Politik | EBI unterschreiben

Für Wählen ohne Grenzen in der EU

Eine Europäische Bürgerinitiative (EU-Volksbegehren) will das aktive und passive Wahlrecht der Unionsbürger stärken und einen Raum für „transnationale Politik" schaffen.
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Im Jahrzehnt 2010-2019 hat sich die Zahl der Unionsbürger, die in anderen EU-Ländern leben, auf 17 Millionen verdoppelt: Arbeitnehmer, Rentnerinnen, Familienangehörige, die auf Dauer in ein anderes EU-Land gezogen sind. Doch weniger als 10% dieser mobilen Unionsbürgerinnen melden sich definitiv von ihrem Herkunftsland ab und nehmen gar die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes an. Vermutlich kehren die meisten für wichtige Wahlen und Abstimmungen in ihr Herkunftsland zurück, während sie sich im Wohnsitzland allenfalls bei Kommunalwahlen beteiligen dürfen. Nur relativ wenige tun dies effektiv, wie aus Erhebungen in Südtirol hervorgeht.

Zum einen ist also die Mobilität in der EU aufgrund der Freizügigkeit und Migration gestiegen, zum anderen wird die demokratische Beteiligung – vor allem das Wahlrecht – weiterhin nur aufs Herkunftsland bezogen. Politisch gesehen bleiben in anderen EU-Ländern dauerhaft lebende EU-Bürger Ausländer. So leben etwa Bundesdeutsche und Österreicher seit Jahrzehnten in Südtirol, können jedoch nie für Landtags- oder Parlamentswahlen ihre Stimme abgeben, obwohl ihre Lebensrealität weit mehr von Rom und Bozen bestimmt wird als von Wien und Berlin. Wettgemacht wird dieses Defizit auch nicht durch die kleine Errungenschaft, bei EU-Wahlen und Gemeindewahlen am Wohnsitzort wählen zu können.

Ausgehend von diesem Mangel setzt sich ein Initiativkomitee dafür ein, dass EU-Bürger bei allen Wahlen und Volksabstimmungen entscheiden können sollen, ob sie in ihrem Wohnsitz- oder Herkunftsland daran teilnehmen wollen, auch ohne Staatsbürger zu sein. Bestehende Hindernisse bei der Ausübung des Wahlrechts für Gemeinde- und EU-Wahlen am Wohnsitz sollen beseitig werden. Durch diese Reformen soll ein Defizit der europäischen Demokratie beseitigt und ein Raum für transnationale Politik geschaffen werden. Diese EBI setzt sich drei Hauptziele:

1. Die Unionsbürgerschaft soll zu einer echten Bürgerschaft werden. Unionsbürgerinnen sollen in ihrem Wohnsitzland nicht mehr nur als Gastarbeiterinnen angesehen werden, sondern als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft.

2. Unionsbürger sollen im Wohnsitzland auch bei Regional- oder Landtagswahlen teilnehmen können, eventuell auch bei Parlamentswahlen. Mit anderen Worten: sie sollen uneingeschränkte Bürgerrechte erhalten, ohne die Staatsbürgerschaft wechseln zu müssen. Tatsächlich ist das Recht auf Wahl der EP-Mitglieder vor Ort nur ein Teil-Recht, denn das wichtigere Machtzentrum der EU, der Europäische Rat, wird nur auf nationaler Basis gewählt. Es gibt keine vom EU-Parlament gewählte Regierung.

3. Die Gewährung uneingeschränkter Bürgerrechte am Wohnort für alle EU-Bürger wird die Integration in die Gesellschaft begünstigen.

4. Die Initiative soll zu einer transnationalen europäischen Demokratie beitragen. Die Freizügigkeit der EU-Bürger und das Wahlrecht sollen als Bürgerrechte in Einklang gebracht werden. So sollen in einem EU-weiten Wahlrecht für die Europaparlamentswahlen länderübergreifende Listen gebildet werden und EU-weit Spitzenkandidaten in allen Mitgliedsländern gewählt werden können.

Die EBI versteht sich als Vorstufe zu einem uneingeschränkten Wahlrecht für alle EU-Bürger, wo immer sie ihren legalen Wohnsitz haben. Allerdings bleibt offen, wie lang jemand in einem andren EU-Land gelebt haben muss und ob er auf sein Wahlrecht im Heimatland dann auf Dauer verzichten muss. Die zweifache Ausübung des Wahlrechts für Landtage und Parlamente wären wiederum ein neues Privileg. Wie die bisher geringe Wahlbeteiligung an den Kommunalwahlen im jeweiligen Wohnsitzland gezeigt hat, ist das politische Interesse der EU-Bürger im Drittland nicht übermäßig groß. Dennoch ist diese EBI unterstützenswert: online-Unterschrift hier. Weitere Informationen auf der Website dieser Initiativgruppe: https://voterswithoutborders.eu/