Tar Bolzano
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Politik | Kommentar

Richtige Richter?

Die politische Ernennung von Verwaltungsrichtern ist eine Absurdität und eine Bankrotterklärung des Rechtsstaates. Die aktuelle Diskussion macht das deutlich.
Es ist eine Peinlichkeit, dass man sich überhaupt diese Fragen stellt.
Die acht italienischen Abgeordneten im Südtiroler Landtag eiern seit über zwei Monaten an einer Personalentscheidung herum, die nicht nur das Ansehen des Südtiroler Landtag nachhaltig beschädigen könnte, sondern die einem angeschlagenen und umstrittenen System endgültig den Garaus machen könnte.
Es geht um die Ernennung der Verwaltungsrichter in Südtirol. Am Mittwoch wollen die italienischen Landtagsabgeordneten entscheiden, wer von zwei Anwärtern als Nachfolger des in Rente gegangenen Richters Terenzio Del Gaudio in die Gerstburg einziehen soll.
Dieses Stechen zwischen dem Landesbeamten Fabrizio Cavallar und dem Berufsrichter Carlo Busato ist eine Richtungsentscheidung in der Frage, ob man das Südtiroler Justizsystem noch ernst nehmen kann.
Dieses Stechen ist eine Richtungsentscheidung in der Frage, ob man das Südtiroler Justizsystem noch ernst nehmen kann.
Überall in Italien werden die Verwaltungsrichter per Wettbewerb unter den Berufsrichtern ausgewählt und dann vom Staatspräsidenten berufen. Nur in Südtirol hat man - ob der Zweisprachigkeit und des damit zusammenhängende Mangels an qualifizieren Richtern - ein völlig anderes System gewählt.
Die vorgesehenen acht Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Bozen müssen zur Hälfte der italienischen und zur Hälfte der deutschen Sprachgruppe angehören. Das Amt des Präsidenten wird abwechselnd, für die Dauer von 2 Jahren, von einem Richter der italienischen von einem Richter der deutschen Sprachgruppe bekleidet. Ernannt werden die Richterinnen und Richter zur Hälfte auf Vorschlag des Ministerpräsidenten nach Beschluss des Ministerrates, der wiederum die Stellungnahme des Präsidialrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit berücksichtigt. Für die deutschsprachigen Richter, die der Staat ernennt, muss die Zustimmung des Südtiroler Landtages eingeholt werden. Die andere Hälfte der acht Richter wird vom Südtiroler Landtag vorgeschlagen und mit Dekret des Präsidenten der Republik ernannt.
 
 
 
Es ist eine politische Ernennung, mit der die verfassungsrechtliche Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative aufgehoben bzw. verwässert wird. Angesichts dieser problematischen Ausgangssituation hat man in den vergangenen Jahren nachgebessert.
War vorher eine Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten durch den Landtag vorgesehen, nach der die Abgeordneten und Parteien dann völlig frei eine Mehrheit für eine Anwärterin oder einen Anwärter suchten, hat Verfassungsrechtler Francesco Palermo eine Durchführungsbestimmung ausgearbeitet, die ein Auswahlverfahren durch eine Prüfungskommission vorsieht.
Es ist eine politische Ernennung, mit der die verfassungsrechtliche Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative verwässert wird.
Diese Neuerung wurde jetzt im Landtag erstmals angewandt. Eine vierköpfige Fachkommission unter dem Vorsitz von Staatsrat Thomas Mathá prüfte die Bewerbungen von insgesamt 17 Personen. Acht Bewerberinnen und Bewerber wurden zur Anhörung geladen. Eine davon zog sich vorher zurück. Aus den sieben Kandidatinnen und Kandidaten ermittelte die Kommission letztlich zwei, die sie als geeignet befand.
Fabrizio Cavallar, Direktor des Rechtsdienstes für das Territorium in der Landesverwaltung und Carlo Busato, langjähriger Richter am Landesgericht Bozen.
Allein die Tatsache, dass sich die Landtagsabgeordneten bei der Auswahl zwischen diesen Beiden schwertun, macht deutlich, dass sie entweder von der Materie nicht allzuviel verstehen oder vielleicht auch andere Ziele verfolgen.
Denn eine Ernennung von Fabrizio Cavallar wäre gleich eine dreifache Blamage.
Eine Ernennung von Fabrizio Cavallar wäre gleich eine dreifache Blamage.
Carlo Busato hat sein berufliches Leben als Richter in Südtirol verbracht. Ohne größere Fehler, Skandale oder Affären. Busato wird als Richter allgemein geschätzt und er ist seit Monaten als Präsident des Landesgerichtes im Gespräch, wobei er dieses Amt derzeit auch geschäftsführend ausübt. Aus juristischer Sicht wäre Busato für das Bozner Verwaltungsgericht auf jeden Fall ein Zugewinn. Denn keine oder keiner der derzeit amtierenden Verwaltungsrichterinnen oder -richter war vorher Berufsrichter.
 
