Chronik | Corona-Maßnahmen

Südtirol jetzt wie Cinderella

Ab heute (7. Juni) beginnt die Ausgangssperre um 24 Uhr. Zu den Lockerungen bei Masken- und CoronaPass-Pflicht kommt eine freudige Nachricht für den Tourismus.
Cinderella
Foto: upi

Ab dem heutigen Montag, 7. Juni, darf man sich in Südtirol eine Stunde länger draußen aufhalten. Die Ausgangssperre beginnt um Mitternacht (24 Uhr) – bisher war es 23 Uhr – und dauert bis 5 Uhr. Spätestens ab 21. Juni soll die Ausgangssperre dann ganz fallen.

Mit der am Freitag erlassenen Verordnung Nr. 24 hat Landeshauptmann Arno Kompatscher auch Lockerungen bei Masken- und CoronaPass-Pflicht erlassen. FFP2-Masken müssen nur mehr in den körpernahen Diensten getragen werden. In Geschäften, Gastlokalen und auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln reicht eine chirurgische Maske.

 

CoronaPass Ja-Nein

 

Keinen CoronaPass braucht es mehr in Bibliotheken, Archiven, Einrichtungen der Jugendarbeit, Bildungshäusern und Weiterbildungseinrichtungen, in Freibädern und in Beherbergungsbetrieben. In der Gastronomie sind Buffet-Dienste wieder möglich.

Weiterhin den CoronaPass braucht es, wenn im Innenbereich von Bars und Restaurants mehr als vier Personen an einem Tisch sitzen wollen. Auch bei Festen im Anschluss an zivile oder religiöse Zeremonien brauchen alle Gäste einen CoronaPass. Genauso in Hallenbädern, öffentlichen Wellness- und Thermalanlagen, Turnhallen, Fitnessstudios und sämtlichen Sportanlagen in geschlossenen Räumen, in denen mehrere Personen gleichzeitig Sport ausüben, die nicht zusammenleben. Auch für die Benutzung von gemeinschaftlichen Umkleideräumen und Duschen (zum Beispiel nach Fußballspielen), eine Übernachtung in Gemeinschafts-Schlafräumen von Schutzhütten, Herbergen und Berggasthäusern braucht es einen CoronaPass.

Für Theater-, Kino- und Konzertbesuche braucht es nur einen CoronaPass, wenn mehr als die Hälfte der vorhandenen Sitzplätze genutzt wird. Dasselbe gilt für Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen in Innenräumen.

Um den CoronaPass zu erhalten, braucht es eine Impfung, den Nachweis, von einer Corona-Infektion genesen zu sein oder einen negativen Corona-Test – in Südtirol gilt auch ein Nasenflügeltests. Viele der Teststationen, die bisher in zahlreichen Gemeinden in Betrieb waren, werden allerdings schließen. Daher plant der Sanitätsbetrieb, den Bürgern über die Apotheken kostenlos Testkits für zu Hause zur Verfügung zu stellen. Mit genügend Tests eingedeckt hat sich der Sanitätsbetrieb jedenfalls.

 

Rückreise für Deutsche einfacher

 

Seit dem Wochenende gibt es indes eine freudige Botschaft für den Tourismus. Seit Sonntag (6. Juni) stuft das deutsche Robert-Koch-Institut (RKI) Italien nicht mehr als Corona-Risikogebiet ein. Das bedeutet, dass sich Italien- und damit auch Südtirol-Urlauber bei ihrer Rückreise nach Deutschland nicht mehr registrieren müssen. “Somit ist die Rückreise unserer deutschen Gäste nun ohne Einschränkungen möglich. Diese Auflagen sowie die relativ strengen und komplizierten Einreisebestimmungen nach Italien waren immer wieder Anlass, um eine Reise nach Südtirol abzusagen”, weiß HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Die Einreise-Regeln nach Italien aber bleiben aufrecht: Die einreisenden Gäste sind unter anderem weiterhin verpflichtet, einen negativen Antigen- oder PCR-Tests mitzuführen, der nicht älter als 48 Stunden ist, auch wenn man inzwischen vollständig geimpft oder genesen ist. Zudem muss vor der Einreise nach Italien die Online-Registrierung über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular erfolgen. Außerdem braucht es eine Registrierung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb.