Politik | Urbanistikgesetz

Wo kein Kläger...

Nun ist ein erstes Nein zur Wiedereinführung der Bürgerklage im neuen Raumordnungsgesetz da. Die zuständige Landesrätin sitzt indes zwischen den Stühlen.
Bauplan
Foto: Pixabay

Wird die Bürgerklage im neuen Raumordnungsgesetz wieder eingeführt? Im Zuge der Überarbeitung des 107 Artikel starken Gesetzes, das nicht wie ursprünglich am 1. Jänner, sondern erst am 1. Juli 2020 in Kraft treten soll, hat der Grüne Landtagsabgeordnete Riccardo Dello Sbarba einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Wiedereinführung von Art. 105 des aktuell noch geltenden Gesetzes – “Rekurs seitens der Bürger” – gefordert wird. Dieser ermöglicht jedem Bürger, in allen Phasen Rekurs gegen sämtliche Bauarbeiten bei der Landesregierung einzulegen. Künftig sollen Rekurse nur mehr direkt betroffenen Subjekten und einzig “aus architektonischen, landschaftlichen oder ästhetischen Gründen” möglich sein.

Auch Volksanwältin Gabriele Morandell spricht sich für die Beibehaltung der Bürgerklage aus, denn fällt sie weg, “wird der Bürger bzw. Nachbar, der durch die Bautätigkeit am Nachbargrundstück in seinen Rechten verletzt wird, keine entsprechende Rekursmöglichkeit mehr haben, wie sie heute vom Art. 105 vorgesehen ist”.

Dello Sbarbas Gesetzentwurf liegt nun zur Behandlung im zuständigen II. Gesetzgebungsausschuss des Landtages vor. Inzwischen hat sich die zuständige Urbanistiklandesrätin geäußert. Maria Hochgruber Kuenzer sitzt zwischen den Stühlen. “Grundsätzlich stehe ich fürs Bürgerrecht der Bürgerklage, denn sie dient dem Schutz des Bürgers – überhaupt mit dem künftigen Raumordnungsgesetz, wo vieles auf Gemeindeebene beschlossen wird. So gesehen wird dieses Bürgerrecht auf Klage noch zentraler”, erklärte die Landesrätin vergangene Woche in den Dolomiten. Andererseits könne die Bürgerklage “auch ausgenutzt werden, um beispielsweise einen Baubeginn oder einen Bau zu verzögern”. Im Zweifel aber, betont die Landesrätin sei sie “für den Schwächeren – auch auf die Gefahr hin, dass jemand diese Möglichkeit ausnutzen könnte”.

 

Gemeinden dagegen

 

Ein erstes klares Nein hingegen kommt vom Rat der Gemeinden um Präsident Andreas Schatzer. Dort stellt man das Vorhaben der Grünen ein eindeutig negatives Gutachten aus. Warum? Weil die Gemeinden das im neuen Gesetz – stark beschnittene – Rekursverfahren als ausreichend erachten. Dazu heißt es in dem Gutachten, das am Montag abgegeben wurde:

“Jene BürgerInnen, welche ein direktes oder indirektes Interesse am Bauvorhaben haben, können um die Einbindung in das Verwaltungsverfahren ansuchen. Andere Personen können der Verwaltung eine vermeintliche Unregelmäßigkeit melden und die Verwaltung kann, nachdem sie die Sachlage bewertet hat, eine getroffene Maßnahme im Selbstschutzwege annullieren. Außerdem wäre eine Bürgerklage mit großem Aufwand verbunden, da gleichzeitig auch der Gerichtsweg beschritten werden muss, damit die Rekursfristen nicht durch Zeitablauf verfallen.”

Man darf nun gespannt sein, wie die Abstimmung im II. Gesetzgebungsausschuss, dem mit dem SVP-Landtagsabgeordnete Franz Locher ein ehemaliger Bürgermeister vorsteht, ausfällt.