Politik | Porcellum

Politische Bombe: Wahlgesetz verfassungswidrig

Nach 8 Jahren stellt es sich nun heraus: das Wahlgesetz aus dem Jahr 2005, genannt Porcellum, mit dem der Wahlsieger einen saftige Sitzebonus in den Kammern erhält, ist gegen die Verfassung.

Zu diesem Schluss kam das 15-köpfige Verfassungsgericht gestern, 4. Dezember, das nach nunmehr 8 Jahren Porcellum-Praxis die Rechtskonformität des Gesetzes überprüfen sollte. Ein wahrer Paukenschlag war demnach das Ergebnis der Analyse, nämlich dass das Wahlgesetz 270/2005, das Silvio Berlusconi eingeführt hatte, wegen der Mehrheitsprämie für den Wahlsieger und der blockierten Listen verfassungswidrig ist. Warum hat man das nicht schon viel früher herausgefunden?

Auf den Weg gebracht hat den Sturz des Porcellums der Mailänder Rechtsanwalt Aldo Bozzi, der sich in seiner Funktion als Staatsbürger und in seinem Recht auf freie Wahlen durch das Porcellum beeinträchtigt sah. Laut Bozzi wird der Artikel 48 der Verfassung, nämlich dass die Wahl eine „persönliche und gerechte, eine freie und geheime“ sei, komplett übergangen. Das Recht des Bürgers, bei den Wahlen seine Vorzugsstimme abzugeben, werde ebenfalls nicht respektiert.

Mit Datum 4. Dezember hat nun der lange Iter, den Anwalt Bozzi im Jahr 2009 begann, am römischen Verfassunggericht sein aufsehenerregendes Ende gefunden, und zwar genau wegen der von Bozzi angeführten Gründe.

Das System der blockierten Listen, wonach Wähler keine Vorzugsstimmen abgeben können, ist nicht verfassungskonform. Fixe Wahllisten würden jegliche Möglichkeit der Kandidatenwahl verhindern. Verfassungswidrig ist auch die Mehrheitsprämie, die dem Wahlsieger einen satten Sitzebonus in den Kammern garantiert, weil diese eine zu starke Verzerrung der institutionellen Machtverhältnisse verursacht.

Laut SVP-Senator Karl Zeller sind alle Listen im Parlament „mit einem Makel behaftet“. Es soll nun so schnell wie möglich ein neues Wahlgesetz her, damit Neuwahlen stattfinden können.