einen echten Bürgerentscheid zu ermöglichen.

Zu Recht verlangt darum die Initiative für mehr Demokratie einen sachgerechten Umgang mit den Instrumenten der Bürgerbeteiligung, gleich ob deliberativ oder direkt. In diesem Sinn wäre Schritt für Schritt vorzugehen:

  1. Schritt: Neuwahl des Gemeinderats im Mai 2016 (wobei im Unterschied zum Mai 2015 die wahlwerbenden Listen aufzurufen sind, sich zu dieser leidigen Frage klar zu positionieren, damit die Wählerschaft sich besser orientieren kann).
  2. Schritt: der neue Gemeinderat reformiert das direktdemokratische Instrumentarium, z.B. mit Einführung des bestätigenden Referendums, mit Zulassung aller nicht unbedingt auszuschließenden Sachbereiche (z.B. die Stadtplanung), Null-Quorum, Erleichterung der Unterschriftensammlung.
  3. Entscheidung des Gemeinderats über das abgeänderte Benko-Projekt.
  4. Die Bürgerschaft – gleich ob Gegner oder Befürworter – kann dagegen aufgrund der neuen Volksabstimmungsregeln ein bestätigendes Referendum anstrengen.
  5. Volksabstimmung mit bindender Wirkung.

Dann wäre die Sache demokratisch geklärt und der SWZ, die notorisch direkte Demokratie ablehnt, wäre signalisiert: es braucht sehr wohl mehr Bürgerbeteiligung, aber kein Plebiszit, sondern korrekt geregelte und in den Entscheidungsprozess richtig eingebettete Verfahren.

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Christian Mair Di., 02.02.2016 - 18:26

Wieso legt man nicht Gemeinderatswahlen, bindendens Referendum Bozner Flughafen, bindendes Referendum Benko an ein und denselben Wahltag. Der Wahlkampf wäre befreit von diesen bleiernen Themen.

Di., 02.02.2016 - 18:26 Permalink
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Erwin Demichiel Mi., 03.02.2016 - 15:14

Antwort auf von Christian Mair

Kleine aber wichtige Terminologiekorrektur: es gibt kein bindendes Referendum Flughafen, sondern eine nicht bindende Volksbefragung. Es gibt auch kein bindendes Referendum Benko sondern eine unverbindliche Meinungsumfrage zu Benko. Ersteres ist im z. Z. gültigen Landesgesetz zur Direkten Demokratie vorgesehen. Das zweite ist überhaupt nirgends vorgesehen, sondern eine ad hoc Erfindung des Kommissärs Penta auf der Basis eines nichtssagenden Passus im Gemeindestatut.

Mi., 03.02.2016 - 15:14 Permalink
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Franz Linter Mi., 03.02.2016 - 21:31

Antwort auf von Christian Mair

Die Frage müste eigentlich lauten: "Wieso gibt es in der Satzung der Gemeinde Bozen keine Möglichkeit einen Gemeinderatsbeschluss durch ein Referendum bestätigen oder ablehnen zu lassen?" Und: "Warum haben die nationalen Gesetzgeber das Zusammenlegen von Referenden mit politschen Wahlen verboten?"
Zumindest letztere Frage lässt sich leicht beantworten, wenn man bedenkt, dass bei den meisten nationalen Referenden ein Beteiligungsquorum von 50% verlangt wird.

Mi., 03.02.2016 - 21:31 Permalink
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Martin Daniel Mi., 03.02.2016 - 22:42

penta sagt heute, wenn das ja gewinnt, ist es bindend u. er schreibt eu-weit den wettbewerb fürs bahnhofsareal aus. gewinnt das nein, dann muss der nächste gemeinderat sehen, was er draus macht. solche asymetrien sind eine folge davon, dass direkte demokratie beliebig aus dem hut gezaubert wird. zudem entspricht dies nicht der prozedur des Art. 55 quinquies landesraumordnungsgesetz, der als lex benko bereits auf einen bewerber zugeschnitten war. Die grünen haben recht, diese art von marketingbeteiligung a la wunschkonzert abzulehnen. Aber bis die rekurse behandelt werden, werden tatsachen geschaffen sein.

Mi., 03.02.2016 - 22:42 Permalink
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Thomas Benedikter Do., 04.02.2016 - 21:53

Alle Abstimmungen und die Gemeindewahlen an einem Tag zusammenlegen, wie C. Mair vorschlägt, ist kein Rezept dafür, den Wahlkampf vom Thema Benko zu befreien. Denn dann steht das Benko-Projekt sogar im Zentrum des Wahlkampfs.
Auch wenn diese Volksbefragung von Penta durchgezogen wird, und Penta voreilig entscheidet, wird der neue Gemeinderat sich nicht vor fertige Tatsachen setzen lassen.
Zusammenlegung von Wahlen und Volksabstimmung? In Kalifornien die Regel, nicht so in der Schweiz. In Italien schon vorgeschlagen, allerdings nicht auf derselben Ebene: also Landtagswahlen und Gemeinde-Volksabstimmung, oder Landesvolksabstimmung und Parlamentswahl. Doch die Mehrheitsparteien wollen das nicht, weil damit das Quorum erreicht wird, und genau das soll meistens sabotiert werden, wie Franz Linter ganz richtig sagt.
Penta spielt derzeit den Volkstribun, er lässt das Volk entscheiden, aber die Bozner Satzung lässt das eigentlich gar nicht zu. Um das Benko-Thema vom Tisch zu haben, wählt Penta eine "direttissima" über eine Befragung laut Art.60, die streng genommen keine Bindungswirkung haben darf. Penta hat gar nicht die politische Legitimation, das Benko-Projekt über den plebiszitären Weg durchzudrücken. Erst müssten faire Regeln her, dann eine bindende Volksabstimmung.

Do., 04.02.2016 - 21:53 Permalink
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Ingo Dejaco So., 07.02.2016 - 11:40

... "dass in solch kurzer Zeit keine vernünftige Information der Bürgerinnen organisiert werden könne." Die Bürgerinnen und Bürger sind sehr wohl informiert! Was die Grünen damit eigentlich meinen ist, dass sie in solch kurzer Zeit ihren eigenen Anti-Wahlkampf nicht auf die Reihe bringen und Sorge haben, dass eine Mehrheit nicht in ihrem Sinne abstimmt.

So., 07.02.2016 - 11:40 Permalink