Grüner Pass rückt näher

Das EU-Parlament sagt Ja zum europäischen Covid-19-Zertifikat. Damit soll ab 1. Juli das Reisen zwischen “grünen Zonen” uneingeschränkt möglich sein.
Reisen
Foto: European Union 2021 - EC-Xavier Lejeune

Ab 1. Juli soll das EU-weite digitale Covid-19-Zertifikat gelten. EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind, sollen sich frei in der Europäischen Union bzw. jenen Ländern, die – ab einer Inzidenz von 75 – als grüne Zone eingestuft sind, bewegen können. Am heutigen Mittwoch hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit grünes Licht für den europäischen Grünen Pass gegeben. Jetzt muss noch der Rat der Europäischen Union formell zustimmen.

Über die Entscheidung zeigt sich der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann erfreut: “Der Grüne Pass samt Reisefreiheit ist für viele Menschen in Europa eine gute und wichtige Nachricht und bringt Normalität zurück.” Dorfmann verweist unter anderem auf Pendler, auf Familien in Grenzregionen und auf den Tourismus.

 

Wie funktioniert der Grüne Pass?

 

Die Mitgliedstaaten stellen den Ausweis kostenlos aus, und zwar entweder digital oder in Papierform mit QR-Code. Man kann damit nachweisen, dass man gegen COVID-19 geimpft wurde, kürzlich ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von der Erkrankung genesen ist. In der Praxis wird es deshalb drei verschiedene Arten von Zertifikaten geben. Ein gemeinsamer EU-weiter Rahmen soll sicherstellen, dass die Zertifikate der Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt und überprüft werden können. Außerdem sollen dadurch Betrug und Fälschungen verhindert werden.

Die Regelung tritt am 1. Juli 2021 für zwölf Monate in Kraft. Der EU-Corona-Ausweis ist aber kein Reisedokument und auch keine Bedingung für Bewegungsfreiheit.

(Information von der Webseite des Europäischen Parlaments)

 

Beschränkungen nur gut begründet

 

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen für die Inhaber des Grünen Passes keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests einführen – es sei denn, sie sind verhältnismäßig und notwendig für den Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Nur wenn Personen aus dunkelroten Zonen einreisen, können Mitgliedsstaaten ab 1. Juli eine zusätzliche Quarantänezeit oder die Pflicht zum PCR- oder Antigen-Test fordern. Bei rot eingestuften Gebieten können die Mitgliedstaaten Reisenden eine Quarantänepflicht auferlegen, sofern sie keinen Test vor der Abreise durchgeführt haben. Von Grün auf Orange wird ein Land dann eingestuft, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner zwischen 75 und 150 liegt. Eine “Notfallbremse” tritt in Kraft, wenn sich die epidemiologische Lage schnell verschlechtert oder eine hohe Prävalenz von besorgniserregenden Varianten gemeldet wird.

Dorfmann ist zuversichtlich: “Bei den derzeitigen Zahlen ist davon auszugehen, dass die allermeisten Zonen grün und unter der Inzidenzrate von 75 bleiben.” Diese Länder können mit dem grünen Zertifikat hürdenfrei bereist werden. Geimpfte, negativ getestete oder genesene Personen erhalten das Covid-19-Zertifikat kostenlos.