Wirtschaft | Sparmaßnahmen

Die Vorschläge

Der Abschlussbericht des Ausschusses für die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und die darin enthaltenen Vorschläge und Maßnahmen. Exklusiv auf Salto.bz.
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Foto: upi
Tony Tschenett schimpft an diesem Montag. 
Man tappt bis heute im Dunkeln. Die Sozialpartner haben bis dato keine Einladung zu einer Vorstellung der Ergebnisse, geschweige denn das Dokument selbst erhalten“, ärgert sich der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB). Tschenetts Resümee:  „Es ist enttäuschend, dass die Verwaltung der Bevölkerung mit Steuergelder finanzierte Berichte vorenthält“.
Nicht nur der ASGB ärgert sich, dass der Abschlussbericht der von der Landesregierung März 2015 eingesetzten Expertengruppe noch unter Verschluss liegt. Dem „Ausschuss für die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben“ gehörten der Mailänder Wirtschaftsprofessor Luca Bisio an, der Eppaner Manager Thomas Koler, die Bozner Sanitätsbedienstete Ines Pellegrini und der Innsbrucker Universitätsprofessor für strategisches Management und Eurac-Mitarbeiter Kurt Promberger berufen, sowie Martin Steinmann, der als Koordinator das Ausschusses von der Prüfstelle des Landes abkommandiert wurde.
Der Ausschuss beendet seine Arbeiten im Dezember 2018 und legte einen 60seitigen Abschlussbericht vor, der fast ein Jahr lang unter Verschluss gehalten wurde. Nach einem kritischen Artikel in der Südtiroler Wirtschaftszeitung (SWZ) kam der Bericht Mitte Dezember 2019 in die Landesregierung und wurde am Tag vor Weihnachten dem Landtag und den Fraktionssprechern übermittelt.

 
 
Eine offizielle Vorstellung hat es bisher nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund veröffentlich Salto.bz den gesamten Bericht zum Nachlesen. So wie eine Kurzfassung der darin vorgeschlagenen Sparmaßnahmen.
 

Zulage für Apotheker

 
Der Ausschuss analysierte unter anderem die Fördermaßnahmen des Landes und hat dabei einige Förderungen beanstandet. Sie würden mehr kosten als sie bringen. Deshalb bedarf einer Reorganisation.
Etwa bei der Wohnortzulage für Apotheker. Dafür werden im Jahr rund 20.000 Euro an Förderungen zur Verfügung gestellt. Diese Förderung beruht auf dem Gesetz 221/1968, welches eine Wohnortzulage für ländliche Apotheker in Gemeinden unter 3.000 Einwohnern vorsieht. Der Förderungsbetrag ist nach Einwohnerzahl abgestuft, beläuft sich jedoch auf maximal 397,67 Euro. Im Jahr 2015 konnten 52 Personen mit durchschnittlich 280,18 Euro diese Förderung in Anspruch nehmen. 
Der errechnete interne Verwaltungsaufwand wird in Summe mit rund 2.000 Euro geschätzt, während die Gesuchsteller insgesamt nochmals 832 Euro allein für Stempelmarken aufwenden müssen. „Daher erscheint diese Förderung weder zielgerichtet noch effektiv, da eine so kleine Summe wenig effektiv sein kann“, heißt es im Ausschussbericht. 
Der Vorschlag: Die Herabsetzung des ordentlichen IRAP- Steuersatzes auf 2,68 Prozent. Diese Reduktion allein bringt eine jährliche Ersparnis von rund 2.000 Euro pro Apotheke im Vergleich zum restlichen Staatsgebiet. 
 

Das Pendlergeld

 
Der Ausschuss hat die Fahrtkostenbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Verantwortlichen der Förderung (Abteilung Mobilität) diskutiert und ausgewertet. Erst im März 2016 hat die Landesregierung die dazugehörigen Kriterien angepasst. Es wurden eine Mindestentfernung pro Strecke von 18 km und ein Mindestbetrag der Förderung von 200 Euro eingeführt. 
Im Jahr werden rund 2 Millionen Euro für diesen Zweck über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt, wobei über 4.000 Pendler online ein Gesuch stellen. Der mit der Überprüfung und Kontrolle verbunden Personalaufwand lässt sich in fast 2 Vollzeitstellen quantifizieren.
Für den Ausschuss auffällig ist auf den ersten Blick die hohe Anzahl von Zuschüssen auf den Hauptverkehrsrouten. Dies erstaunt gerade auch in Hinblick auf die in den letzten Jahren erfolgte Ausdehnung der öffentlichen Verbindungen auf diesen Achsen.
Optimierungen in diesem Bereich könnten durch die Einführung der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) erzielt werden. Durch die Reduzierung der Einkommensgrenze von derzeit 50.000 € auf 30.000 € könnten rund 750.000 € an Budgetmittel eingespart werden und über 1.100 Gesuche würden wegfallen. Der bürokratische Aufwand, insbesondere was die Kontrolle der Gesuche anbelangt, erscheint beträchtlich. „Insgesamt erscheint die Förderung, auch aufgrund der massiven Ausdehnung des ÖPNV, zu hinterfragen“, heißt es im Bericht.
 

Straßendienst & Tiefbau

 
Ein weiteres Projekt betraf die Prozessanalyse der Verwaltungsabläufe in den Abteilungen Straßendienst (12) und Tiefbau (10). In der Regel werden Tiefbauarbeiten von der Abteilung Tiefbau durchgeführt und nach Fertigstellung der Abteilung Straßendienst übergeben. Demzufolge führt die Abteilung Tiefbau großteils Ausschreibungen für Bauarbeiten im Oberschwellenbereich durch, während die Abteilung Straßendienst Arbeiten in Eigenregie durchführt. Daher sind die Ausschreibungsverfahren nicht unmittelbar identisch. 
 
 
Sehr wohl gibt es aber Bereiche (z.B. Sicherungsarbeiten, Brücken), wo eine Aufteilung der Kompetenzen aufgrund der Höhe der Arbeiten (200.000 €) vorgenommen wird. 
Aufgrund der Prozessanalyse und der geführten Gespräche könnte ein Zusammenführungen der beiden Abteilungen sicherlich vertiefend angedacht werden. Einhergehen könnte diese Neustrukturierung auch zu einer Verlagerung von technischen Kompetenzen zu den Straßenämtern in den Zonen und damit zu einer Aufwertung der peripheren Ämter führen.
Das Einsparungspotential liegt nach Ansicht der Expertengruppe für eine Amtsdirektion bei 105.439 Euro und je Abteilungsdirektion bei 145.655 Euro.
 

Veterinär- & Lebensmitteldienste

 
Der tierärztliche Dienst gliedert sich in zwei Ebenen, die betriebliche Ebene und den Landestierärztlichen Dienst.
Der betriebliche tierärztliche Dienst ist beim Sanitätsbetrieb angesiedelt ist und teilt sich in zwei Bereiche. Ein Bereich ist für Tiergesundheit und der andere Bereich ist für die Lebensmittelhygiene tierischen Ursprungs zuständig. 
Der Dienst ist territorial aufgebaut, es bestehen Außenämter mit Tierärzten, die die beiden Bereiche abdecken. Ein Tierarzt betreut aber in der Regel nur einen dieser Bereiche. Demnach sind in den Zonen zwei Tierärzte unterwegs. In einigen wenigen Zonen werden von einem Tierarzt beide Bereiche überwacht, also Tiergesundheit und Lebensmittelhygiene. „Dieses Modell wäre auf das gesamte Lande ausdehnbar“, meint der Ausschuss.
 
 
Der Landestierärztliche Dienst ist hingegen bei der Abteilung Landwirtschaft in der Landesverwaltung angesiedelt und übernimmt Aufgaben hinsichtlich Ausrichtung, Koordinierung und Aufsicht bezüglich der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen über die im Land tätigen tierärztlichen Dienste sowie die Führung der Einrichtung für Desinfektion, Entwesung und Rattenbekämpfung in Stallungen und allgemein in der Viehzucht.  Dazu kommt noch der Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Sanitätseinheit, der sich mit der Lebensmittelhygiene pflanzlichen Ursprungs beschäftigt. 
Der Vorschlag: Durch die Schaffung eines neuen Bereichs „Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit“ sollten die beiden Bereiche in eine Einheit zusammengeführt und damit Kostenoptimierungen, auch im beträchtlichen Ausmaß, erzielt werden. 
Diese würden vordergründig im Bereich der Personalkosten für Direktoren komplexer Strukturen liegen, die in Folge von anstehenden Pensionierungen nicht mehr nachbesetzt werden.
 

Statistiklandschaft Südtirol 

 
Die Expertengruppe mokiert aber auch, dass in Südtirol mehrere öffentlich finanzierte Akteure im Statistikbereich agieren, die unkoordiniert und mehrgleisig voneinander arbeiten. 
Es sind das Landesstatistikinstitut ASTAT, das Arbeitsförderungsinstitut AFI, das Wirtschaftsforschungsinstitut WIFO und als eigenständiger Bereich die Epidemiologische Beobachtungsstelle aktiv. Das Landesstatistikinstitut ASTAT wird vollständig über den Landeshaushalt finanziert, während das Arbeitsförderungsinstitut jährlich über 600.000 Euro an Zuweisungen erhält. Das WIFO, als Einrichtung der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen, auch aufgrund von entsprechenden Dienstleistungsverträgen, erhält pro Jahr rund 200.000 Euro an Finanzierungen. 
Von zentraler Bedeutung erscheint dem Ausschuss die Abstimmung mit dem nationalen Statistikinstitut ISTAT, da immer mehr Umfragen und damit Auswertungen zentral durchgeführt werden. Die Experten gehen davon aus, dass die Datenhoheit für Südtirol zentral beim ASTAT angesiedelt sein sollte. 
Der Vorschlag des Ausschusses: Die zentrale Rolle des ASTAT muss sowohl bei der Datenerhebung vor Ort, als auch gegenüber Rom, gestärkt wird. Sämtliche Datenerhebungen sollen beim ASTAT geführt und allen übrigen Teilnehmer verfügbar gemacht werden. Auf jeden Fall sind Mehrfacherhebungen zu vermeiden. Demzufolge erscheint die Koordinierung dieses Bereichs durch das Landesstatistikkomitee von zentraler Bedeutung zu sein. 
Auch die Einbettung des Statistikbereichs des Arbeitsmarktservice muss nach Ansicht des Ausschusses überdacht werden.
Denn das Arbeitsmarktservice veröffentlicht Daten und Studien zum Arbeitsbereich, welche oftmals Unklarheiten im Vergleich zu den offiziellen Arbeitsmarktdaten des ASTAT hervorrufen. Diese liegen in der unterschiedlichen Erhebungsart begründet, sind aber für den Kunden nicht immer leicht zu verstehen“, heißt es im Abschlussbericht.
Was hingegen die Tätigkeiten des AFI anbelangt, so wären mehrere Szenarien denkbar. Eines wäre die Zusammenführung mit dem ASTAT oder mit dem Arbeitsmarktservice. 
 

