Gesellschaft | Notverordnung

Coronavirus: Nicht nur Schulen zu

Auch öffentliche Veranstaltungen und Sportwettkämpfe und sind von dem ministeriellen Notverordnung betroffen. Bildungslandesrat Philipp Achammer bittet um Verständnis.
Tribüne
Foto: Pixabay

Am späten Mittwoch Abend hat Ministerpräsident Giuseppe Conte ein Dekret zur Vorbeugung gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus bzw. der davon ausgelösten Krankheit Covid-19 unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Präventivmaßnahme zum Schutz der Gesundheit, die auch für Südtirol gilt. Sie betrifft alle Kleinkindbetreuungseinrichtungen (Kinderhorte, Kitas und Tagesmütter), sowie Betreuungsangebote für Kinder (Elkis, Spielgruppen und Nachmittagsbetreuung), Kindergärten, Schulen aller Stufen und die Universität.

Ab dem heutigen Donnerstag, 5. und bis einschließlich 15. März bleiben alle Schuleinrichtungen geschlossen.

Die Südtiroler Landesregierung hat bereits am Mittwoch Nachmittag in einer außerordentlichen Sitzung getagt, um sich auf die Situation vorzubereiten und die nötigen Begleitmaßnahmen in die Wege zu leiten. So werden auch die zugehörigen Dienste wie Schülertransporte (Sonderdienste) und Mensadienste ausgesetzt. Außerdem wurde ein Notdienst organisiert, damit heute Früh niemand vor verschlossenen Kindergarten- und Schultüren steht. “Sollte also jemand über die Nachricht der Schließung nicht informiert worden sein, gibt es an jeder Schule und an jedem Kindergarten einen Ansprechpartner”, so Bildungslandesrat Philipp Achammer. Er versucht, ebenso wie die weiteren Mitglieder der Landesregierung und das Land Südtirol selbst, über die sozialen Medien zu informieren und bittet um Verständnis: “Uns ist bewusst, dass vielen von euch die getroffenen Maßnahmen zu weit gehen könnten. Aber wir setzen eine präventive Maßnahme zum Schutz der Gesundheit um – nur das steht jetzt im Mittelpunkt! Danke im Voraus für euer Verständnis und eure Unterstützung!”

Nach einer weiteren Dringlichkeitssitzung der Landesregierung um 9 Uhr sollen detaillierte Antworten auf die unzähligen Fragen folgen, die seit Mittwoch Abend auftauchen. Eine der am häufigsten gestellten: Gibt es Sonderurlaub für arbeitende Eltern, um ihren Nachwuchs zu betreuen?

 

Auch öffentliche Veranstaltungen betroffen

 

Außerdem sieht das staatliche Dekret vor, dass alle öffentlichen Veranstaltungen – sowohl öffentlicher wie privater Art – abgesagt werden müssen, sofern sie nicht einen Sicherheitsmindestabstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen gewährleisten. Sportliche Wettkämpfe und Trainings dürfen nur hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Ausübung von Breitensport und generell motorischen Aktivitäten in geschlossenen Räumen sowie im Freien ist ausschließlich dann erlaubt, wenn dabei der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
Gänzlich abzusagen sind Veranstaltungen wie Kongresse, Versammlungen und Meetings, an denen Gesundheitspersonal teilnimmt – ebenso wie anderes Personal, das für die Aufrechterhaltung der Grundversorgungsdienste oder Dienste öffentlichen Interesses zuständig ist. Auch in all diesen Fällen tritt die Anordnung ab dem heutigen Donnerstag, 15. März, in Kraft.

 

Allgemeine Verhaltensregeln

 

Zusätzlich zu den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln, werden auch klare Regelungen für das Verhalten in der Notaufnahme oder beispielsweise bei Besuchen in Altersheimen und Pflegeeinrichtungen definiert. Es wird zur Bekanntmachung und Beachtung dieser Regeln in den entsprechenden Strukturen aufgerufen.

 

Regierung hat Unterstützungsmaßnahmen angekündigt

 

Am Mittwoch hat die römische Regierung zudem ein Paket mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer angekündigt. Bereits am Freitag ist seitens der Landesregierung ein Treffen mit den Sozialpartnern anberaumt, um die vorhandenen Möglichkeiten und evtl. notwendige Maßnahmen zu besprechen.

Die Südtiroler Landesverwaltung wird laufend informieren. Zum Thema Coronavirus wurde dafür euch eine eigene Internetseite eingerichtet, die unter www.sabes.it/coronavirus oder www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp aufgerufen werden kann.