Politik | Justiz

Auf dem Verteidigungszug

Das Land legt Rekurs gegen ein Urteil zugunsten der SAD ein. Der Proporz müsse auch von privaten Bahndienstleistern eingehalten werden, ist die Landesregierung überzeugt.
SAD
Foto: USP

Nach dem Siegesgeheul auf der einen Seite holt die andere Seite zum Gegenschlag aus. In einem Urteil hatte das Landesgericht Bozen Ende Juni befunden, dass die SAD AG als privates Eisenbahnunternehmen die Proporzbestimmungen nicht einhalten muss. Gegen dieses Urteil, das ihr am 29. Juni zugestellt wurde, legt die Landesregierung nun Rekurs ein.

 

Privat kein Proporz?

Den Stein ins Rollen hatte im vergangenen Jahr eine Stellenausschreibung der SAD, bei der die Stellenvergabe nach Sprachgruppenstärke (Proporz) nicht beachtet worden war. Das Land Südtirol – in der Person von Landeshauptmann Arno Kompatscher – verklagte die SAD darauf hin die SAD, “um die Prinzipien des Autonomiestatuts und der Durchführungsbestimmungen – Proporz und Zweisprachigkeit – zu verteidigen”, wie in einer Aussendung am heutigen Dienstag erinnert wird.

Vor Gericht berief sich das Land unter anderem auf ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1988, nach dem Betriebe, die in Südtirol die Aufgaben der ehemaligen Staatsbahnen übernehmen, vor einer Stellenausschreibung das zuständige Einvernehmenskomitee damit befassen und die Stellen nach Proporz vergeben.
Die Klage des Landes war aber nicht erfolgreich. Sie wurde vom Gericht abgewiesen, das davon ausgeht, dass die Proporzregelung im Eisenbahnsektor lediglich auf “öffentliche” und nicht auch auf private Subjekte anzuwenden sei.

 

Berufung in zweiter Instanz

Beim Land sieht man das erwartungsgemäß anders. In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung beschlossen, Berufung gegen das Urteil zur Stellenausschreibung im öffentlichen Bahndienst einzulegen. “Es gilt, die Autonomie zu verteidigen”, lässt sich Landeshauptmann Arno Kompatscher zitieren, der sich diese Woche im Urlaub befindet.

Der Proporz ist wie die Zweisprachigkeit eine tragende Säule der Autonomie. Er muss in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes garantiert werden, auch wenn diese Dienste von Privaten geführt werden.” Diesen Standpunkt vertritt die Landesregierung und will ihn auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht verteidigen.

“Aus unserer Sicht handelt es sich um ein Fehlurteil”, meint der Landeshauptmann, der davon ausgeht, dass das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil entsprechend korrigieren werde. Und falls nicht? “Sollte selbst das Oberlandesgericht zur gleichen Auffassung wie das Landesgericht gelangen, ist es mit Sicherheit notwendig, die Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 1997 entsprechend neu zu formulieren, damit rechtliche Klarheit geschaffen wird”, kündigt Kompatscher an.

Bild
Salto User
Manfred Gasser Mi., 11.07.2018 - 17:14

Würde es nicht reichen, wenn die Bediensteten der SAD zwei-dreisprächig wären?
Die Sprachgruppenzugehörigkeit ist doch egal, wenn man sich in deutsch und italienisch gut verständigen kann, was im Moment mit Proporz leider nicht so ist!

Mi., 11.07.2018 - 17:14 Permalink