Politik | SVP

Pinggeras Eigentor

Der Schlanderser Bürgermeister Dieter Pinggera veröffentlicht eigene Wahlwerbung auf der Homepage der Gemeinde. Ein Schnitzer, der ihn das Amt kosten könnte.
Pinggera, Dieter
Foto: SVP
Dieter Pinggera muss entweder schlecht beraten sein oder eine ganz eigene Auffassung von Gemeinwohl haben. Nur so ist die Aktion erklärbar, die der Bürgermeister von Schlanders und SVP-Landtagskandidat jetzt gesetzt hat.
Die SVP-Exponenten schrecken anscheinend vor nichts zurück und kennen keine Regeln mehr. Ihnen ist jedes Mittel recht, um sich vor dem Abgrund zu retten“, schreiben die Vinschger Landtagskandidaten der Südtiroler Freiheit Benjamin Pixner, Natascha Santer Zöschg, Alfred Theiner und Esther Tappeiner in einer Aussendung
Die Oppositionsräte haben die Affäre ausgegraben und jetzt landesweit bekannt gemacht.
 

Der Wahlaufruf

 
Der Schlanderser Bürgermeister Dieter Pinggera kandidiert bei den anstehenden Landtagswahlen für die SVP. Pinggera wurde gegen den Willen der Vinschger SVP von Parteiobmann Philipp Achammer und Landeshauptmann Arno Kompatscher für die Edelweißliste nominiert. Pinggera ist einer jener zehn Kandidaten und Kandidatinnen, die das Spitzenduo ernennen darf.
Am 17. Juli veröffentliche Dieter Pinggera folgenden Text auf der amtlichen Homepage der Gemeinde Schlanders.
 
Werte Bürgerinnen und Bürger von Schlanders,
 
Es war für mich keine leichte Entscheidung, da ich das Amt des Bürgermeisters mit großer Freude und wohl auch zur Zufriedenheit vieler ausübe. Es freut und ehrt mich, wenn ich täglich von Bürger/innen angesprochen werde und sie mir viel Erfolg für die Landtagswahlen wünschen, auch wenn es ihnen für Schlanders sehr leid tue. Dies bestätigt, dass ich in den letzten neun Jahren zum Wohle von Schlanders arbeiten konnte und dass vieles gelungen ist.
 
In meinen Überlegungen und Abwägungen bin ich zum Schluss gekommen, dass ich als Landtagsabgeordneter in den wirklich großen Anliegen für Schlanders noch mehr bewegen und daher eine wichtige Unterstützung für die Gemeindeverwaltung sein kann. Zum Beispiel werden in der Verteidigung des öffentlichen Gesundheitswesens und in der Grundversorgung der Peripherie, bei der Absicherung der öffentlichen Dienste und Strukturen in Schlanders und im Vinschgau, bei der Entwicklung unseres Kasernenareals und beim Aufbau unseres Gründungs- und Innovationszentrums auch in Zukunft wichtige Weichenstellungen in Bozen vorgenommen. Es wäre daher sicherlich von großem Vorteil, wenn der Vinschgau gut vertreten ist und wenn auch ein Schlanderser Abgeordneter die Schlanderser Interessen wahrnehmen kann.
Aus diesen Gründen habe ich den Vorschlag des Landeshauptmannes und Parteiobmannes angenommen und ersuche ich die Schlanderser Bürger/-innen um Verständnis. In diesem Sinne bitte ich alle darum, meine Entscheidung mitzutragen und mich bei den Landtagswahlen am 21. Oktober 2018 zu unterstützen!
Dieter Pinggera, Bürgermeister“
 
Der Text ist auch derzeit noch online.
Es ist ein Wahlaufruf in eigener Sache, der absolut nichts mit dem institutionellen Amt des Bürgermeisters zu hat.
Derselbe Text erschien auch in der „Gemeinderundschau“, dem Schlanderser Gemeindeblatt. Die Rundschau wird vom „Organisationskomitee Gemeinderundschau“ herausgegeben. Der Verein wird von der Gemeinde finanziell unterstützt und im Vorstand sitzt nicht nur Bürgermeister Dieter Pinggera, sondern auch seine Kabinettschefin in der Gemeinde.
 

