Politik | Stop Slapp

Zwei Anträge im Senat

Julia Unterberger (SVP) und Luigi Spagnolli (PD) unterstützen zwei Gesetzesentwürfe zur verschärften Haftung bei Knebelklagen gegen kritische JournalistInnen.
Unterberger, Spagnolli
Foto: Privat
Leider kommt es in Italien immer häufiger vor, dass die politische und wirtschaftliche Macht auf Knebelklagen zurückgreift, um kritische Journalisten zum Schweigen zu bringen“, beschreiben Julia Unterberger und Luigi Spagnolli die Situation.
Die Meraner SVP-Senatorin und der Bozner PD-Senator, die von Anfang die Solidaritätsaktion für salto.bz offen unterstützt haben, wollen es nicht nur bei ihrer Unterschrift belassen, sondern sie werden jetzt auch auf parlamentarischer Ebene tätig.
In einer Presseaussendung schreiben die Präsidentin der Autonomiegruppe im Senat und ihr Stellvertreter:
„Da die meisten Strafanträge wegen offensichtlicher Unbegründetheit archiviert werden (2017: 67 %), greift man auf Zivilklagen zurück und nutzt die Langsamkeit des italienischen Justizsystems um Druck aufzubauen International ist das Phänomen unter dem Akronym SLAPP (Strategic Lawsuit Against Public Participation) bekannt. Es hat jüngst in Südtirol seinen traurigen Höhepunkt gefunden. Eine kleine Online-Zeitung wurde von der größten regionalen Verlagsgruppe, die, wie die AGCOM mit Besorgnis feststellte noch dazu in einer Monopolstellung tätig ist und fast 80 % des regionalen Informationmarktes beherrscht, auf 150.000 Euro Schadensersatz verklagt. Um diesen mutwilligen Klagen Einhalt zu gebieten, haben wir zwei bereits im Senat eingereichte Gesetzesentwürfe unterzeichnet“.
 
 
 
Der erste Gesetzentwurf stammt vom Mailänder PD-Senators Franco Mirabelli und bezieht sich auf eine verschärfte Haftung im Zivilprozessrecht. „Der Vorschlag des Senators Martella zielt darauf ab, die gesamte Materie neu zu ordnen, indem er in das Strafrecht und die Zivilprozessordnung eingreift und die Haftstrafe für Journalisten, die wegen Verleumdung mittels Presse verurteilt werden, abschafft. Zum Schutz von Personen, die tatsächlich Opfer von Verleumdungen geworden sind, wird eine Reihe von Elementen eingeführt, darunter das Recht der betroffenen Person, die Entfernung von verleumderischen Inhalten oder unter Verletzung des Gesetzes verbreiteter personenbezogener Daten, von Webseiten und Suchmaschinen zu verlangen“, meint Julia Unterberger.
Die Knebelklagen stellen eindeutig einen Rechtsmissbrauch dar.
Julia Unterberger und Luigi Spagnolli
Der Gesetzentwurf Nr. 573 „Disposizioni in materia di diffamazione, di diffamazione con il mezzo della stampa o con altro mezzo di diffusione“ des Venediger PD-Senators Andrea Martella, bezieht sich auf Artikel 96 der Zivilprozessordnung zum Thema mutwillige Prozessführung, und sieht eine verschärfte zivilrechtliche Haftung einer Person vor, die ohne jegliches Fundament eine Schadensersatzklage wegen Verleumdung in der Presse erhebt. Der Kläger muss zusätzlich zu den Gerichtskosten einen vom Richter festgelegten Betrag zahlen, der nicht weniger als 25 % des in der Schadensersatzklage geforderten Summe betragen darf.
„Die Knebelklagen stellen eindeutig einen Rechtsmissbrauch dar. Wir hoffen daher, dass diese Gesetzesentwürfe so schnell wie möglich verabschiedet werden, denn eine Presse, die frei von jeglicher Form der Einschüchterung ist, ist der wichtigste Indikator für die Gesundheit einer Demokratie.“, schreiben Julia Unterberger und Luigi Spagnolli.
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Gerard Normand Sa., 11.03.2023 - 12:44

Dann hoffen wir, dass mit der neuen gesetzlichen Regelung, falls sie genehmigt wird, sowas nicht nochmals vorkommt. Und noch was: Nur ein Franceschini in den Südtiroler Medien reicht nicht. Mehrere müssten es sein.

Sa., 11.03.2023 - 12:44 Permalink
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Klemens Riegler Sa., 11.03.2023 - 13:12

... ob das ausreichend sein wird, bezweifle ich; 25% der Schadensersatzklage machen einen Michl Ebner sicher nicht nervös.
Und solange es die Rechtslage (Gesetze) zulässt, wird es sich ein Herr Ebner eben nicht nehmen lassen gegen irgendwas und irgendwen zu klagen. Eigentlich sein gutes Recht! Es wird jetzt wohl mehr darum gehen wie die Gerichtsbarkeit die ganze Sache sieht und ob wirklich eine Verleumdung vorliegt. Das muss erst noch bewiesen werden. Aber dann wäre die Gesetzgebung eh in Ordnung. Und es gäbe den Präzedenzfall!

Sa., 11.03.2023 - 13:12 Permalink
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Hartmuth Staffler Sa., 11.03.2023 - 20:44

Antwort auf von Dietmar Nußbaumer

Die Ebner'sche Klage ist wohl die effizienteste Methode, um das Portal, das nicht genannt werden darf, über die Wahrnehmungsschwelle zu heben. Vielleicht sollte man in Zukunft den Namen der Zeitung, die nicht nur die Wahrnehmungsschwelle, sondern auch die Toleranzgrenze regelmäßig überschreitet, nicht mehr nennen.

Sa., 11.03.2023 - 20:44 Permalink