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Rettung im Senat

Am 2. August hat der Senat den Gesetzentwurf im Bereich Wettbewerb und Verbraucherschutz (DDL Concorrenza) endgültig verabschiedet – und damit alle Stromverteiler in Südtirol mit weniger als 25.000 Kunden vom so genannten Unbundling funzionale befreit.
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SEV Direktor Rudi Rienzner
Foto: SEV

Am 2. August hat der Senat in Rom den Gesetzentwurf im Bereich Wettbewerb und Verbraucherschutz (DDL Concorrenza) nach einem längeren parlamentarischen Tauziehen endgültig verabschiedet. Für das Gesetz stimmten 146 Senatoren. 113 lehnten den Text ab. Dieses Gesetz enthält eine für kleinere und mittlere Stromverteiler in Südtirol äußerst wichtige Ausnahmebestimmung. Konkret: Laut einem Beschluss der Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEGSI) aus dem Jahr 2015 hätten alle Stromverteiler die Geschäftsbereiche Produktion, Trading und Verteilung – organisatorisch und funktional – voneinander trennen müssen. Der vom SEV erarbeitete und vollinhaltlich übernommene Passus befreit kleine und mittlere Betriebe mit weniger als 25.000 Kunden von diesem kostspieligen Verfahren.

 

Die Ausnahmebestimmung war von SEV-Direktor Rudi Rienzner vorgeschlagen, von der Rechtsabteilung des SEV formuliert und von Hans Berger und Albrecht Plangger im Senat und im Abgeordnetenhaus unterstützt worden. Schon im Dezember 2015 führten SEV-Direktor Rudi Rienzner, Albrecht Plangger und AEEGSI-Beamte in dieser Angelegenheit ein Gespräch. Im Januar 2016 legte Hans Berger im Senat einen Abänderungsantrag vor, der die vom SEV formulierte Ausnahmebestimmung in den Gesetzentwurf einfügt, mit dem Italien europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzt und der die Grundlage für die oben genannte AEEGSI-Vorgabe ist. Am 24. Mai 2016 hatte die 10. Gesetzgebungskommission des Senats (Industrie, Handel, Tourismus), deren Mitglied Hans Berger ist, diesen vom SEV mit der AEEGSI abgestimmten Abänderungsantrag übernommen. Der Senat hatte den Gesetzentwurf in erster Lesung am 3. Mai 2017 schon einmal verabschiedet und musste das Gesetz nach einigen vom Abgeordnetenhaus unternommenen Abänderungen jetzt noch einmal bestätigen.

 

„Wir haben nicht – wie andere Dienstleister in Südtirol – kostenpflichtige Angebote entwickelt, um eine vom Gesetzgeber erzwungene Betriebsaufspaltung effizient durchzuführen, sondern als Lobbyist wesentlich dazu beigetragen, diese Vorgabe zu blockieren“, sagt SEV-Direktor Rudi Rienzner. „Wir sind Südtiroler Energie und das betrifft eben auch die Vertretung der Interessen unserer Mitglieder – in Rom, in Brüssel und in Südtirol. Noch etwas: Der SEV ist – als Genossenschaft – eine Non-Profit-Organisation, deren Erträge in die Verbesserung des Serviceangebots investiert und eben nicht an Kapitaleigner ausgeschüttet werden.“

 

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