Gesellschaft | Bildung

Schleierhaftes Nein

Die sh.asus kritisiert das Nein des Landtags zum automatischen Zweisprachigkeitsnachweis für unibz-Studierende – und fordert eine Abkehr von der Zweisprachigkeitsprüfung.
scuola lavagna
Foto: Pixabay

Sollen Studierende der Freien Universität Bozen am Ende ihres Studiums automatisch, also ohne die entsprechende Prüfung ablegen zu müssen, den Zweisprachigkeitsnachweis erhalten? Um diese Frage ging es vergangene Woche im Landtag. Die Grünen hatten einen Beschlussantrag vorgelegt, der nach intensiver Debatte schließlich mehrheitlich abgelehnt wurde. Eine automatische Anerkennung ohne Prüfung sei ein Problem, es brauche ein Minimum der Überprüfung der Sprachkenntnisse, so die Erklärungen aus der SVP für die Ablehnung. “Eine Anerkennung ohne Gegenleistung wäre der falsche Weg”, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher.

“Wir nehmen mit Erstaunen zur Kenntnis, welch negatives Zeugnis der unibz in der Diskussion ausgestellt wurde”, meinte die Grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa nach der Debatte und der verlorenen Abstimmung “dass gleich mehrere Abgeordnete – unter anderem auch der Landeshauptmann – betonen, die unibz würde ihrer Meinung nach eine Mehrsprachigkeit nicht garantieren und man könne deshalb dem Antrag nicht zustimmen, ist bemerkenswert in negativer Hinsicht”. Die Grünen jedenfalls trauten der unibz mehr zu und seien überzeugt, “dass ein fünfjähriges mehrsprachiges Studium dazu imstande ist, am Ende mehrsprachige Studierende hervorzubringen”.

Mit Verwunderung, Unverständnis und Kritik reagiert nun auch die Südtiroler HochschülerInnenschaft. Die von den Grünen geforderte Regelung gelte schließlich bereits “für alle anderen Universitäten auch”,  heißt es von der sh.asus. “Wer nämlich ein Maturazeugnis in der einen Sprache hat und einen Universitätsabschluss in der anderen Sprache – deutsch oder italienisch, versteht sich –, kann auch jetzt schon den besagten Zweisprachigkeitsnachweis beantragen. Warum dies bei einem Abschluss der Universität Bozen nicht der Fall sein soll, erscheint uns schleierhaft – und zwar insbesondere deshalb, da die Landespolitik nicht müde wird zu betonen, dass die hauseigene Universität ein fortschrittliches Vorzeigemodell an Dreisprachigkeit ist. Gesteht die Landtagsmehrheit ein, dass das mit der mehrsprachigen Musteruniversität mehr Schein als Sein ist? Glaubt man den eigenen Verlautbarungen nicht? Oder befürchtet man, dass zu viele Italienischsprachige (die berüchtigten italienischen Studierenden von außerhalb der Region) in den Genuss ‘unseres’ Nachweises kommen?”

Der sh.asus-Vorsitzende Matthias von Wenzl nimmt die Debatte zum Anlass, um nun “eine Abkehr vom Prinzip, wonach die Zweisprachigkeit mit einer Prüfung festgestellt wird” zu fordern.

 

“Dieses Prinzip ist ohnehin schon durchlöchert”, so von Wenzl, “und sich auf dieses zu berufen, wenn es um die Universität Bozen geht, ist inkonsequent”. Auf mögliche Einwände, dass der Zweisprachigkeitsnachweis “entwertet” werde, wenn er nicht mehr nur durch eine Prüfung erlangt werden kann, kontert von Wenzl: “Jeder Maturant muss bei der Matura eine schriftliche sowie mündliche Prüfung in der zweiten Sprache ablegen. Das sollte zusammen mit bis zu 13 Jahren Zweitsprachenunterricht reichen, um sich in der zweiten Sprache mehr als nur verständigen zu können – andernfalls muss sich das Schulsystem ganz gewaltig selber an die Nase greifen.”

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Hans Drumbl Di., 09.07.2019 - 11:17

Es wird gefragt, ob ein fünfjähriges Studium an unserer mehrsprachigen Universität „nicht die Zweisprachigkeit garantieren könnte“. Dazu ist zu sagen: Im Gefüge der Studiengänge, Lehrpläne und der drei Unterrichtssprachen, kann es ohne weiteres vorkommen, dass zwei der drei Sprachen, also zum Beispiel Englisch und Italienisch oder Englisch und Deutsch, von den Studierenden eine privilegierte Rolle erhalten. Es ist also durchaus möglich, dass die operative Zweisprachigkeit Deutsch-Italienisch, die als Ersatz für die Zweisprachigkeitsprüfung relevant ist, beim Studium nicht erreicht wird. Eine Sprache kann am Ende des Studiums auf B-2-Niveau zertifiziert sein. Kann, muss aber nicht. Falls hingegen die beiden Landessprachen voll und ganz in das Studium eingebunden sind, dann wird es den Studentinnen und Studenten nicht schwerfallen, die entsprechende Zertifizierung auf Niveau C-1 in der Zweitsprache zu erreichen, die zusammen mit dem Studienabschluss in ihrer Erstsprache als Äquivalent der vollständigen Zweisprachigkeitsprüfung anerkannt wird.

Di., 09.07.2019 - 11:17 Permalink
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Manfred Klotz Di., 09.07.2019 - 11:31

Wenn man davon ausgeht, dass das fünfjährige Studium ausreichende Kompetenzen vermittelt, um den Zweisprachigkeitsnachweis als Draufgabe zu erhalten, dürfte es auch überhaupt kein Problem sein, sich einer Prüfung zu stellen, oder? Das müsste dann doch ein Klacks sein.

Di., 09.07.2019 - 11:31 Permalink