Politik | Hofburggarten

Vorübergehend geöffnet

Seit heute ist der Hofburggarten in Brixen wieder geöffnet – zumindest bis September. Die Initiativgruppe für einen Offenen Hofburggarten begrüßt diesen Schritt.
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Foto: suedtirolfoto.com
Die Gemeinde Brixen hat die Tore des Hofburggartens wieder geöffnet. Bis zum 10. Septmeber können die Bürgerinnen und Bürger den Garten für ihre Freizeitgestaltung nutzen. Geöffnet ist die Anlage von Montag bis Samstag jeweils von 15.00 bis 20.00 Uhr. Wie die Gemeindeverwaltung mitteilt, wurden einige Vorbereitungen getroffen und mehrere Nutzungsmöglichkeiten geschaffen.
 
 
 
 
Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes haben zwei Volleyballfelder und einen Bolzplatz errichtet. Von der Stadtgärtnerei, die sich auch um die Pflege kümmert, wurden mehrere Blumenwiesen angelegt. Daneben laden eine Liegewiese zum Verweilen ein und genügend Freiraum, der individuell genutzt werden kann. Auch die Abhaltung öffentlicher Veranstaltungen ist möglich, entsprechende Anträge können beim Vermögensamt der Gemeinde Brixen gestellt werden. Bis zur Rekursverhandlung im Staatsrat, die am 23. Juni stattfindet, möchte die Gemeindeverwaltung zumindest in den Sommermonaten die Möglichkeit bieten, den Hofburggarten zu nutzen, so Brixens Bürgermeister Peter Brunner, der erklärt: „Anhand des Urteils wird man dann sehen, welche Optionen auszuloten sind.“
 

Jahrelange Rechtsstreitigkeiten

 

Wie bereits mehrfach berichtet, gibt es bereits seit Jahren Rechtsstreitigkeiten um die Vergabe eines Projektes, das die Neugestaltung des Brixner Hofburggartens vorsieht. Im Dringlichkeitswege hat der Brixner Stadtrat im Mai 2020 beschlossen, den Wiener Multimediakünstler André Heller damit zu beauftragen.
 
 
 
Das Siegerprojekt eines zuvor durchgeführten Planungswettbewerbes, das Projekt der Meraner Bietergemeinschaft aus „Studio Freilich Landschaftsarchitektur“ und „Studio Höller&Klotzner Architekten“, wurde von der Gemeindeverwaltung verworfen. Die Architektenkammer hat gegen die Vorgehensweise, die ihrer Ansicht nach gegen die Bestimmungen zur öffentlichen Auftragsvergabe verstößt, Rekurs beim Verwaltungsgericht Bozen eingereicht. Der Richtersenat gab im November 2020 den Rekurswerbern in allen Punkten Recht, womit sich wiederum die Gemeinde Brixen nicht abfinden mochte, die ihrerseits Rekurs beim römischen Staatsrat einreichte.
 

Kurswechsel

 

Von der Initiative für einen Offenen Hofburggarten wird der „Kurswechsel der Gemeinde“ jedenfalls begrüßt und als Reaktion auf das baldige Urteil gedeutet. „Wir freuen uns, dass die Gemeinde damit unserer seit Jahren erhobenen Forderung nach einem offenen Hofburggarten folgt, wenn auch nur in befristetem Ausmaß“, so die Sprecherin der Initiative, Barbara Fuchs. Obwohl die Gemeindeverwaltung den Hofburggarten bereits seit 2008 angemietet hat, war er seither nur für insgesamt rund ein Jahr frei zugänglich. Nun könnten die Bürgerinnen und Bürger erfahren, dass das ausgedehnte Grün auch ohne aufwändige Gestaltung einen großen Zugewinn an Lebensqualität und Freizeitwert darstellt, freut sich die Initiative und schreibt an die Gemeindeverwaltung gewandt: „Vielleicht macht sich doch die Einsicht breit, dass ein einfach, aber ansprechend gestaltetes öffentliches Grün mehr Attraktion bietet und weniger Kosten erfordert als eine teure Inszenierung.“

 

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Franz Linter Fr., 10.06.2022 - 18:32

Fast 14 Jahre Miete zahlen und nur ein Jahr frei zugänglich?

Es ist nur ein kleines Detail der ganzen Geschichte und liegt auch noch um den Faktor 2 daneben, denn die Blumenwiese war nur 2014 vom Ende Mai bis Ende Oktober frei zugänglich, das sind mit dem Tag der offenen Tür 155 Tage.

Hinzu kommen die Öffnungszeiten 2016 vom Maislabyrinth und 2017 mit dem Hanflabyrinth, beide nur gegen Eintritt zugänglich. Zusammen mit der Blumenwiese keine 330 Tage.

Fr., 10.06.2022 - 18:32 Permalink
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Stefan S Fr., 10.06.2022 - 21:00

"Obwohl die Gemeindeverwaltung den Hofburggarten bereits seit 2008 angemietet hat, war er seither nur für insgesamt rund ein Jahr frei zugänglich. "
Da wird es jedem Wackeldackel in der Hutablage schwindelig.
Der kommunale verantwortliche Ressortleiter gehört entlassen.

Fr., 10.06.2022 - 21:00 Permalink
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Hartmuth Staffler Fr., 10.06.2022 - 22:35

Antwort auf von Stefan S

Das hat kein Ressortleiter zu verantworten, sondern zu einem großen Teil dieser unguten Geschichte der gesamte Gemeinderat, der - bewusst oder vielleicht zum Teil auch unbewusst - ohne eine einzige Gegenstimme Unsinn beschlossen hat. Den Gemeinderat kann man nicht entlassen. Man könnte ihn höchstens abwählen, aber was kommt dann? Es könnte ja auch noch schlimmer werden.

Fr., 10.06.2022 - 22:35 Permalink