Politik | Tourismus

Das Wiener Modell auch für Südtirol?

Landtagsabgeordneter Peter Faistnauer schlägt für die Berechnung der Ortstaxe einen Prozentsatz des jeweiligen Nächtigungspreises vor. In Wien sind das 3,2 Prozent.
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Foto: Ashkan / Unsplash
Die Diskussion rund um die von Tourismuslandesrat Arnold Schuler vorgeschlagene Reform der Südtiroler Tourismusabgabe scheint nicht abebben zu wollen. Laut dem Landtagsabgeordneten der Fraktion Perspektiven für Südtirol, Peter Faistnauer, verhärte sich dabei das Bild einer gewollt einseitigen Besteuerung zu Lasten von Südtirols kleinen, authentischen Beherbergungsbetrieben. Faistnauer bringt dazu in dieser Landtagswoche im April den Vorschlag einer leistungsgerechten Tarifstaffelung nach dem Beispiel von Österreichs Bundeshauptstadt Wien ein.
Die Missstimmung bezüglich der geplanten Erhöhung der Tarife oder vielmehr deren Unverhältnismäßigkeit sei groß. Die Diskrepanz in der von Schuler vorgeschlagenen Neuregelung lasse sich rechnerisch illustrieren: Während die geplante Erhöhung der Ortstaxe für Betriebe der niedrigen Kategorie einen Anstieg von 112 Prozent bedeutet (von 0,85 auf 1,80 Euro), beläuft er sich für 3 Sterne-Betriebe auf 50 Prozent (von 1,20 auf 1,80 Euro) und für Betriebe ab 4 Sterne auf 56 Prozent (von 1,60 auf 2,50 Euro).
 
 
Die für eine flache Kurve der Taxe angeführten Argumente würden zu kurz greifen: Gäste der niedrigen Kategorie mögen mehr Angebote beanspruchen, allerdings fallen Gäste der gehobenen Kategorien durch den besonders hohen CO2-Abdruck um ein Vielfaches schwerer ins Gewicht.
Im Nachbarland Österreich wird die Kurtaxe nach Übernachtungspreis berechnet und beträgt zum Beispiel in Wien 3,2 Prozent des Entgelts für den Aufenthalt – ohne Umsatzsteuer, ohne Frühstück und nach einem Pauschalabzug von 11 Prozent.
Das Beispiel Wiens wäre im Sinne der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit laut Artikel 53 der italienischen Verfassung. Somit könnte sich die Taxe prozentual zum Nächtigungspreis des Betriebes oder der jeweiligen Kategorie mit einem beispielhaften Prozentsatz von 2,5 wie folgt staffeln: 5 Euro für 4 bis 5 Sterne-Betriebe bei durchschnittlich 200 Euro pro Gast und Nacht, 2,50 Euro 3 Sterne-Betriebe bei durchschnittlich 100 Euro sowie 1,25 Euro für die niedrige Kategorie bei durchschnittlich 50 Euro.
„Eine Schwächung der kleinen Betriebe, dieser einzigartigen und charakteristischen Unterkünfte, wäre ein großer Fehler. Diese gilt es vielmehr zu stärken, um den unvergleichlichen Charm unseres Landes zu erhalten“, so der Abgeordnete Peter Faistnauer.
 
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Profil für Benutzer Johann Georg Bernhart
Johann Georg B… Di., 11.04.2023 - 10:58

Bauerschlauer Politiker, selber nichts bezahlen wollen und 4 Sterne Betriebe bestrafen, er schreibt doch selbst, dass Gäste der niedrigen Kategorien mehr Angebote nutzen, also ist die Gebür gerechtfertigt, dass Gäste in höhern Kategorien den gröseren CO-2 Abdruck hinterlassen, stimmt einfach nicht, Gäste der höheren Kategorien fahre TESLA und nicht Schrottreife Karren, also alles wiederlegt. Sollten die >Bauern wie immer eine extra Wurst bekommen, einfach dikriminieren dieser Politiker.
Wird der 4 &5 Sterne Betrieb bestraft weil er investiert hat??

Di., 11.04.2023 - 10:58 Permalink
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Josef Fulterer Mi., 12.04.2023 - 06:05

Antwort auf von Manfred Gasser

In den Hoch-Tourismus-Gemeindestuben werden die Beschlüsse, mit stetem Blick auf die Nützlichkeit für den Tourismus gefasst, bzw. die verfügbaren Mittel für Investitionen müssen für die deswegen notwendige Erweiterung der Infrastrukturen und weiters fast ausschließlich zum Wohl der Gäste eingesetzt werden.
Es ist schon mehr als eigenartig, wie sich die gehobene Hotellerie "trotz ihrer recht großzügig kalkulierten Preise," gegen eine angemessene Ortstaxe zur Wehr setzt und in den Saisons-flachen Zeiten den unteren Kategorien, mit Sonderangeboten auch noch die Kunden wegschnappt.

Mi., 12.04.2023 - 06:05 Permalink