 
 
Dem Strafrichter jetzt den Wechsel vom Landesgericht an das Südtiroler Verwaltungsgericht zu verweigern, käme einem bewussten Affront gleich. Weil Busato einige bekannte Politiker am Strafgericht verurteilt hat? Die Frage wird sich die Politik dann stellen lassen müssen.
Vor allem, wenn man sich die Alternative und die Umstände anschaut.
Ein bewusster Affront: Weil Busato einige bekannte Politiker am Strafgericht verurteilt hat?
Fabrizio Cavallar ist ein hervorragender Jurist und Beamter. Seit Jahrzehnten ist er in leitender Funktion in der Rechtsabteilung der Landesurbanistik tätig. In dieser Funktion hat er nachhaltig die Landesgesetzgebung und -auslegung mitgestaltet, begleitet und umgesetzt.
Es dürfte auch dem Südtiroler Landtag bekannt sein, dass der Großteil der Verfahren (rund 60 Prozent) vor dem Bozner Verwaltungsgericht Streitfälle in der Raumordnung sind. Sehr häufig geht es dabei auch gegen das Land.
 
 
 
Ein Verwaltungsrichter Cavallar kann all diese Fälle nicht behandeln, weil er durch seine Arbeit für eine der Prozessparteien befangen ist. Er wäre als auf Jahre hinaus für all diese Fälle nicht einsetzbar. Dazu kommt, dass man Lorenza Pantozzi Lerjefors, Edith Engl und Stefan Beikircher bereits drei Richter:innen aus der Landes- bzw. Regionalverwaltung kommen. Ein weiterer ehemaliger Landesbeamter würde aus dem Verwaltungsgericht endgültig ein Landesbeamten-Gericht machen.
Ein weiterer ehemaliger Landesbeamter würde aus dem Verwaltungsgericht endgültig ein Landesbeamten-Gericht machen.
Es gibt aber auch eine Formalie, die eine Berufung Cavallars durch den Landtag zum Verwaltungsrichter an sich unmöglich machen würde.
Mit der neuen Durchführungsbestimmung wurde auch die Altersgrenzen für die Verwaltungsrichter neu definiert. Demnach muss ein Anwärter oder eine Anwärterin mindestens 40 und höchstens 60 Jahre alt sein. Fabrizio Cavallar aber hat mit 24. Jänner 2022 das 60. Lebensjahr erreicht. Damit müsste der Landesbeamte eigentlich aus dem Rennen sein.
Denn im Gesetzestext ist der Zeitpunkt der Ernennung (nomina) als Kriterium angegeben. Und diese Ernennung - ob durch die Wahl im Landtag oder durch das Dekret des Staatspräsidenten - hat es bisher noch nicht gegeben.
Obwohl die Gesetzeslage eindeutig ist, hat Landtagspräsidentin Rita Mattei beim Rechtsamt des Landes ein Rechtsgutachten zur Klärung dieser Frage eingeholt. Das Ergebnis soll - nach Informationen von Salto.bz - im Sinne vonCavallar sein. Er soll trotz der Altersbeschränkung wählbar sein.
Was aber, wenn die Rechtsämter des Quirinals zum Schluss kommen, dass Fabrizio Cavallar ob seines Alters nicht mehr wählbar ist?
Wählen die acht italienischen Landtagsabgeordneten den Urbanistik-Fachmann des Landes am Mittwoch zum neuen Verwaltungsrichter, dürfte damit das Südtiroler Modell endgültig desavouiert sein. Denn niemand wird verstehen können, warum man einen Berufsrichter, der dem Landesgericht vorsteht, ablehnt und diesem einen Landesbeamten vorzieht, der in einem vorprogrammierten Interessenkonflikt steht.
Die Ernennung durch den Landtag ist ein Vorschlag; ernannt werden die Bozner Verwaltungsrichter vom Staatspräsidenten. Was aber, wenn die Rechtsämter des Quirinals - auch auf Hinweis des Präsidialrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit - zum Schluss kommen, dass Fabrizio Cavallar ob seines Alters nicht mehr wählbar ist?
Dann hat sich nicht nur der gesamte Südtiroler Landtag blamiert, sondern es wird mehr als deutlich, dass die „politische Ernennung der Südtiroler Verwaltungsgerichtsbarkeit“ längst in eine Sackgasse geführt hat.
 
 
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△rtim post Mi., 09.03.2022 - 13:04

Cavallar hat aber doch wohl ein besseres Prüfungsergebnis erzielt als Busato, das es objektiv zu berücksichtigen gilt — oder?
Davon liest man hier aber gar nichts. Wieso?

Mi., 09.03.2022 - 13:04 Permalink