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Sechs Mal sieben Zweifel

Sechs Brunecker Gemeinderäte intervenieren beim Rechnungshof: Er soll sich mit den Vorgängen um die Beitragsvergabe an das Bergfotografie-Museum am Kronplatz befassen.
PMOA
Foto: Stadtgemeinde Bruneck

“Wie wird man die Zahlung rechtfertigen, wenn der Rechnungshof anklopft?” Die Frage geisterte vorigen Sommer durch die Bozner Pascolistraße. Dort, wo die Abteilung Museen untergebracht ist, war hinter vorgehaltener Hand von einer “Schweinerei” die Rede. Mit der Sache, die inzwischen weit über die Pascolistraße hinaus für großen Unmut gesorgt hat, wird sich nun tatsächlich der Rechnungshof beschäftigen.

 

Drei Millionen sorgen für Missmut

Es geht um die Vorgänge rund um das Museum für Bergfotografie, das in der alten Bergstation auf dem Kronplatz entsteht. Im Winter 2018/19 soll das Haus seine Pforten öffnen. Die Inhalte für das Museumskonzept wurden von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Präsidenten des Kooperationspartners Tiroler Archiv für Photographie (TAP) Richard Piock, dem TAP-Archivleiter Martin Kofler sowie dem Schweizer Museumsmacher Beat Gugger festgelegt. Im Gebäude unterkommen sollen neben den Museumsräumlichkeiten auch Veranstaltungs- und Tagungsräume sowie ein Restaurant, in dem kein geringerer als Sternekoch Norbert Niederkofler den Kochlöffel schwingt.
Dem Bergfotografie-Museum selbst schlägt so gut wie kein Gegenwind entgegen. Doch es sind die drei Millionen Euro, die das Land dem Projektanten dafür beisteuert, die offene Kritik ernten – etwa vom Landeskulturbeirat und vom Direktor des Brunecker Staddtheaters Klaus Gasperi.

Errichtet und geführt wird das Museum von der Kronplatz Seilbahn AG – einer privaten Aktiengesellschaft, der unter anderem die Seilbahn auf den Brunecker Hausberg gehört. Damit ein Privater in den Genuss öffentlicher Fördermittel kommen kann, ändert die Landesregierung am 7. Februar 2017 die Kriterien zur Museumsförderung ab – nachdem Landeshauptmann Arno Kompatscher höchstpersönlich der Kronplatz AG die Summe von drei Millionen Euro zugesichert hat.

 

Drei Millionen sollen alles gewesen sein

Über die Gemeinde Bruneck soll der Seilbahnbetreiber die Gelder erhalten, abwickeln soll das Ganze die Abteilung Museen. Der Brunecker Gemeinderat stimmt am 22. Februar 2017 zu, dass die Gemeinde beim Land um den entsprechenden Beitrag ansucht. Die Entscheidung fällt einstimmig. Als salto.bz die Vorgänge hinter den Kulissen aufdeckt, ist die Entrüstung unter der Opposition im Gemeinderat von Bruneck groß. Wir hätten sicherlich dagegen gestimmt”, klagen Cornelia Brugger (gemischte Fraktion) und Hans Peter Niederkofler (Grüne), die der Brunecker Stadtregierung vorwerfen, “zum Bergfotografie-Museum nicht ausreichend informiert” zu haben.

Knapp ein Jahr später steht fest: Die drei Millionen Euro werden mit dem Nachtragshaushalt 2018 über die Gemeinde Bruneck an die Kronplatz AG fließen. Es werde die einzige öffentliche Förderung sein, die das Bergfotografie-Museum in den nächsten 20 Jahren bekommen wird – so lange wird das Haus mindestens geführt und öffentlich zugänglich sein. “Das ist vertraglich festgelegt”, sicherte Landeshauptmann Kompatscher Ende Juli im Landtag zu.

