Politik | Justiz

„Sicher keine Sonderbehandlung“

SVP-Karl Zeller über seine Gesetzesinitiative für die Südtiroler Staatsräte, sein reines Gewissen und die Frage nach einem persönlichen Interessenkonflikt.
Salto.bz: Herr Senator Zeller, Sie haben den beiden Südtiroler Staatsräten Bernhard Lageder und Oswald Leitner ein Weihnachtsgeschenk gemacht?
 
Karl Zeller: Nein, das ist überhaupt kein Weihnachtsgeschenk. Hier geht es nur um die Gleichbehandlung mit anderen Staatsbediensteten, die wenn sie Außendienst machen eine Vergütung für die Fahrt- und Übernachtungsspesen bekommen. Bis 2013 haben die Südtiroler Staatsräte diese Vergütung auch bekommen.
 
Was ist dann passiert?
 
Man hat plötzlich die rechtliche Basis dieser Regelung, die man vorher fast 20 Jahre lang praktiziert hat, in Frage gestellt. Das Generalsekretariat des Staatsrates war sich nicht mehr sicher, ob man diese Vergütung den Südtiroler Staatsräten geben kann oder nicht. Im Zweifel hat man sie deshalb ausgesetzt. Ich habe in Absprache mit dem Generalsekretariat jetzt diese rechtliche Basis wiederhergestellt.
 
50.000 Euro im Jahr für zwei Richter. Das sind über 2.000 Euro im Monat pro Person. Keine schlechte Apanage?
 
Es stimmt nicht, dass die Richter 2000 Euro als Pauschale im Monat auf die Hand bekommen. Sondern sie müssen ihre Spesen genau nachweisen und belegen. Erst nach Vorlage der Rechnungen bekommen sie dann ihre Spesen zurückerstattet.
 
Warum wohnen die beiden Südtiroler Staatsräte nicht an ihrem Dienstsitz in Rom?
 
Das dürfen Sie nicht. Denn die Durchführungsbestimmung sieht ausdrücklich vor, dass die Südtiroler Staatsräte weiterhin ihren Wohnsitz in Südtirol haben müssen. Diese Bestimmung hat einen klaren Hintergrund: Wir wollen, dass die Südtiroler Staatsräte die lokale Realität miterleben und mitbekommen. Sie sollen nicht abgesondert in Rom leben, sondern weiterhin in der Südtiroler Realität verankert bleiben. Sie müssen in Rom indirekt auch Südtirols Autonomie und unser Rechtssystem vertreten.
Die Richter dürfen nicht in Rom wohnen. Denn die Durchführungsbestimmung sieht ausdrücklich vor, dass die Südtiroler Staatsräte weiterhin ihren Wohnsitz in Südtirol haben müssen.
Kann man von Richtern, die 8.000 bis 9.000 Euro netto im Monat verdienen, nicht verlangen, dass sie sich Zug, Hotel oder Wohnung selbst bezahlen?
 
Ich glaube nicht, dass diese Richter wirklich soviel verdienen. Aber es geht nicht darum. Sondern es geht um das Prinzip, dass jeder öffentliche Bedienstete die Spesen zurückerhält, die er für die Ausübung seines Amtes ausgibt. Kein öffentlicher Angestellter muss die Fahrt- und Übernachtungskosten von seinem Gehalt zahlen. Hier geht es um Gerechtigkeit. Übrigens sieht das auch der Staatsrat so. Denn dieser Abänderungsantrag wäre nie genehmigt worden, wenn die Vertreter des Staatsrates im Ministerratspräsidium dagegen gewesen wären. Es gibt also überhaupt keinen Skandal.

 
25.000 Euro im Jahr an Spesen. Davon dürften die von Ihnen angesprochenen öffentlichen Angestellte aber nur träumen?
 
Das ist nur eine virtuelle Deckung, damit der Abänderungsantrag überhaupt zulässig ist. Das ist ein Maximalbetrag. Das habe nicht ich festgelegt, sondern die Staatsbuchhaltung. Das heißt aber keinesfalls, dass man zwingend 50.000 Euro im Jahr ausgeben wird. Ich bin überzeugt, dass es am Ende weit weniger sein werden. Aber das müssten eigentlich auch die Parlamentarierkollegen wissen, die diese Regelung jetzt öffentlich kritisieren.
 
Ausgehend von „Il giornale“ kritisieren aber auch mehrere nationalen Medien Ihren Vorstoß scharf?
 
Das ist diese typische Anti-Südtirol-Haltung. Hier glaubt man wieder etwas gefunden zu haben. Aber ich sage offen: Ich habe hier überhaupt kein schlechtes Gewissen und ich würde diesen Abänderungsantrag auch nochmals machen, weil ich glaube, dass es recht und billig ist.
Ich habe hier überhaupt kein schlechtes Gewissen und ich würde diesen Abänderungsantrag auch nochmals machen, weil ich glaube, dass es recht und billig ist.
Sie sind von Beruf Anwalt und sowohl Sie als auch Ihre Kanzlei betreuen Fälle vor dem Staatsrat. In diesen Verfahren stehen Sie dann vor den Richtern, denen Sie jetzt eine lukrative Spesenvergütung gesichert haben. Sehe Sie hier nicht einen Interessenkonflikt?
 
Ich kann mich gar nicht mehr daran erinnern, wann ich als Anwalt zum letzten Mal beim Staatsrat war. Durch meine politische Tätigkeit als Politiker und durch die Tatsache, dass meine Lebensgefährtin Richterin am Verwaltungsgericht Bozen ist, habe ich diesen Teil meines Berufes mehr oder weniger aufgegeben. Auch meine Kanzlei macht fast kein Verwaltungsrecht mehr. Es gibt vielleicht noch ein paar alte Fälle, die ich am Staatsrat habe. Die können sie aber an einer halben Hand abzählen.
 
Eine schiefe Optik bleibt aber?
 
Ich kenne die beiden Südtiroler Staatsräte und beide sind bekannt dafür, dass sie sehr rigoros sind. Vor allem aber sind sie über jeden Verdacht erhaben. Dass ich deshalb eine Sonderbehandlung bekomme, das halte ich für mehr als abwegig. So groß und wichtig ist diese Sache ganz sicher nicht. Kein Richter wird sich davon in seinem Urteil beeinflussen lassen.
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Salto User
Günther Alois … Di., 05.12.2017 - 07:00

Herr Zeller,was sie da von sich geben ist in meinen Augen nicht richtig,denn sie wissen genau,dass die Herrschaften bereits Spesenvergütung erhalten,also warum doppelt???? Und zudem vonwegen "alte Fälle??" Der Gerechtigkeit wegen???? Mit der Hälfte von dieser Apanage die sie denen zugestehen, muss ein Arbeiter/in ein ganzes Monat leben,bekommt keine Spesenvergütung und KM Geld!! Gibs den Reichen und nimms den Armen,an ihrer Stelle hätte ich ein SCHLECHTES Gewissen!

Di., 05.12.2017 - 07:00 Permalink