Arbeitszeit der Lehrer

 
Bei den Einsparungen im Schulbereich konzentriert sich der Ausschuss auf eine Neuregelung bzw. Neudefinition der Arbeitszeitregelung.Die Arbeitszeitregelung im Bereich Schule ist derzeit äußerst komplex und für Externe kaum durchschaubar. Zudem werden diese Regelungen auch unterschiedlich von den Direktionen ausgelegt und gehandhabt, da es sich vielfach auch um sog. Kann-Bestimmungen handelt. Daher erscheint für den Ausschuss vordergründig wichtig, dass die Arbeitszeitregelung vereinfacht wird“, schreiben die Experten.
Dazu gehöre auch die Angleichung der Unterrichtszeit (Unterrichtseinheit) an den Mittel- und Oberschulen an die Arbeitszeit (60 Minuten).  Die Arbeitsstunde sollte einheitlich mit 60 Minuten gerechnet werden, unabhängig von der Länge der Unterrichtseinheit. Durch diese Anpassung könnte sofort eine große Anzahl von Mitarbeiterstunden frei werden. 
Der zweite wichtige Bereich der Arbeitszeit ist die Verschlankung und Vereinfachung der kollektivvertraglichen Bestimmungen – oftmals eben der Kann-Bestimmungen. Als positives Beispiel wird dazu der Kollektivvertrag für die Lehrpersonen an den Berufsschulen und den Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung herangezogen.
 
 
Der Ausschuss schlägt ein Unterteilung der Arbeitszeit in Arbeitszeit am Schüler (Kind, Jugendliche) und in übrige Arbeitszeit vor.
Unter die Arbeitszeit am Schüler könnten etwa jegliche unterrichtende Tätigkeit (Klasse, Aufhol-, Förderunterricht, alle Aufsichtspflichten, schulbegleitende Veranstaltungen) zusammengeführt werden. Diese Jahresarbeitszeit (Wochenarbeitszeit) könnte selbstverständlich für jede Schulstufe in unterschiedlicher Höhe festgesetzt werden. 
Unter die übrige Arbeitszeit fallen alle sonstigen Tätigkeiten, die auch über das Berufsbild des Lehrers definiert sind. Dazu gehört auch die verpflichtende Anwesenheit an bestimmten Tagen, um Fortbildungen und planerische Aufgaben in der Schule zu erledigen.
Durch diese Neudefinition der Arbeitszeit könnten vermutlich auch Überstunden eingespart werden, die mit rund 700.000 Euro veranschlagt werden“, heißt es im Bericht.
 

Die Schul-Direktionen

 
Von nicht unerheblicher Bedeutung ist für den Ausschuss aber auch die Anzahl der Direktionen – die in periodischen Abständen über den Schulverteilungsplan definiert werden. Die Schuldirektionen betreuen unterschiedliche Schülerzahlen und teilweise auch unterschiedliche Schultypen. Durch die Festlegung einer Mindestanzahl von Schülern, eine Direktion könnte zwischen 800 – 1.000 Schüler umfassen, könnten Direktionen eingespart werden. Dies natürlich unter Berücksichtigung von territorialen Besonderheiten und vor allem sind davon die einzelnen Schulstellen nicht betroffen. Durch Anwendung der obigen Parameter könnten rund 11 Direktionen zusammengeführt werden, was einer Kostenersparnis von rund 1.500.000 Euro mit sich brächte. „In dieser Diskussion sollen auch schulstufenübergreifende Direktionen mit berücksichtigt werden, so wie dies am Schulzentrum Sand in Taufers bereits positiv praktiziert wird“, schreibt der Ausschuss.
Was die Schulverwaltung anbelangt, so geht der Ausschuss auch auf die besondere Situation der Schulsekretariate ein, die auch aufgrund der Autonomie der Schulen entstanden ist.
Dies betrifft die Auflagen hinsichtlich Transparenz, Antikorruption, Zahlungsfristen, usw., wo zentrale Unterstützung durch die Schulämter, auch sprachgruppenübergreifend, angeboten werden sollten
So ist im Landesgesetz vorgesehen, dass die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung der Schulen durch Kollegien erfolgt. Der Ausschuss: „Diese Aufgaben könnten zentral von den Schulämtern durchgeführt werden.“ 
Im Jahr 2016 sind für diese Kollegien rund 132.000 Euro an Vergütungen liquidiert worden. Der errechnete Personalaufwand für die zentrale Durchführung dieser Aufgabe in den Schulämtern wird mit einer Halbtagsstelle (0,5 VZA)̈ geschätzt und könnte vermutlich mit den bestehenden Personalressourcen abgedeckt werden, wodurch diese Ausgaben fast gänzlich eingespart werden könnten. 
 

