Chronik | Neues Urteil

Unantastbare Renten

Letzte Woche hat erneut ein Gericht, die Sparbestrebungen der Regierungen über den Haufen geworfen und mit findigen Argumentationen die bestehenden Renten gerettet
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Die italienische Rechtssprechung bleibt sich treu und lässt die bereits in Auszahlung befindlichen Renten nicht antasten. Diesmal hat der Verfassungsgerichtshof eine Norm der Krisenregierung Monti aus dem Jahr 2011 gekippt, die auf dem Höhepunkt der Staatsschuldenkrise in Italien (BOT über 7%) u.a. die Inflationsanpassung der Renten, die über das Dreifache der Mindestrente (1400-1440 € je nach Jahr) betrugen, für 2012 und 2013 auf Eis legte. Ein bescheidener Beitrag der Solidiarität und zur Gesundung der Staatsfinanzen, möchte man meinen. Schließlich sind die Gehälter der Staatsbediensteten seit 5 Jahren eingefroren, es gibt weder Vorrückungen noch Gehaltserhöhungen noch Inflationsausgleich. Schließlich sank die Wirtschaftsleistung im Schnitt in den letzten 5 Jahren, sodass das Inps heuer erstmals eine negative Korrektur der Pensionen vornehmen müsste (was natürlich zu verhindern gesucht wird), eine Rezession, die die zu verteilende Wertschöpfung um bis zu 20% (z.B. in der Industrieproduktion) hat sinken und nicht weniger Steuerzahler zu Sozialleistungsempfänger werden lassen. Dieser Umstände wohl bewusst (aber ohne Bezug auf die Bedürfnisse der Staatsfinanzen laut Art.81 der Verfassung zu nehmen), haben die Verfassungsrichter mit Verhältnismäßigkeit, gerechter Verteilung der Steuerlast und Erhalt der Kaufkraft der Renten argumentiert und mit 8:7 Stimmen das auf zwei Jahre begrenzte Opfer rückwirkend annulliert, was dem Staat bis zu 9 Mrd. Euro kosten könnte Vergleich: Renzi-Bonus 3 Mrd.). Besonders krass mutet an, dass die Rentenbezieher bis 1.500 Euro nichts spüren werden (sie waren ja vom der Reform nicht betroffen), während die Rückzahlungen an jene ab dem 4-fachen der Mindestrente kontinuierlich zu steigen beginnen, um beim 10-fachen die 10.000er-Marke zu knacken. Dasselbe Bild zeigt sich bei den Rentenbeträgen, wie sie sich vor und nach dem Urteil gestalten: Bis 1.507 Euro keine Veränderung, wer bisher 1.897 erhalten hat, kriegt nun laut Sole24ore 2.004, wer 4.692 bekam erhält im Namen der Verhältnismäßigkeit 4.923 Euro. Dass es sich bei den meisten dieser Renten um Beträge handelt, die nach beitragsbezogenem System nie und nimmer eingezahlt wurden, sagen uns Woche für Woche die von Tito Boeri präsentierten Zahlen zu den einzelnen Sonderfonds der diversen Berufsgruppen, spielen in solchen Urteilen aber keine Rolle.

Fazit: Wer wirklich auf den Erhalt der Kaufkraft seiner Rente angewiesen ist, hat nichts von diesem Urteil, jene die sich vom schlagenden Kriterium des Dreifachen der Mindestrente noch oben hin absetzen, erhalten umso mehr nachgezahlt und künftig an Monatsrente, je höher bereits ihr bestehender Rentenbezug war.

 

 

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Martin Daniel Mo., 04.05.2015 - 10:10

Hier der Wortlaut einiger Begründungen:

- "Il blocco a tutti i trattamenti pensionistici superiori a tre volte il minimo Inps mina il diritto a una prestazione previdenziale adeguata nei confronti di quei titolari di pensione modesta e che hanno maggiore difficoltà ad adeguare i propri redditi alle loro necessità."
- non sopportabile scostamento tra l’andamento delle pensioni e quello delle retribuzioni.
- «ragionevolezza», per perseguire un progetto di uguaglianza sostanziale e in modo da evitare disparità di trattamento verso i pensionati
- adeguato trattamento pensionistico, alla stregua delle risorse finanziarie attingibili e fatta salva la garanzia irrinunciabile delle esigenze minime di protezione della persona»

Links zu den Quellen:

- Urteil: http://www.ilsole24ore.com/art/norme-e-tributi/2015-05-03/pensioni-recu…
- Kosten: http://www.ilsole24ore.com/art/norme-e-tributi/2015-05-01/pensioni-riva…

Mo., 04.05.2015 - 10:10 Permalink