Politik | Direkte Demokratie

BEHANDLUNG DIREKTE-DEMOKRATIE-GESETZ

Die Ausgangssituation: Der hart erarbeitete Kompromiss wird von Teilen der SVP im Landtag in Frage gestellt
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Mit Jahresbeginn 2018 wird im Landtag mit der Behandlung der Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie begonnen. Weil zwei davon als Volksbegehren eingebracht wurden, ist sicher gestellt, dass das Gesetz bis zum Sommer vom Landtag verabschiedet werden wird. 

Der zu behandelnde Gesetzentwurf (in der Originalversion und in einer verbesserten Fassung) ist auf der Grundlage eines Verfahrens entstanden, mit dem interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie viele Organisationen intensiv an der Ausarbei­tung beteiligt waren. Dass es überhaupt zu einem solchen Ver­fahren gekommen ist, liegt an der Bedeutung und am politi­schen Gewicht, das dieses Thema in zwanzig Jahren mit vier Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen erhalten hat.
Am Ende dieses langen Weges ist es daher folgerichtig zu verlangen, dass die Behandlung transparent und angesichts einer informierten Öffentlichkeit erfolgt. Dieser Gesetz­entwurf ist von uns Bürgerinnen und Bürger angestoßen worden und in Zusammenarbeit mit uns entstanden und es werden damit unsere Mitbestimmungsrechte geregelt. Er wird in jeder Hinsicht unser Gesetz!     

  

Und doch ist schon wieder parteipolitische Quertreiberei am Werk. Dies obwohl der Gesetz­entwurf in jeder Phase seines Entstehens mit den an der Erarbeitung beteiligten Parteigremien abgesprochen worden ist. Er ist schon sowohl ein Kompromiss aller am partizipativen Prozess Beteiligten, als auch ein parteiinterner. Dennoch soll er nun im Gesetzgebungsausschuss weiter beschnitten werden. Damit wird völlig missachtet, dass der Gesetzentwurf sowohl in seiner Originalversion als auch in einer verbesserten Fassung vom Volk mit ca. 12.000 Unterschriften im Landtag eingebracht worden und so erst die Behandlung zustande gekommen ist.
In Frage gestellt werden von Teilen der SVP-Fraktion wieder folgende erreichte Kompromisse:

  • die Hürde in der einzig begründbaren Höhe von 8.000 Unterschriften,
  • das 25% Beteiligungsquorum,
  • das Referendum über die Gesetze des Landtages,
  • die Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung,
  • das im Gesetzentwurf vorgesehene partizipative Verfahren.

Die Initiative für mehr Demokratie wird zum Beginn der Behandlung im Gesetzgebungsaus­schuss am 11. Jänner diese im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen in mehreren Pressemitteilungen noch einmal argumentativ untermauern. An den Arbeiten des Gesetzgebungsausschusses von Gesetzeswegen beteiligt, wird sie in der Folge ausführlich über alle Details der Behandlung berichten, damit die interessierte Öffentlichkeit diese Schritt für Schritt verfolgen kann.