Zentrale Vergabestelle

 
Der wichtigste Punkt erscheint den Experten aber ein zentrale Vergabestelle für die Schulen zu sein. Im Jahr 2016 wurden in den Südtiroler Schulen rund 25 Millionen Euro für den Ankauf von Gütern und Dienstleistungen aufgewendet. Es gehe dabei um rund 20.000 Einzelverfahren, die oft homogene Warengruppen betreffen 
Durch die verstärkte Bündelung der Vergaben könnten – nach Ansicht der Experten - Synergien auf allen Ebenen erzielt werden. Als zentrale Vergabestelle sollten die Schulämter – sprachgruppenübergreifend – verstärkt Aufgaben in diesem Bereich übernehmen. Als positives Beispiel gilt der Steuerberatungsdienst, wo genau das bereits erfolgt ist. 
Aus Erfahrungswerten geht der Ausschuss von einem Einsparungspotential (nur über gemeinsamen Einkauf) von 10 Prozent aus. 
Eng verbunden mit den Schulsekretariaten sind auch Aufgaben in Zusammenhang mit dem sog. Bücherscheck, da die entsprechenden Ausgabenbelege über die Sekretariate gesammelt und an die Zentralverwaltung übermittelt werden müssen. Der Bücherscheck ist für den Ankauf von Büchern und didaktischem Material in Höhe von 150 Euro in der 3., 4., und 5. Klasse der Oberschulen und Berufsschulen vorgesehen. Der verbunden bürokratische Aufwand ist groß und daher sollte eine Vereinfachung angestrebt werden. Diese könnte über Steuerfreibeträge an die Eltern erfolgen, als einmaliger Betrag ausbezahlt oder eine Zusammenlegung mit den Studienbeihilfen (sog. Pendlerstipendien) angedacht werden. 
Ein weiterer Vorschlag des Ausschusses betrifft den Schulausspeisungsdienst, der von den Gemeinden gewährleistet wird. Ein Teil der Kosten (max. 40 Prozent) wird von der Landesverwaltung rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt aufgrund eines Gesuches und einer detaillierten Abrechnung. 
Das System sollte dahingehend vereinfacht werden, dass ein fixer Betrag pro Schüler über die Lokalfinanz zugewiesen wird. Es werden rund 2,4 Millionen Essen im Jahr verabreicht. Pro Kind werden pro Schuljahr rund 165 Euro rückerstattet, was 2,5 Euro pro Essen entspricht. Abhängig von der Höhe der Zuweisung könnte auch eine Kostenersparnis einhergehen, allemal könnte der interne Verwaltungsaufwand von rund 300 Stunden eingespart werden. Dieser Vorschlag befindet sich in der konkreten Projektierungsfase und soll ab dem Schuljahr 2019/2020 konkret umgesetzt sein. 
 

Der Fuhrpark

 
„Der Fuhrpark gibt immer wieder Anlass für Diskussionen, dies nicht nur begrenzt auf Landesebene, als vielmehr auch auf nationaler Ebene“, heißt es im Bericht.
Die Analyse des Ausschusses kommt zum Schluss, dass der Fuhrpark der Landesverwaltung überaltert ist. Der Großteil der Fahrzeuge ist weit älter als 10 Jahr und weist eine Kilometerleistungen von 200.000 km bis 450.000 km auf, demzufolge jährlich im Schnitt fast 50.000 km zurück gelegt werden. Durch die Überalterung und die Laufleistung fallen immer wieder hohe Reparaturkosten an, die einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen und insgesamt eine ungünstige Kostenstruktur ergeben. Dies zumal auch das spezialisierte Personal für diesen Bereich anwesend ist und daher insgesamt das Optimierungspotential begrenzt ist.
 
