Chronik | Copyright

Teurer Waltherplatz

Salto.bz hat über eine Bozner Facebookgruppe berichtet. Jetzt fordert ein Bozner Fotograf 12.000 Euro für den Abdruck eines Bildschirmfotos.
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Foto: upi
Karl Stanzel muss zumindest ein Fotokünstler von Weltruhm sein.
Nur so ist die Forderung erklärbar, die der Bozner Fotograf gegenüber salto.bz erhebt.
Vor wenigen Tagen hat die Salto-Herausgebergenossenschaft Demos2.0 ein anwaltschaftliches Schreiben erreicht.
In dem Brief heißt es:
 
„Ho ricevuto incarico dal signor Karl Stanzel, fotografo professionista, di procedere giudizialmente nei Vostri confronti onde ottenere il risarcimento del danno conseguente l’illegittimo utilizzo da parte Vostra di materiale fotografico coperto da diritto d’autore, così come regolato dall’art. 90 della Legge 633/1941, quantificato sulla base delle Tabelle S.I.A.E. vigenti in complessivi €. 11.285,00.- iva compresa (giusta Note Pro Forma già inoltrateVi). 
Prima di dar corso agli atti desidero compiere un ultimo tentativo di pacifico componimento invitandoVi a rimettere, entro OTTO giorni dal ricevimento della presente, l’importo complessivo di €. 11.985,00.- per capitale e mie spese e competenze, con avvertimento che, in difetto, verrà adita l’Autorità Giudiziaria senza ulteriore avviso.“
 
Die Botschaft ist klar. Eine friedliche Einigung, die 12.000 Euro kostet oder es kommt zum Prozess.
Demnach muss die Salto-Redaktion wirklich eine abscheuliche und hinterlistige Tat begannen haben.


Das Screenshot

 
Die Forderung von Karl Stanzel bezieht sich auf einen Artikel, der fast drei Jahre alt ist.
Salto.bz hat am 26. Juli 2015 über die heftige Diskussion in den sozialen Medien um das Kaufhausprojekt von René Benko berichtet.
Unter anderem war auf Facebook eine Seite mit den Namen „comitato riqualificazione Bolzano" aufgetaucht. „Questa pagina vuole infatti essere il polo di raccolta segnalazioni, proposte, soluzioni ed idee per contrastare l'attuale situazione di degrado in cui la nostra città purtroppo si trova“, hieß es auf der inzwischen gelöschten Facebook-Plattform.
Salto.bz hatten den Artikel mit einem Screenshot illustriert, der diese Facebook-Seite zeigt.
 
Karl Stanzel schickt später eine Schreiben, wonach das von der Facebookgruppe benutzte Foto des Waltherplatzes von ihm stamme. Demnach habe Salto.bz das Foto widerrechtlich genutzt. Auch dann, wenn man nur ein Bildschirmfoto aus Facebook und kein Stanzel-Foto abgedruckt hat.
Seitdem lässt der Bozner Fotograf salto.bz periodisch Rechnungen zukommen. Mit einer interessanten Rechnungsmethode. 250 Euro pro Monat in der das Foto online ist. Demnach sollte salto im November 2016 1.275 Euro für dieses Foto zahlen. Am 8. Mai 2018 folgt dann eine weitere Rechnung. Für 17 Monate plus Mehrwertsteuer 5.185 Euro.
 
Dass daraus fünf Wochen später fast 12.000 Euro wurden, mag daran liegen, dass Stanzel die Geldeintreibung inzwischen einem Anwalt übergeben hat. Dazu kommt, dass Karl Stanzel zudem anderen Honorarforderungen gegen salto.bz erhoben hat. So hat salto.bz nach dem Verfassungsreferendum als Foto des Tages eines Fotomontage mit Matteo Renzi und dem Schnalstal abgedruckt.
Auch diese Montage stammt aus einer bekannten Bozner Satireseite auf Facebook. Karl Stanzel erklärt, dass das Foto von Unsere Frau in Schnals im Hintergrund von ihm stammt. Kostenpunkt diesmal 500 Euro.
Fotograf müsste man sein.
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Profil für Benutzer Mensch Ärgerdichnicht
Mensch Ärgerdi… Mo., 11.06.2018 - 12:29

Die Höhe der Forderungen des Fotografen kann man als überzogen sehen, das rüttelt aber nicht an deren Legitimität. Bei allem was gut und recht ist, aber wenn heute im Jahr 2018 eine Online-Redaktion einfach so mir nichts dir nichts fremde Bilder auf ihrer Seite veröffentlicht, dann hapert es schon auch ein wenig am Hausverstand.

