Politik | Abgeordnetenkammer

Ladinische Premiere

Die erste Hürde für das Ladinergesetz ist genommen: Die Abgeordnetenkammer verabschiedet die Änderung des Autonomiestatuts mit großer Mehrheit.
Monteciitorio
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Der Weg ist noch lang, dennoch war der gestrige Mittwoch für Daniel Alfreider ein quasi historischer Tag. “Es ist das erste Mal, dass sich das Parlament mit den Ladinern auseinandersetzt“, erklärte der SVP-Fraktionssprecher in der Abgeordnetenkammer  nach der erfolgreichen ersten Abstimmung über seinen Gesetzesentwurf. 270 Ja, kein Nein und 117 Enthaltungen gab es für die Änderung des Autonomiestatutes zum Schutz der ladinischen Minderheit nach den harten Diskussionen in den Tagen davor.

Das sogenannte Ladinergesetz wurde von der SVP Ladina bereits in den vergangenen Jahren ausgearbeitet und gleich zu Beginn der Legislatur eingereicht. „Mit unserem Vorschlag haben wir die Chance wahrgenommen einige Änderungen zur Gleichstellung der Ladiner im Autonomiestatut nach Jahren vorzunehmen“, erklärt Daniel Alfreider.  Konkret geht es im Gesetzentwurf um eine Abänderung des Autonomiestatutes, die der ladinischen Sprachgruppe die gleichen Rechte und die gleiche Vertretung zugesteht wie den anderen Sprachgruppen. „In dieser Hinsicht soll die Vertretung der ladinischen Sprachgruppe in öffentlichen Körperschaften, die landesweit von Interesse sind, gewährleistet werden, oder einem ladinischen Vertreter ermöglicht werden die Rolle des Landeshauptammstellvertreters zu bekleiden“, so Alfreider. Der wichtigste Punkt ist für ihn jedoch die Ermöglichung einer Vertretung der Ladiner in der Sechser- und Zwölferkommission. „Diese wichtigen Kommissionen sind für die Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut zuständig und eben für alle drei Sprachgruppen von großer Bedeutung“, erklärte der SVP-Abgeordnete.

Er nahm am Mittwoch auch noch einmal zu den Polemiken der Tage zuvor Stellung. Den Kampf der Opposition gegen die Bestimmung zur politischen Besetzung des Verwaltungsgerichts hatte die SVP mit einem Rückzug des Passus beendet, dass auch Ladiner für ein Richteramt ernannt werden können. Weniger Einsicht zeigte Alfreider dagegen hinsichtlich der Kritik, dass über das Ladinergesetz zu einem ungünstigen Zeitpunkt abgestimmt wurde, weil man die Arbeit des Autonomiekonvents hätte abwarten müssen. „In dieser Hinsicht bin ich überzeugt, dass es nie einen günstigen oder ungünstigen Zeitpunkt gibt, um eine Ungleichbehandlung einer Sprachgruppe zu beheben oder jenen Wünschen nachzukommen, die eine Sprachgruppe schon seit Jahrzehnten äußert“, entgegnete Alfreider. „Zudem bin ich sicher, dass dieser Gesetzentwurf, der lange vor dem Autonomiekonvent verfasst wurde, ganz im Sinne der Autonomie und folglich auch der Prinzipien des Autonomiekonventes die Rechte der Ladiner ausweitet.“

Die Frage ist ohnehin, wann die Ungleichbehandlung der Ladiner tatsächlch aufgehoben wird. Immerhin ist für die Änderung des Statuts eine doppelte Lesung in beiden Kammern vorgesehen. Ob die Zeit dafür noch in der Legislatur ausreicht, stellt am Mittwoch selbst Alfreider in Frage.

Zumindest teilweise Zufriedenheit bzw. Einsicht, gab es am Mittwoch auch bei so manchem Kritiker der Gesetzesinitiative. Während SEL-Abgeordneter Florian Kronbichler sich letztendlich für den Spatz in der Hand statt die Taube auf dem Dach, freute sich der Movimento 5 Stelle nicht zuletzt über die Annahme eines Änderungsantrags, mit dem die Verbesserungen für Ladiner in der gesamten Region ausgedehnt werden.