Chronik | Medienprozess

Zeller & die Hyänen

Der ehemalige SVP-Parlamentarier Karl Zeller hat einen Verleumdungsprozess gegen die Fernsehsendung "Le Iene" gewonnen. Piersilvio Berlusconi muss 80.000 Euro zahlen.
Karl Zeller
Foto: Salto.bz
Karl Zeller ist sichtlich erfreut. „Dieses Urteil ist für mich eine große Genugtuung. Für einen langjährigen Politiker, der sich nie etwas zuschulden kommen lassen und versucht hat, sein Amt korrekt auszuüben, ist es schwer erträglich, wenn sein Ansehen von bestimmten Journalisten und Medien besudelt wird, nur um die Politiker in den Augen der Bürger schlecht zu machen“, sagt der langjährige SVP-Parlamentarier.
Karl Zeller hat vor wenigen Tagen einen Medienprozess am Bozner Landesgericht gewonnen, der durchaus nachhaltige Wirkungen haben könnte.
 

Die Sendung

 
"Der Ausgang dieses Verfahrens zeigt, dass Politiker kein „Freiwild" für populistische Hetze sind und sein dürfen“ erklärt Karl Zeller.
Im März 2016 wurde in der bekannten Fernsehsendung „Le lene Show“ auf Italia 1 der damalige SVP-Senator aufs Korn genommen. Die Behauptung: Karl Zeller, damals Präsident der Autonomiegruppe im römischen Senat würde sich die Sekretärin seiner Anwaltskanzlei mit Geldern der Parlamentsfraktion, also mit öffentlichem Geld, bezahlen lassen. Die Enthüllung erzeugte seinerzeit ein großes Echo in der Öffentlichkeit hervorgerufen und der SVP-Politiker wurde in den sozialen Medien einem regelrechten Shitstorm ausgesetzt.
Karl Zeller hat daraufhin Klage wegen grober Rufschädigung mittels Presse gegen die  beiden verantwortlichen Journalisten der „Le lene Show“, Filippo Roma und Gabriele Paglino sowie den Eigentümer des Fernsehsenders „Italia 1“, RTI AG, in der Person von Piersilvio Berlusconi, eingereicht.
 
 
Mit Urteil Nr.333/2019 hat das Landesgericht Bozen jetzt festgestellt, dass die genannten Beklagten falsche und rufschädigende Meldungen über Karl Zeller verbreitet haben. Dieses Verhalten der Beklagten erfüllt laut Landesgericht den Straftatbestand der Rufschädigung mittels Presse. Daher hat das Gericht die Beklagten zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 60.000 Euro sowie zur Bezahlung der Prozesskosten in Höhe von 13.430 Euro zzgl. 15% allgemeine Spesen, MwSt.und Fürsorgebeitrag verurteilt. Zudem wurde den Beklagten angeordnet, auf ihre Kosten das Urteil auszugsweise in den Tageszeitungen „Alto Adige“, „Dolomiten", „ll GiornaIe“, „Corriere della Sera“ und „La Repubblica“ sowie auf der Internetseite der „Le lene“ zu veröffentlichen. Am Ende kommt so eine Gesamtsumme von über 80.000 Euro zusammen.
 

Die Begründung

 
Dieses Urteil des Landesgerichts Bozen hat grundsätzliche und über den vorliegenden Fall hinausgehende Bedeutung, weil es die Grenzen der Freiheit auf Kritik und der Berichterstattung im Bereich der Politik aufzeigt“, kommentiert Zeller, selbst Anwalt.
Laut Urteil des Bozner Landesgerichts seien im vorliegenden Fall die von den Beklagten verbreiteten Informationen nicht nur falsch gewesen, sondern diese haben es auch unterlassen, die von Karl Zeller abgegebenen Erklärungen in den Fernsehbeitrag mit aufzunehmen, womit eine ausgewogene Information der Zuseher verunmöglicht wurde. Der Beitrag und die Antworten von Karl Zeller seien vielmehr so zusammen geschnitten worden, dass beim Zuseher der Eindruck erweckt wurde, dass das angeblich arglistige Verhalten von Karl Zeller wahr ist, wie auch die Kommentare der Zuseher in den sozialen Medien belegen.
 

Der Ausgang dieses Verfahrens zeigt, dass Politiker kein „Freiwild" für populistische Hetze sind und sein dürfen“, meint Karl Zeller.
 

Politische Nachwehen?

 
Man darf davon ausgehen, dass die Anwälte von Italia 1 in Berufung gehen werden. Aus dem Urteilsspruch ergibt sich aber eine absurde Situation, die durchaus politische Folgen haben könnte. Zahlen muss den Schadenersatz eine Gesellschaft von Piersilvio Berlusconi, dem Sohn von Silvio Berlusconi. Die SVP schickt sich gerade an mit Berlusconis Partei in den EU-Wahlkampf zu ziehen. Herbert Dorfmann will mit Forza Italia ins EU-Parlament wiedergewählt werden. Das Abkommen zwischen SVP und FI dazu ist – nach Informationen von salto.bz – aber noch nicht unterzeichnet.
Dass der Vizeobmann der SVP ausgerechnet in dieser Phase 60.000 Euro Schadenersatz von Silvio Berlusconis Sohn erstreitet, dürfte Wasser auf die Mühlen der Forza Italia internen Kritiker des Bündnisses mit der SVP für die EU-Wahlen sein.
Dass der Vizeobmann der SVP ausgerechnet in dieser Phase 60.000 Euro Schadenersatz von Silvio Berlusconis Sohn erstreitet, dürfte Wasser auf die Mühlen der Forza Italia internen Kritiker dieser Liaison sein. Sie werden diese Karten auf jeden Fall zu spielen versuchen.
Es wird sich dann zeigen, ob Berlusconi die Sache locker sieht.