 

Sechs Mal sieben Zweifel

Doch die Geschichte ist damit noch nicht gegessen. Denn nun haben sechs der 27 Brunecker Gemeinderäte eine Eingabe beim Rechnungshof gemacht. Auch, weil die Optik inzwischen noch schiefer geworden ist: Die Landesregierung hat Anfang des Jahres den “Kronplatz-Paragraphen” aus den Förderrichtlinien für Museen wieder verschwinden lassen. Ab 1. Jänner 2018 können Gemeinden nicht mehr für Dritte um Förderbeiträge aus dem Museums-Topf ansuchen.

“Die ad-hoc-Abänderung der Kriterien ist nicht korrekt gegenüber anderen möglichen und effektiven Antragstellern”, werfen Cornelia Brugger, die drei Bürgerlistler Walter Huber, Christina Niederkofler Cont und Claudia Renzler sowie die beiden Grünen Hans Peter Niederkofler und Johanna Schmiedhofer Ganthaler in ihrem Schreiben an den Rechnungshof nun ein. Es ist nur einer der insgesamt sieben Punkte, die die sechs Brunecker Oppositionellen an den Landesbeiträgen für das Kronplatz-Museum zweifeln lassen.

“Die unterfertigten Gemeinderäte melden angesichts der Höhe des Beitrags sowie der Begleitumstände Zweifel an der Wahrung des öffentlichen Interesses an.”

 

Rechnungshof soll prüfen

Die weiteren Punkte, die bei Brugger, Huber, Niederkofler Cont, Renzler, Niederkofler und Schmiedhofer Ganthaler Zweifel aufkommen lassen, sind folgende:

  • “Die Kronplatz Seilbahn AG ist eine gewinnorientierte Gesellschaft, die erfolgreich im Bereich Aufstiegsanlagen und Tourismus tätig ist und über beträchtliche Mittel für Investitionen verfügt, wie verschiedene Großprojekte in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten belegen.
  • Das in Bau befindliche Museum für Bergfotografie ist Teil dieses privaten Unternehmens und liegt am Gipfel des Kronplatzes, also an einem de facto nicht öffentlich zugänglichen Ort. Wer den Berggipfel nicht zu Fuß, per Fahrrad oder Ski erreicht, muss die kostenpflichtige Seilbahn verwenden, die zum selben Unternehmen gehört.
  • Ein wesentlicher Teil des im Bau befindlichen Gebäudes ist ein sehr großzügiger Gastronomiebereich, der nicht nur der Verpflegung der Museumsbesucher dient. Die Kosten für diesen Bereich wurden für das Beitragsansuchen zwar aus dem Museumsprojekt herausgerechnet, trotzdem bildet das Ganze eine Einheit und es bestehen klare Synergien.
  • Synergien bestehen auch mit dem Skibetrieb und weiteren Aktivitäten am Kronplatz, die vom selben Unternehmen betrieben werden, z. B. dem Museum ‘MMM Corones’.
  • Laut Aussagen der Landesregierung steht der Beitragsgewährung die Verpflichtung der Kronplatz Seilbahn AG gegenüber, das Museum für Bergfotografie 20 Jahre lang auf eigene Rechnung zu führen. Über Preisgestaltung und Zugänglichkeit (z. B. Kosten Seilbahn) ist bislang nichts bekannt. Hier ist zu bewerten, ob der Betrag angemessen ist.
  • Im Übrigen kommt dem Museum sicherlich ein allgemeiner kultureller Wert zu, es ist aber eindeutig Teil eines kommerziellen Unternehmens und stellt mit den zur Verfügung gestellten Exponaten eine Attraktivitätssteigerung für dieses dar, unabhängig von den zu erwartenden Einnahmen durch Eintrittsgelder.”

“Aufgrund dieser Überlegungen ist es unseres Erachtens sinnvoll, die Wahrung des öffentlichen Interesses in diesem Fall einer näheren Analyse zu unterziehen, schließen die sechs Gemeinderäte.
Nun liegt es am Rechnungshof zu überprüfen, ob Ermittlungen eingeleitet werden.