Wirtschaft | Banken

Das gemeinsame Moratorium

Sparkasse, Raiffeisen und Volksbank haben eine Stundung bis zu einem Jahr der Kredite für Unternehmen und Private beschlossen. Applaus kommt von der Politik.
Kredit
Foto: upi
Im Rahmen des gemeinsamen Arbeitstisches von Südtiroler Sparkasse, Volksbank und Raiffeisenkassen haben die lokalen Banken mögliche Maßnahmen erörtert, um Familien und Unternehmen zu unterstützen, die von den Folgen der vom Gesundheitsnotstand ausgelösten Wirtschaftskrise betroffen sind. 
Dabei wurde ein erster gemeinsamer Vorschlag zwischen den lokalen Banken erarbeitet: Familien und Unternehmen können – ohne besondere Formalitäten – ansuchen, um eine Stundung bis zu zwölf Monaten für Kredite mit mittel-/langfristiger Laufzeit zu erhalten, sowie – alternativ oder zusätzlich – die Laufzeit derselben bis zu 24 Monate zu verlängern, um auf diese Weise auch von einer verminderten Rate profitieren zu können. 
Die Maßnahmen beinhalten weder Zusatzkosten noch Zinsänderungen für die Kunden. 
Diese Anfragen werden im vereinfachten Verfahren bearbeitet. Einzige Bedingung ist, zum Zeitpunkt der Anfrage einen ordnungsgemäß bedienten Kredit („in bonis“) zu haben. 
Diese Begünstigung ist hingegen nicht bei Finanzierungen vorgesehen, deren Laufzeit in den letzten 24 Monaten bereits verlängert worden ist oder für die bereits eine gänzliche oder teilweise Stundung der Raten eingeräumt wurde. Bei Finanzierungen, bei denen es persönliche Bürgschaften von Seiten Dritter oder von Garantiekonsortien bzw. Garantiefonds gibt, ist es erforderlich, dass die Zustimmung der Bürgen vorliegt. 
 
 
Die Banken werden aber auch die Anfragen um Aussetzung von Seiten jener Kunden prüfen, denen in der Vergangenheit bereits Stundungen eingeräumt wurden und/oder bei denen es ausstehende Raten gibt, die bereits fällig waren. Was hingegen Kredite betrifft, die im Rahmen des ehemaligen Rotationsfonds gewährt wurden, wird derzeit ein gemeinsames Vorgehen in Abstimmung mit der Landesverwaltung geprüft. 
Die Stundung gilt sowohl für Private und Familien, die Inhaber von Darlehen sind, als auch für Unternehmen und Freiberufler, denen mittel-/langfristige Kredite eingeräumt wurden. 
Die Banken haben außerdem vereinbart, dass auch Anfragen zur Neufestlegung der Fälligkeiten von Kreditvorschüssen an Unternehmen angenommen werden, die Verspätungen bei den Inkassi erfahren. Auch dafür ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. 
Die Banken senden ein erstes starkes Signal an die Menschen in unserem Land“, zeigte sich Landeshauptmann Arno Kompatscher über die Initiative der drei Südtiroler Bankinstitute erfreut. Die Südtiroler Landesregierung werde diese Maßnahmen des Kreditsektors flankieren: Kredite, die im Rahmen des Rotationsfonds (ex LG 9/1991) gewährt wurden, werden ebenfalls gestundet. Darüber hinaus wird die Landesregierung den Garantiegenossenschaften ausreichend zusätzliches Kapital zur Verfügung stellen, um Umschuldungen und Neufinanzierungen zu ermöglichen.
Abgesehen von diesen Unterstützungen im Finanzbereich erarbeitet die Landesregierung derzeit ressortübergreifend an einem umfassenden Maßnahmenpaket für Südtirol. Dieses soll - zusätzlich und in Ergänzung zu den staatlichen Maßnahmen - Unterstützungen in den verschiedensten Bereichen gewähren, in denen die Coronavirusepidemie Familien, Unternehmen und Organisationen in Schwierigkeiten gebracht hat.