Mo., 11.06.2018 - 12:29 Permalink
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Profil für Benutzer Edo Plane
Edo Plane Mo., 11.06.2018 - 12:44

Ich würde mir auf der Webseite des Herrn S. den Datenschutz / die Privacy ansehen. Entspricht NICHT der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Wäre doch eine Klage von xxxxx Euro wert ;-)
By the way: das sind ja wirklich tolle Bilder :-)

Mo., 11.06.2018 - 12:44 Permalink
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Profil für Benutzer rotaderga
rotaderga Mo., 11.06.2018 - 15:16

Unsere Frau in Schnals sollte auch klagen, wegen unerlaubten Fotografierens und Geschäftemacherei mit ihrer Schönheit.....und Landschaft.

Mo., 11.06.2018 - 15:16 Permalink
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Profil für Benutzer Edo Plane
Edo Plane Mo., 11.06.2018 - 15:34

Hast du den Bericht überhaupt gelesen? Es geht um einen Screenshot einer Facebook-Gruppe...
Es geht hier nicht um "professionelle Bilder" und deren Kauf-, Miet- und Nutzungsrechte. Klag, und du wirst sehen, was du für einen Screenshot bekommst.

Mo., 11.06.2018 - 15:34 Permalink
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Profil für Benutzer Christoph Moar
Christoph Moar Mo., 11.06.2018 - 16:31

Oliver, du wirfst zwar einen interessanten Punkt auf - die Facebook AGB hatten früher sowas drin ("Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest (,IP-Lizenz‘)."), jetzt wahrscheinlich sowas ähnliches, ich hab den Krempel aktuell nicht gelesen.

*Aber*
nur weil jemand ein Foto auf Facebook uploaded heißt das nicht, dass jede* andere das dann weiterverwenden kann. Und, es sei noch gesagt, es könnte sogar sein dass fragliches Bild damals sogar ohne Zustimmung des Fotografen auf Facebook hochgeladen wurde...

Ich denke, die AGBs des Fotografen und von Facebook sind hier nicht der Hauptfokus. Das Zitatrecht und das Presserecht sind die richtigen Dreh- und Angelpunkte.

Ein reines Beispiel, ohne den konkreten Fall hier zu beurteilen, denn das sollen die Anwälte tun. Falls beispielsweise öffentlich zugängliche Fotos ein bedeutendes Tagesgeschehen abbilden, darf eine lokale Zeitung z.b. dieselben in ihrer Berichterstattung veröffentlichen. Ein zweites Beispiel ist das Zitatsrecht, wo das zitierte Werk eben nicht die eigentliche schöpferische Leistung darstellt, sondern nur im Kontext dargestellt wird.

Ich denke, hier gibts die eine oder andere Parallele. Bin aber gespannt.

Mo., 11.06.2018 - 16:31 Permalink
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Profil für Benutzer Daniel An
Daniel An Mo., 11.06.2018 - 22:44

Also ich finde das Photo äußerst schön und eindrucksvoll und locker
12.000€ wert!
Sorry, mir fehlen die Worte aber ja... Fotograf müsste man sein!

Mo., 11.06.2018 - 22:44 Permalink
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Profil für Benutzer Lorenz Brugger
Lorenz Brugger Do., 14.06.2018 - 09:56

Auch wenn das mitnichten die feine Art ist, denn so etwas kann man, wenn der Wille da ist, auch unkompliziert lösen. Der Fotograf hätte sich nochmal melden können, die Situation erklären können und salto hätte den Fotografen ja auch einfach mal anrufen können und ihm einen Vorschlag zur Güte machen können, man will ja hier niemandem eine böse Absicht unterstellen.
Man hat sich dann aber wohl in Schweigen gehüllt und den Fotograf schlicht ignoriert und das kann einen ärgern und jetz hat man den Salat... selber schuld.

Dieses Abmahnen ist mittlerweile so oft geschehen, weil Fotografen merken, wie ihre Fotos als freie verfügbare Ware behandelt werden, 1000 fach kopiert, keinen schert es. Es wundert nicht, dass da so mancher sich ärgert oder einen Profit daraus schlagen will... Redaktionen sollten das schon lange wissen, dass dies heikel ist und extrem vorsichtig sein!

Nur so am Rande: Fotografen haben nicht unbedingt den einfachsten Stand heutzutage, denn niemand will für Fotos Geld ausgeben, jeder macht sein Handyfoto und glaubt jetzt Fotograf zu sein... Profifotografen investieren eine Menge Zeit um die richtige Stimmung, das richtige Licht, die richtige Position usw. für ein Foto zu finden, und ein Haufen Geld in Ausrüstung, Software, usw., die ständig aktualisiert werden muss. Ganz so einfach ist das alles nicht! Das sollte man immer bedenken und respektieren.

Do., 14.06.2018 - 09:56 Permalink