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Zwei Jubiläen, eine Tagung

50 Jahre Zweites Südtiroler Autonomiestatut, 30 Jahre Streitbeilegung Österreich – Italien. Bestandsaufnahme und Blick in die Zukunft.
Ausstellung WIr und die Autonomie
Foto: Foto: LPA/Ivo Corrá

Am 11. Juni 2022 findet an der Universität Bozen (Saal D102) von 9.00-13.00 Uhr eine vom Südtiroler Bildungszentrum mitorganisierte Tagung zu zwei Jubiläen statt: zum 50jährigen Jubiläum des Südtiroler Autonomiestatuts und zu 30 Jahren Beilegung des seit 1960/1961 vor den Vereinten Nationen behängenden Streits zwischen Österreich und Italien.

Dabei werden renommierte Experten aus Österreich, Italien und Deutschland vortragen und einen Blick zurück werfen, die aktuelle Situation des Südtiroler Autonomierechts analysieren und auch ein Prognose für die Zukunft wagen, auch in rechtsvergleichender und sozialwissenschaftlicher Perspektive.

So wird Rolf Steininger einen historischen Abriss zur Autonomieentwicklung liefern, Günther Pallaver eine politikwissenschaftliche Analyse zu „Autonomie und sozialer Wirklichkeit“ beisteuern, Roberto Toniatti die rechtlichen Regeln über die Fortentwicklung des Autonomierechts behandeln und Oskar Peterlini der gegenwärtig vieldiskutierten Frage nachgehen, ob die Autonomieentwicklung seit der Verfassungsreform von 2001 einen „Fortschritt“ oder einen „Rückschritt“ darstellt.


Peter Hilpold, Oskar Peterlini, Stefania Baroncelli und Roberto Toniatti
 

Eng damit zusammen hängt die von Peter Hilpold geprüfte Frage, wie die Streitbeilegungserklärung 30 Jahre später zu beurteilen ist. Soll Österreich, so wie nun vertreten, eine „Wiederherstellung“ der Situation des Jahres 1992 verlangen?

Daran schließt unmittelbar das Referat von Giuseppe Nesi an, der den rechtlichen Stellenwert der mittlerweile zahlreichen Notenwechsel zwischen Österreich und Italien seit 1992 prüft.

Auf die vielfältigen Umsetzungsmechanismen, die das Südtiroler Autonomierecht kennt, geht Stefania Baroncelli ein, während Monica Rosini die Entwicklung des Südtiroler Autonomierechts im Lichte der Verfassungsreform des Jahres 2001 prüft.

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Profil für Benutzer △rtim post
△rtim post Sa., 11.06.2022 - 10:39

Ein interessanter Veranstaltungsreigen.
1992 hat das Südtirol mit der Streitbeilegungserklärung für den damals nicht rasch genug gehenden EU-Beitritt Österreichs einen sehr hohen Preis bezahlt.
Nicht mal für die Umsetzung der eh schon sehr wenigen Schutzbestimmungen des Gruber-De-Gasperi-Abkommens im Rahmen des Pariser Friedensvertrags (1946), wie die völlige Gleichstellung des Deutschen mit dem Italienischen in Amtsbeurkundungen, aber auch in der Toponomastik … hat es bis heute, nach 76 Jahren, gereicht. Es wurden auch keine Schutz- und Rechtsgarantien vereinbart, noch Mechanismen, wie z.B. ein bilaterales Monitoring implementiert. Wen wundert es da, dass wir seitdem auf der Stelle treten. Schlimmer noch. Wir sehen zusehends eine gezielte Aushöhlung und Beschneidung der tatsächlichen Kompetenzen von 50% im Vergleich zu 1992. (Vgl. Dissertation des preisgekrönten Juristen Dr. Matthias Haller — mit dem Titel „Südtirols Minderheitenschutzsystem. Grundlagen, Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen aus völker- und verfassungsrechtlicher Sicht.“
Aber es wird auch mal wieder eine Politschow und der Inszenierung abgeliefert. Aber für eine Politik mit menschlichen Antlitz und der Weitherzigkeit selbst für eine 103-Jährige reicht es offenbar hingegen nicht: https://www.heute.at/s/kampf-um-staatsbuergerschaft-fuer-suedtirolerin-…

Sa., 11.06.2022 - 10:39 Permalink