 
Derzeit wird der Fuhrpark erneuert und die Spitzenzeiten werden durch einen Mietwagenservice abgedeckt. Eine getrennte Untersuchung ist über die Einsatzmöglichkeit von Elektroautos durchgeführt worden. Diese stellen derzeit, auch aufgrund des begrenzten Ladenetzes und der unterschiedlichen zurückzulegenden Streckenlängen, keine Alternative dar. 
Was den übrigen Fuhrpark der Landesverwaltung anbelangt, so wendet die Landesverwaltung seit Jahren verschiedene Modelle der Fortbewegung an. An erster Stelle steht dabei die Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie die Möglichkeit, auf gemietete Autos zurückzugreifen, Autos der Strukturen, Car Sharing und zuletzt die Verwendung des eigenen Fahrzeuges. Die Verwendung des eigenen Fahrzeugs, mit entsprechender Rückvergütung der Kilometer, ist bis zu einer Kilometerlaufleistung von ca. 12.000 km für die Verwaltung günstiger, danach rechnet sich ein eigenes Auto.
Für das Arbeitsinspektorat soll aufgrund einer durchgeführten Analyse ab dem Jahr 2019 versuchsweise auf eine bestimmte Anzahl von Mietautos umgestiegen werden. 
 

Die Landesmensa

 
Seit Jahren wird auf der orographisch linken Seite der Talfer der Mensadienst für die Bediensteten durch die Landesmensa gewährleistet. Dabei handelt es sich um eine Genossenschaft der Landesbediensteten, welche einen Betriebsbeitrag und die Räumlichkeiten – samt Reinigung derselben – von der Landesverwaltung zur Verfügung gestellt bekommt.
Ein Teil der Kosten wird direkt durch die Bediensteten getragen. In den letzten Jahren hat die Genossenschaft Verluste verzeichnet, weshalb im Jahr 2018 ein zusätzliche Einzahlung von Seiten der Mitglieder notwendig wurde. Die übrigen Landesbediensteten erhalten Essengutscheine im Wert von 4,12 Euro 
Die Kosten pro Essen in der Mensa können mit rund 3,15 Euro veranschlagt werden (kalkulatorisch Miete mit berücksichtigt), womit sich eine Ersparnis von rund 1 Euro pro Essen für die Landesverwaltung ergibt. Ein offener Punkt bleibt die Angleichung der Essenszuschüsse über die einzelnen öffentlichen Körperschaften hinweg (Sanität, Wobi). 
 

Die Empfehlungen

 
Aufgrund der durchgeführten Analysen und den Erfahrungen formuliert der Ausschuss am Ende des Berichtes folgenden Empfehlungen: 
 
  • Die Kontrolle der Effizienz der Landesverwaltung muss permanent gewährleistet sein; Optimierungspotential ist vorhanden, ohne das Leistungsniveau unmittelbar einzuschränken;
  • Kontinuierlich an der Kostensensibilität arbeiten, auch über die Verbindung des Performanceplanes mit dem Budget;
  • Bündelung von zentralen Beratungsstellen, auch für abhängige Körperschaften (Transparenz, Antikorruption, Datenschutz), um eine einheitliche Interpretation der Normen zu gewährleisten und gleichzeitig zu vermeiden, dass für gleiche Tätigkeiten Ressourcen in verschiedenen Strukturen gebunden werden; 
  • Zur Bündelung gehört etwa auch die Verschlankung auf 4 zentrale Beitragsämter (öffentliche Körperschaften, Private, wirtschaftliche Aktivitäten, Landwirtschaft); 
  • Konsens auf allen Ebenen über die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Arbeit an Themen der Optimierung auch hinsichtlich Bürokratie.
 
 

Der Originalbericht