Umwelt | Stauseen

Stauseen und Wasserrahmenrichtlinie

Wie aus erheblich veränderten Bächen durch einen Beschluss der Landesregierung natürliche Bäche gemacht werden.
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Bis zum Jahr 2015 war für die erste Phase der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Zeit. Die Erreichung des guten Zustands der Wasserkörper, wie es in der Wasserrahmenrichtlinie heisst, sollte von 2009 bis 1015 erreicht werden. Unter Wasserkörper versteht man das Grundwasser und das Oberflächenwasser.

In der Wasserrahmenrichtlinie geht es um den ökologischen Zustand von Gewässern. Je natürlicher ein Gewässer, desto besser im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Gewässerverschmutzung, Hochwasserschutz, Energienutzung usw. haben die Gewässerökosysteme stark verändert und die Richtlinie zielt darauf ab, den Zustand der Gewässer zu verbessern.

In der Provinz Bozen wurden die Oberflächenwasser entsprechend der Richtlinie eingeordnet: in natürliche, künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper. Ein natürlicher Wasserkörper ist ein See oder ein natürlich fließendes Fließgewässer. Ein künstlicher Wasserkörper ist z.B. ein Stausee, ein von Menschenhand geschaffener Wasserkörper.

Was macht man in Südtirol nun mit Stauseen, den künstlichen Oberflächenwässern in Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie und dem Ziel, einen guten ökologischen Zustand zu erreichen? Im Jahr 2009 wird von der Landesregierung mit Beschluss (Nr. 1543) festgestellt und beschlossen: ”Aus den Untersuchungen geht außerdem hervor, dass es möglicherweise Wasserkörper gibt, die als erheblich veränderete Wasserkörper eingestuft werden könnten. Insbesondere gibt es einige große Stauanlagen, die für die hydroelektirsche Erzeugung von Spitzenstorm genutzt werden, die flussabwärts der Kraftwerke täglich erhebliche Schwankungen der Wassermenge bedingen und folglich hydrogeologische und morphologische Veränderungen bewirken, die das Gewässerökosystem erheblich beeinträchtigen. Die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung dieser Ökosysteme wären mit einer Beeinträchtigung der spezifischen Nutzung der Ressource Wasser verbunden, die beträchtlichhe wirtschafliche Folgewirkungen hätte.

…. Die Gründe für die erhebliche Beeinträchtigung des Gewässerökosystems und dem damit verbunden Nicht- Erreichen des guten ökologischen Zustands sind jedenfalls vielfältig....Um zu einer diesbezüglichen Entscheidung zu gelangen, wurden spezifische Studien eingeleitet, um die absolue Unmöglichkeit einer Verbesserung der Situation und des Erreichens eines guten ökologischen Zustandes – wie für natürliche Gewässer vorgesehen-, zu untermauern.”

Bemerkenswert dabei ist, dass explizit auf auf das nicht- Erreichen des guten öklogischen Zustands hingewiesen wird. Wird die Wasserrahmenrichtlinie tatsächlich angewandt, erreichen nicht alle Gewässer den guten öklogischen Zustand.

Bäche, welche stark verändert wurden und als Gewässerökosystem negativ beeinträchtigt wurden, sollten in einen guten Zustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zurückgeführt werden. Ein Estrembeispiel eines solchen Baches ist die Falschauer. Als natürliches Oberflächenwasser ist der Bach in weiten Strecken gar nicht existent, da er aufgestaut ist und das einstige Bachbett führt unterhalb der Staumauern gar kein Wasser. Damit ist das Gewässer in Teilen sogar nicht mehr vorhanden und aus dem einstigen Bach Falschauer sind heute viele kleine Bäche geworden, welche voneinander getrennt sind. Die Staussen wirken sich außerdem auf die Geschiebeführung, die Wasserführung und damit die Qualitiät des Gewässerlebensraums aus. Die Falschauer vor Stauseenbau ist in weiten Teilen gar nicht existent oder umgewandelt zu einem künstlichen Wasserkörper im Bereich der Staussen und erheblich verändert, betrachtet man die Falschauer mit den Nebengewässern von der Quelle bis zur Mündung.

In welchem Zustand befindet sich die Falschauer, mit den künstlichen Wasserkörpern? Wie ist ihr offizieller Zustand? Auf den Seiten der Umweltagentur findet man eine Bewertung der Falschauer und die Anwort lautet: Gut bis sehr gut. In dieser Bewertung wird nur das biologische Gesamturteil betrachtet, basierend auf Makrozoobenthos, Kieselalgen und Fische. Die Falschauer ist in einem guten Zustand, da man den nicht-guten Zustand durch einen Beschluss der Landesregierung abgeschafft hat.

Auf den Seiten der Umweltagentur steht ganz allgemein:” Die Gewässerqualität hat in den 1970er und 1980er Jahren ihren Tiefpunkt erreicht, als immer mehr Siedlungen und Industrien entstanden, deren Abwässer ungeklärt in Flüsse und Bäche gelangten. Außerdem sind damals viele Fließgewässer stark verbaut worden. Inzwischen hat sich die Situation dank gut funktionierender Kläranlagen und dank der Renaturierung einzelner Flussabschnitte verbessert. Ein Großteil der Südtiroler Fließgewässer erreicht den von der EU angepeilten guten Zustand“. “ Auch ein Bach wie die Falschauer gehört zu diesen Fließgewässern, welche in einem “guten Zustand” sind. Aus einem Bach mit lauter künstlichen Wasserkörpern wird ein natürliches Oberflächenwasser in gutem Zustand. Gegen die Wasserkraft als erneurbare Energie ist nichts einzuwenden, sie macht Sinn. Die Bewertung der Fließgewässer macht aber wenig Sinn, wenn man die Stauseen ignoriert.