Der Amtsmissbrauch

 
Ich habe schon viel erlebt, aber eine persönliche, parteipolitische Wahlwerbung in der Funktion als Bürgermeister auf der Internetseite der Gemeinde und im Gemeindeblatt zu veröffentlichen und gleichzeitig schon so zu tun, als man gewählt sei, ist schon allerhand“, ärgert sich der Kastelbeller Gemeinderat und Landesjugendsprecher der Südtiroler Freiheit Benjamin Pixner.
Denn eines ist sonnenklar: Ein Bürgermeister kann weder sein Amt noch die Homepage der Gemeinde für seine persönliche Wahlwerbung nutzen. Genau das hat Dieter Pinggera mit diesem Aufruf aber getan. Hier wird die institutionelle Rolle des Bürgermeisters mit der privaten, parteipolitischen Landtagskandidatur des SVP-Politikers vermischt. Pinggera nutzt öffentliche Mittel und Gelder um sich und seiner Partei einen Vorteil zu verschaffen. Denn Pinggeras Landtagskandidatur hat nicht das Geringste mit seinem Amt als Bürgermeister zu tun.
Selbst für einen Nichtjuristen ist der Verstoß gegen bestehende Rechtsbestimmungen augenscheinlich. Die Frage aber ist, was jetzt passiert?
Dieter Pinggera hat in diesem Fall nicht gegen die Par-Condicio-Bestimmungen verstoßen, denn diese treten erst 60 Tage vor der Landtagswahl in Kraft. Also am 22. August.
Es gibt aber zwei Bestimmungen im Strafgesetzbuch, die auf diese Aktion anwendbar sind: Amtsmissbrauch und Amtsunterschlagung. Der Bürgermeister hat eindeutig sein Amt mit diesem Wahlaufruf in eigener Sache missbraucht und öffentliche Mittel für private Zwecke verwendet. Es ist Gratis-Wahlwerbung auf Kosten der Gemeinde.
Der materielle Schaden für die Gemeinde ist wahrscheinlich eine Bagatelle. Doch die Affäre könnte für Dieter Pinggera und die SVP fatale Folgen haben.
Kommt es zur Anzeige und zu einem Gerichtsverfahren, dürfte eine Verurteilung kaum abwendbar sein. Dann aber kommt die sogenannte Legge Serverino zum Tragen. 
Das heißt: Eine Verurteilung in erster Instanz am Landesgericht, würde umgehend einen Amtsverfall mit sich ziegen. Unabhängig davon ob Dieter Pinggera Bürgermeister von Schlanders oder SVP-Landtagsabgeordneter ist.
So könnte aus einem Schneeball im Hochsommer leicht ein Lawine im Winter werden.
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Profil für Benutzer kurt duschek
kurt duschek Mi., 08.08.2018 - 13:43

..kommt es zu einer Anzeige, dann.... was soll schon passieren, niemand wird eine Anzeige machen und alles geht weiter wie bisher. Wenn mir jemand sagt wie und wo ich Anzeige erstatten kann, der soll sich bitte melden!, ich würde Anzeige erstatten.

Mi., 08.08.2018 - 13:43 Permalink
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Profil für Benutzer kurt duschek
kurt duschek Mi., 08.08.2018 - 21:04

Amtsmissbrauch und Amtsunterschlagung sind Straftaten, die keinen Strafantrag benötigten. Sie sind vom Amtes wegen verfolgbar. Es genügt den sehr gut recherchierten und belegten Artikel an die Staatsanwaltschaft weiter zu leiten. Soweit die Fakten. Wer übernimmt nun diese Weiterleitung? Jeder Wähler in Südtirol mit Zivilcourage kann dies tun und alle großspurig tönende sogenannte Oppositionsparteien könnten sich hier auszeichnen.

Mi., 08.08.2018 - 21:04 Permalink