Politik | Kindergarten

Offene Türen, offene Fragen

Die Einschreibungsfristen für den Kindergarten kommen näher. Und damit die neuen Verteilungsmodalitäten. Nach welchen Kriterien werden die Kinder aber aufgeteilt?
Kindergarten
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Von 13 bis 16 Uhr öffnen die deutschsprachigen Kindergärten der Stadt Bozen heute (4. Dezember) ihre Tore. 25 gibt es davon in der Landeshauptstadt – und die Plätze dort sind heiß begehrt. Vom 15. bis 19. Jänner 2018 können Eltern, die ihre Kinder in einer der 25 Strukturen unterbringen wollen, die Einschreibung vornehmen. Beim Tag der offenen Tür am heutigen Montag erhalten interessierte Eltern Einblick in die jeweiligen Kindergärten. So weit, so gut.
Allerdings gibt es noch einige offene Fragen. Bekanntlich hat die Landesregierung die Kriterien für die Einschreibungen in die deutschsprachigen Kindergärten geändert. Vor allem in den Städten Bozen, Leifers und Meran will man für eine ausgeglichenere Verteilung jener Kinder sorgen, die keine Deutschkenntnisse mitbringen. An einer zentralen Stelle sollen all diese Kinder erfasst werden und dann verteilt werden. Zuvor soll aber die Muttersprache der Kinder erhoben werden. Das sieht der Beschlussantrag der Freiheitlichen vor, den der Landtag Anfang November angenommen hat. Doch noch fehlen der offizielle Beschluss, wie das Ganze konkret vonstatten gehen soll. Darauf weisen auch die Grünen in einer aktuellen Landtagsanfrage hin.
Die neue Vorgangsweise bei den Einschreibungen – zentralisiert und nach Sprachkenntnissen – in die deutschsprachigen Kindergärten bringe “neue Probleme” mit sich, sind Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss überzeugt: “Bei der Einschreibung in die Sprengel können die Eltern zum Beispiel zwar angeben, in welchen Kindergarten sie ihr Kind schicken möchten und auch eine Ausweichmöglichkeit angeben. Diese ist jedoch auf Einrichtungen derselben Sprachgruppe begrenzt. Außerdem fragt man sich, wie die Einteilung vonstatten gehen wird. Die Fragen sind brisant, denn es handelt sich um ein wichtiges Autonomiethema und birgt Problematiken im Hinblick auf die Wahlfreiheit der Eltern, das Zusammenleben der Sprachgruppen und nicht zuletzt auch auf die Gleichheit der Rechte von Kindern.”
Die Grünen wollen von der Landesregierung nun folgende Fragen geklärt haben:

  1. Wie erfolgt die Einteilung der Kinder in die einzelnen Kindergärten, im Spezifischen:
    • Welchen Eltern wird vorrangig das Recht auf die erste Kindergartenwahl zugestanden?

    • Nach welchen Kriterien wird entschieden, welches Kind in welchen Kindergarten kommt?

    • Falls dies sprachliche Kriterien sind: wie wird auf Sprengelebene festgestellt, welches Kind welche Sprache spricht?

    • Wo werden die Gespräche mit den Eltern stattfinden, in denen festgestellt wird, ob das Kind “genug Deutsch”  beherrscht? Im einzelnen Kindergarten oder auf Direktionsebene? Wer wird die Gespräche führen? Gibt es ein Protokoll? Was passiert, wenn Eltern das Gespräch verweigern?

    • Wo wird die Liste jener Kinder erstellt, die den einzelnen Kindergärten zugewiesen werden? Wie wird den Eltern die Zuweisung mitgeteilt? Wird es Rekursmöglichkeit geben?

    • Wie werden zwei- und mehrsprachige Kinder eingeordnet? Haben sie das gleiche Recht auf die erste Kindergartenwahl wie die einsprachigen (“deutschen”) Kinder?

  2. Warum ist es nicht möglich, als Zweitwahl für jene Eltern, die dies wünschen, einen Kindergarten der anderen Sprache anzugeben?
  3. Wie wird insgesamt das Recht der Eltern auf freie Schul- und Kindergartenwahl gewährleistet?
  4. Wie wird außerdem der Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre gewährleistet?