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Nasenflügel & Invalsi

In Südtirols Schulen starten die verpflichtenden Lernstandserhebungen INVALSI. Was aber passiert mit jenen Schülern, die nicht zum Präsenzunterricht zugelassen werden?
INVALSI
Foto: upi
Die eine Hand weiß anscheinend nicht was die andere tut.
Südtirols oberste Schulbehörde hat das nationale Pilotprojekt der verpflichtenden Nasenflügeltests in den Schulen mit Freuden begrüßt und unterstützt. Die Vorgabe ist klar: Wer sich weigert den Test durchzuführen, muss in den Online-Unterricht.
Wie undurchdacht diese Regelung aber ist, wird spätestens in den kommenden Wochen deutlich. Denn sowohl Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner wie auch Bildungsdirektor Gustav Tschenett wissen nur zu gut, dass man damit vor einem unüberwindbaren rechtlichen und schulischen Problem steht. Bisher hat man aber gehofft, dass es niemand merkt.
Seit Anfang der 1990er Jahre gibt es international eine jährlich verpflichtende Lernstandserhebung der Schülerinnen und Schüler. In Italien ist die Erhebung nach der Behörde benannt, die sie durchführt: Das "Istituto Nazionale per la Valutazione del Sistema Educativo di Istruzione e di Formazione“ (INVALSI).
Die INVALSI-Tests werden auf Klassenebene in allen Schulstufen in Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt und die Beteiligung ist für die Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Zudem sind diese Tests auch Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. Matura. Diese Bestimmung wurde bis zum Schuljahr 2022/2023 vorerst ausgesetzt.
In einer Dienststellen-Konferenz am 18. März 2021 hat das Schulamt den Prüfüngskalender festlegt. Die INVALSI-Erhebung starten ab nächster Woche.
Dabei scheint man aber eines nicht bedacht zu haben. Eine Grundvoraussetzung für die INVALSI-Tests ist die Anwesenheit in der Schule. Im Rundschreiben der zuständigen Evaluationsstelle für das deutsche Bildungssystem heißt es dazu:
 
Die Durchführung der Lernstandserhebungen des INVALSI erfolgt in Phasen des Präsenzunterrichts. Sollten infolge der Regelungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie oder aus anderen Gründen einzelne Schüler und Schülerinnen an einem oder mehreren von der Schule organisierten Testtermin/en nicht teilnehmen können, holen sie den/die versäumten Test/s nach Wiedereintritt in den Präsenzunterricht innerhalb des vorgesehenen Testzeitfensters nach.“
 
Dieser Ersatzzeitraum geht vom 17. Mai bis 21. Mai 2021.
 
 
Mit den verpflichtenden Nasenflügeltests befinden sich aber erstmals in der Südtiroler Schulgeschichte einige Hundert Schülerinnen und Schüler durch Behördenentscheidung im Hausunterricht. Diese werden auch im Mai nicht in den Klassen sitzen.
Doch es gibt keinerlei Möglichkeit den INVALSI-Test online durchzuführen.  Auch weil es national keine Testpflicht an den Schulen gibt und sich daher das Problem nur in Südtirol stellt, hat man beim Unterrichtsministerium nachgefragt und eine Verlegenheitslösung wenigsten für die 3. Mittelschulklassen gefunden.
Nach Rücksprache mit dem INVALSI teilen wir Ihnen mit, dass die von den Schülern und Schülerinnen der dritten Klassen der Mittelschule bei den Lernstandserhebungen erzielten Ergebnisse als separate Anlagen der vom Klassenrat vorbereiteten Bescheinigung der Kompetenzen beigelegt werden“, heißt es im Rundschreiben.
Die Invalsi-Tests fließen formal in keine Benotung ein“, sagt Udo Ortler von der Evaluationsstelle, „deshalb gibt es de facto innerhalb der Schullaufbahn auch keinen Nachteil für jene die sie nicht machen“. Sehr wohl wird allen Schülern aber eine Kompetenzbeschreibung ausgehändigt. Die Nasenflügeltest-Verweigerer bekommen diese nicht.
Ob man damit Tür und Tor für mögliche Rekurse öffnet, wird sich zeigen. Sicher ist: Südtirol tut sich nicht leicht, über die eigene Nasenspitze hinauszuschauen.
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△rtim post Di., 13.04.2021 - 10:52

Der Artikel ist nicht auf dem aktuellsten Stand, missversteht oder verdreht die Tatsachen, denn der INVALSI ist heuer wegen Corona keine Zugangsvoraussetzung für die Abschlussprüfung an der Mittelschule und es genügt vollkommen die Teilnahme der an diesem Tag anwesenden Schüler. Es handelt sich um eine rein statistische Erhebung ohne Relevanz für die Abschlussprüfung.
Die Kompetenzbescheinigungen erhalten die Abschlussjahrgänge der Mittelschulen bereits seit einigen Jahren anstatt der zuvor üblichen Globalurteile, dies hatte und hat gar nichts mit INVALSI oder Corona zu tun. Diese Kompetenzbescheinigung über die gesamte dritte Klassenstufe der Mittelschule, welche der Klassenrat erstellt, erhalten unabhängig vom Nasenflügeltest alle Schüler, also egal ob diese sich zuletzt im Fernunterricht oder im Präsenzunterricht befanden.

Di., 13.04.2021 - 10:52 Permalink