Umwelt | Gadertal

61 Strommasten weniger

Die Landesregierung hat heute die unterirdische Verlegung einer Stromleitung in den Gemeinden St. Martin in Thurn, Wengen und Abtei beschlossen.
Strommasten
Foto: Suedtirol Foto/Othmar Seehauser
Die Mittelspannungs-Freileitung zwischen den E-Kabinen „Idr. Preroman“ und „Zija“ im Gadertal wurde in den vergangenen Jahren bei starkem Schneefall oft von umstürzenden Bäumen getroffen und beschädigt. Aus diesem Grund soll die Stromleitung im betroffenen Teilstück nun unterirdisch verlegt werden. Zudem ist der Bau einer neuen E-Kabine in der Ortschaft Palestrong nötig, über die der Weiler mit einer Niederspannungsleitung versorgt werden soll.
Um dies zu ermöglichen, hat die Landesregierung am Diensatg auf Vorschlag von Energielandesrat Richard Theiner der Abänderung der Bauleitpläne von St. Martin in Thurn, Wengen und Abtei durch die Eintragung einer unterirdischen Elektroleitung und einer neuen E-Kabine zugestimmt. Sie hat sich dabei das positive Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung zu Eigen gemacht.
Die unterirdische Verlegung der Stromleitung wird sich sowohl positiv auf die Versorgungssicherheit als auch auf das Landschaftsbild im Gadertal auswirken, weil Freileitungen und Strommasten abgetragen werden können“ erklärte Landesrat Theiner im Anschluss an die Regierungssitzung.
Die neue unterirdische 20-Kilovolt-Leitung wird größtenteils in bestehenden Leerrohren an der Gadertaler Staatsstraße SS244 verlaufen. In Richtung „Aiarei“, außerhalb der Staatsstraße, werden die fehlenden Teilstücke ausgehend vom Trennschalter „Pidrò“ bis zur Mittelspannungs-Freileitung „Fornaccia“ und dem Anschluss zur bestehenden E-Kabine „Zija“ realisiert. Nach Fertigstellung der Arbeiten zur unterirdischen Verlegung wird die 5,5 Kilometer lange Freileitung samt 61 Gittermasten und einer Masttransformatorstation abgetragen.
 
Da es sich um ein Bauvorhaben von Landesinteresse handelt, kann die Abänderung der Bauleitpläne der Gemeinden St. Martin in Thurn, Wengen und Abtei von Amts wegen vorgenommen werden. Weder die betroffenen Gemeinden noch Dritte haben sich während der 30tägigen Veröffentlichungsdauer nach Einleitung des Verfahrens am 10. September 2018 dagegen ausgesprochen.
Positive Gutachten erteilt haben – neben der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung – die Landesämter für Bau- und Kunstdenkmäler, für Wildbach- und Lawinenverbauung Ost, für Bodendenkmäler, für Gewässerschutz und für Geologie und Baustoffprüfung sowie der Straßendienst Pustertal. Auch die Bezirksgemeinschaft Pustertal hat grünes Licht gegeben.