Politik | Wahlkampf

Die Ausgaben

Die gewählten Landtagsabgeordneten haben jetzt ihre Wahlkampfausgaben veröffentlicht. Die Zahlen machen deutlich, dass die Offenlegungspflicht wenig Sinn macht.
Wahlkampfauftakt Freiheitliche
Foto: Die Freiheitlichen
Das Südtiroler Wahlgesetz ist klar und deutlich. 
Die Ausgaben für die Wahlwerbung einer jeden einzelnen Kandidatin/eines jeden einzelnen Kandidaten dürfen den Betrag von 40.000,00 Euro nicht überschreiten“, heißt es dort. Und weiter: „Innerhalb von 60 Tagen nach Verkündigung der Gewählten haben die Vertreterinnen/Vertreter der Listen, die an der Wahl teilgenommen haben, und alle Kandidatinnen/Kandidaten, auch die nicht gewählten, eine Abrechnung ihrer Ausgaben für die Wahlkampagne sowie die erhaltenen finanziellen Unterstützungen beim Präsidium des Südtiroler Landtages einzureichen.
Nach Überprüfung durch die Prüfstelle des Landtages werden die Ausgaben dann veröffentlicht. Das ist jetzt auf der Internetseite des Landetages geschehen. Schaut man sich die Liste der Ausgaben an, so wird deutlich, dass es auch in Sachen Wahlwerbung und ihre Kosten markante Unterschiede zwischen den Parteien und Gewählten gibt.
 

 

Die Liste

 
 

Der legale Trick

 
Dass diese Angaben nicht den effektiven Ausgaben der Wahlwerbung entsprechen, wird schon beim ersten Blick klar. 
 
 
Der Grund dafür liegt in der Bestimmung. Es werden nur die persönlichen Ausgaben gezählt. Denn im Gesetz heißt es wörtlich: „Nicht angerechnet werden jene Kosten, welche von den Parteien und Listen getragen werden und mehrere Kandidatinnen/Kandidaten betreffen.
Deshalb hat der Grüne Riccardo Dello Sbarba 0 Euro für seine Wahlwerbung ausgegeben und Landeshauptmann Arno Kompatscher nur rund 10.000 Euro.
In Wirklichkeit dürften vor allem bei den Spitzenkandidaten der SVP – aber nicht nur dort – die wirklichen Ausgaben bis zu 20mal höher liegen.
Man kann sie aber geschickt über die Partei verbuchen.
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Profil für Benutzer Riccardo Dello Sbarba
Riccardo Dello… Sa., 04.05.2019 - 17:58

Egregio Christoph Franceschini, sarebbe bastata una telefonata per sapere come è andata la campagna elettorale dei Verdi.
Da sempre noi puntiamo sul team e non sulla concorrenza tra singoli candidati o candidate. Così, anche nel 2018 c’era una lista e una testa di lista e queste sono state sostenute con una campagna collettiva, finanziata dal partito verde (a sua volta finanziato dai contributi volontari di aderenti e eletti/e).
Nessuno di noi si è fatto pubblicità personale attribuendo le spese al partito e insinuarlo è molto scorretto. Chi ha speso qualcosa di tasca sua lo ha dichiarato.
Per quanto mi riguarda, ho deciso, come molte altre candidate e candidati, che mi era sufficiente la campagna collettiva. Per questo motivo, non ho speso un solo euro per pubblicità personale per me da solo, né sui media, né attraverso flyer o manifesti e neppure nella forma del semplice “santino”.

Sa., 04.05.2019 - 17:58 Permalink
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19 amet Sa., 04.05.2019 - 19:37

Antwort auf von Elisabeth Garber

Den Grünen kann man Ehrlichkeit nicht absprechen. Das Gesetz ist gemacht
von der Mehrheit, die natürlich andere Interessen hat. Da hat Franceschini recht
dass es sinnlos ist. Wie so manche Gesetze, möchte ich hinzufügen.

Sa., 04.05.2019 - 19:37 Permalink