Chronik | Justiz

Pius Leitner verurteilt

Im “Penisring-Prozess” ist Pius Leitner zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Das Landtagsmandat des Freiheitlichen Fraktionssprechers steht auf der Kippe.
Pius Leitner
Foto: Südtirolfoto/Othmar Seehauser

Die Spannung war groß als am Freitag Vormittag Andrea Pappalardo ans Mikrofon trat. Es war gegen 9 Uhr als der Vorverhandlungsrichter am Bozner Landesgericht das Urteil im “Penisring-Skandal” verlas, der die Freiheitliche Partei vor zwei Jahren erfasst hat. Und der Urteilsspruch hat es in sich: Wegen Unterschlagung von Fraktionsgeldern wurde der ehemalige Obmann und Freiheitliche Fraktionssprecher im Landtag Pius Leitner zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ulli Mair wurde hingegen freigesprochen.

Zur Erinnerung: Die Bozner Staatsanwaltschaft war gegen die beiden Freiheitlichen vor Gericht gezogen, da sie Zweifel daran hatte, dass die beanstandeten Gelder von 47.265 Euro, die die Blaue Landtagsfraktion zwischen 2008 und 2013 ausgegeben hatten, tatsächlich für institutionelle Zwecke verwendet wurden. Die Vorwürfe bezogen sich auf Ausgaben für Tagungen, Werbeaufschriften, Pokale, Geschenkskörbe, Sportveranstaltungen und für das berüchtigte Sex-Spielzeug als Geburtstagsgeschenk.

Für Pius Leitner könnte die Verurteilung nun bedeuten, dass er seinen Sitz im Landtag räumen muss. Laut Meidenberichten verfalle sein Mandat gemäß dem Severino Gesetz (“Disposizioni per la prevenzione e la repressione della corruzione e dell'illegalità nella pubblica amministrazione”) nämlich.

Für eine Stellungnahme gleich nach der Urteilsverkündung waren weder Leitner noch Mair bereit. Man wolle sich das Urteil in Ruhe anschauen und bitte um Verständnis, hieß es. Leitners Anwalt, Alessandro Tonon, kündigte indes an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Tonon, der auch Mair vertritt, hatte den Freispruch für seine beiden Mandanten gefordert, da Leitner und Mair im Laufe der Legislatur bereits Gelder in einer Höhe rückerstattet hätten, die 47.265 Euro bei Weitem übersteige. Von Unterschlagung im Amt könnte daher keine Rede sein.

Zu Wort gemeldet hat sich indes auch Andreas Pöder. In einer Stellungnahme schreibt der Landtagsabgeordnete der Bürgerunion: “Ich bewerte den Gerichtsentscheid nicht, auch weil der Instanzenweg noch offen und die Entscheidung nicht rechtskräftig ist. Ich drücke aber gegenüber dem langjährigen Landtagskollegen Pius Leitner in menschlicher Hinsicht mein Bedauern und meine kollegiale Verbundenheit in diesen schwierigen Situation aus. Jenseits der oft rauen politischen Welt gibt es immer noch eine menschliche Dimension, die man nicht vergessen sollte.”