Politik | Transparenz

Säumiger Michl

Handelskammerpräsident Michl Ebner tut in Sachen Transparenz, was er will. So hat er seine Bezüge aus dem Jahr 2014 immer noch nicht veröffentlicht.

Wetten, dass es am Ende heißen wird: Es war ein Versehen.
Seit vielen Jahren müssen Italiens Politiker und öffentliche Verwalter ihr Vermögen und ihr Einkommen jährlich offenlegen. Diese Transparenzbestimmungen gelten von der kleinsten Gemeinde bis hin zum Staatspräsidenten.
Nur ein kleines gallisches Dorf leistete lange Widerstand. Die Südtiroler Handelskammer tat jahrelang nichts. Obwohl fast alle Handelskammern Italiens die Entschädigungen und die Einkommens- und Vermögenslage ihrer Funktionäre seit Jahren offen legen, blieb die Entschädigung von Michl Ebner, ein Geheimnis des Glaubens.
Der Grund dafür war eine Gesetzeslücke. Die Bozner und Trentiner Handelskammer werden gesetzlich vom Regionalrat geregelt, und dieser hatte jahrelang vergessen, die Transparenzbestimmungen zu rezipieren. Das geschah erst im Oktober 2014.
Danach brauchten die beiden regionalen Handelskammern noch fast ein dreiviertel Jahr, um die Veröffentlichung zu koordinieren. Im Juni 2015 war es dann soweit.
Die Organe der Handelskammern müssen seitdem auf der Homepage alle Funktionen offenlegen, die sie in öffentlichen und privaten Körperschaften innerhaben und die Bezüge dafür.
Michl Ebner zum Beispiel steht nicht nur dem Verwaltungsrat der Handelskammer vor, wo er im Jahr 2014 eine Entschädigung von 141.742,68 Euro erhalten hat, sondern er sitzt auch noch in sieben weiteren öffentlichen Gesellschaften im Verwaltungsrat. Dabei bekam er weitere 15.350,53 Euro.
Dazu kommen noch Funktionen in 27 privaten Unternehmen, dafür erhielt der Athesiachef laut Eigenerklärung 406.965,80 Euro an Entschädigung.

Ein Schönheitsfehler?

Laut Gesetz müssen die Mitglieder des Kammerrates jährlich per Eigenerklärung ihre Funktionen und Bezüge auf der Homepage offen legen.
Seit rund einem Jahr finden sich so 48 Eigenerklärungen auf der Homepage der Handelskammer. 47 Kammermitglieder erklären dabei – so wie vom Gesetz vorgesehen - Ende Mai 2015 ihre Bezüge und Funktionen aus dem Vorjahr 2014.

Eigenerklärung des Vizepräsidenten: Bezugsjahr 2014.

Nur einer tanzt dabei aus der Reihe: Michl Ebner.
Der Kammerpräsident hat seine Eigenerklärung nicht für das Jahr 2014, sondern für das Jahr 2013 abgegeben.

Eigenerklärung von Michl Ebner: Bezugsjahr 2013.

Ein Fehler? Ein Versehen? Dazu kommt noch eine andere, entscheidende Nachlässigkeit. Damit Eigenerklärungen gültig sind, müssen sie unterschrieben und mit Datum versehen sein. 47 auf der Homepage veröffentlichte Eigenerklärungen sind das auch. Nur eine nicht.
Michl Ebner hat seine Eigenerklärung für 2013 zwar unterschrieben, Datum findet sich auf dem Papier aber keines.

Ob sie damit gültig ist?
Sicher ist: Wer Michl Ebner heißt, kann sich in diesem Land eine Sonderbehandlung herausnehmen. Gesetz hin oder her.
Denn niemand getraut sich darauf hinzuweisen.