Wirtschaft | Ökologie

Verbot eines Giftes

Die Benutzung vom Spritzmittel Glyphosat soll verboten werden. Es gilt als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ (WHO).

Am 2.Juli hat der Landtag einen Beschlussantrag von der 5 Sterne Bewegung angenommen. Diese forderten ein Verbot von Glyphosat auf öffentlichen Flächen. Besser bekannt ist dieses Herbizid unter dem kommerziellen Namen „Roundup“ (Hersteller Monsanto). Wann dieses Verbot in Kraft tritt ist noch unklar. Laut Aussage von Paul Köllensperger kann das noch einige Monate dauern.

Bei diesem Herbizid handelt es sich um einen Stoff, der sowohl gegen ein- sowie zweiblättrigen Unkräutern wirksam ist. Es beseitigt aber nicht nur ungewolltes Gewächs, sondern kann die Nährstoffaufnahme bei Kulturpflanzen beeinträchtigen und zu geringeren Erträgen führen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft das Herbizid für „wahrscheinlich krebserregend für Menschen" ein.

 

Die Debatte im Landtag

Der erste Teil des Antrages, der mit 17 Ja und 16 Nein angenommen worden ist, bestand darin, die Verwendung von Glyphosat auf den gesamten öffentlichen Flächen Südtirols zu unterbinden. Der zweite Teil, der den Verkauf an Private verbieten sollte, wurde hingegen mit 16 Ja und 17 Nein abgelehnt.

Brigitte Foppa der Grünen unterstützte den Antrag.

Walter Blaas (F.) berichtete, man könne das Mittel problemlos auch in größeren Mengen kaufen. Wahrscheinlich aber müsse man das Verbot aber auf staatlicher oder europäischer Ebene anstreben.

Sven Knoll (STF) unterstützte den Antrag und fragte, ob das Mittel auch in Südtirol so problemlos kaufen könne. Meist mache man Hexenjagd gegen Bauern, aber dieses Mittel scheine ja jeder einsetzen können.

„Die Leute würden wirklich meinen, die Bauern würden nur mehr Gift spritzen“, bestätigte Sigmar Stocker (F).

„Ein Verbot für öffentliche Flächen ist schwer umsetzbar und würde auch Mehrkosten bedeuten.  Außerdem gibt es eine Reihe von gefährlicheren Herbiziden, auf die man im Verbotsfalle ausweichen wird“, so die Aussage vom Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler. Dieser schlug vor, die Gemeinden dazu zu bewegen, auf Herbizide auf öffentlichen Flächen möglichst ganz zu verzichten. Der Verkauf an Private werde künftig von der EU strenger geregelt.

Dieter Steger (SVP) bezweifelte, dass das Land ein Verkaufsverbot festlegen könne.

Paul Köllensperger bezieht sich auch auf das Naturschutzgesetz Art.6 von 2010, worin steht, dass alle Pflanzen, die in Südtirol von Natur aus und wild wachsen, geschützt sind.

Köllensperger: „Wir wissen noch nicht ganz genau, wie es mit diesem Verbot jetzt weitergeht. Aber wir werden auf jeden Fall dranbleiben.“