Umwelt | Sicherheit

Die rote Zone

49 Südtiroler Gemeinden haben einen abgeschlossenen Gefahrenzonenplan. Ein Zwischenbericht der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.
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Foto: Pixabay
Mit 49 Gemeinden habe bereits mehr als die Hälfte der Gemeinden einen vollendeten Gefahrenzonenplan, 32 hätten ihren fast abgeschlossen und alle weiteren hätten mit der Planung begonnen.
Das in Südtirol geltende Raumordnungsgesetz schreibe vor, sichere Flächen in den Siedlungsgebieten festzulegen, und eine Gefahrenzonenplanung an den Bauleitplan einer Gemeinde anzuheften. Maßgebliche Faktoren für die Einordnung einer sicheren Fläche seien Wasser, Schnee und Gestein, da Wasserläufe, Berghänge und Schneemassen das Risiko von Gefahr erhöhen könnten.
"Der Gefahrenzonenplan ist ein Instrument, das der Bevölkerung Sicherheit und den Gemeindeverwaltungen Orientierung in der Planung gibt", sagt Landesrätin für Raumordnung Maria Hochgruber Kuenzer.
2018 wurde das neue Landgesetz für „Raum und Landschaft“ verabschiedet, in denen der Bereich der Gefahrenzonenpläne geregelt würden. Das Anliegen bleibt laut der Landesrätin dasselbe: "Oberstes Gebot ist die Vorsorge für den Schutz der besiedelten Gebiete vor Naturgewalten." Dies stoße auf großes Verständnis in der Öffentlichkeit, gerade im Angesicht von durch Naturereignissen verursachte Schäden in Südtirol.
Vorarbeit in der Ausarbeitung der Gefahrenzonenpläne bezüglich der Naturereignisse werde von Fachleuten der Geologie, der Forstwirtschaft, des Bevölkerungsschutzes und der Wildbachverbauung geleistet. Ihre Gutachten würden dann in der für Raumordnung zuständigen Landesabteilung 28 auf der Dienststellenkonferenz "Gefahrenzonenplan" (DSK GZP) bewertet.
Konkret sind vier Zonen vorgesehen: „Grau gekennzeichnete Flächen gelten als sicher, gelbe haben geringe Risiken, blaue Flächen brauchen Schutzmaßnahmen und in den roten Zonen dürfen keinerlei Vorhaben umgesetzt werden, die an Personen adressiert sind: kein Wohnhaus, kein Arbeitsplatz, keine Freizeitanlage und auch kein Festzelt. Denn rote Zonen liegen unmittelbar an einem Gefahrengebiet.“
 
 
Um Flächen in niedrigere und damit sichere Zonen umzubauen, würden zum Beispiel Dammbauten gegen Wasserfluten und Felssicherungen gegen Steinschlag oder von Lawinenschutzbauten errichtet. "Als Landesregierung bearbeiten wir laufend Anträge von Gemeinden, die Schutzmaßnahmen vorsehen", berichtet Landesrätin Hochgruber Kuenzer. Allerdings sei kein Gefahrenzonenplan in Stein gemeißelt.
Beispielsweise sei in einer Gemeinde mitten im Verfahren eine Lawine abgegangen, die zu nah an das besiedelte Gebiet heranreichte. Diese Gemeinde habe das Untersuchungsgebiet für den Plan noch im laufenden Verfahren vergrößert.
So seien in ihrer Amtszeit bisher 13 Gefahrenzonenpläne geändert worden, 29 Änderungen an Gefahrenzonenplänen gab es insgesamt. "Für bestimmte urbanistische Vorhaben reicht die Zone blau und mit Schutzvorkehrungen kann eine Fläche abgesichert und niedriger eingestuft werden", erläutert die Landesrätin.
"Unsere Experten der Abteilung 28 im Amt der Gemeindeplanung stehen jeder Gemeinde zur Verfügung, um das Genehmigungsverfahren abzusichern", sagt Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Auch bei der Finanzierung greift das Land den Gemeindeverwaltungen unter die Arme: Die freiberuflichen Gutachter müssen alle Flächen im Plangebiet analysieren. Und je facettenreicher sich das Gelände im Gemeindegebiet präsentiert, desto aufwändiger sind diese Untersuchungen. 80 Prozent der Kosten zahlt das Land einer Gemeinde über das Kapitel für den Zivilschutz.
Die Erstellung eines Gefahrenzonenplans erfolge in vier Phasen und die Prozedur würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. So muss zunächst das Gebiet festgelegt werden, für das eine Gemeinde den Gefahrenzonenplan in Auftrag gibt. Je präziser das Gebiet definiert würde, desto sicherer sei das Ergebnis. In einer Liste werden die möglichen Gefahrengebiete sowie die territoriale Beschreibung der Gemeinde festgehalten.
Die Kosten für die Beauftragung der Gutachter und die Beiträge des Landes seien von dem jeweiligen Aufwand abhängig. Bei facettenreicherem Gelände einer Gemeinde sei dieser erheblicher.
Anschließend werde das festgelegte Gebiet gescreent und interdisziplinäre Gutachten erstellt. Die Flächen würden in die grauen, gelben, blauen und roten Zonen eingeteilt.
Zuletzt durchlaufe der Plan noch ein Genehmigungsverfahren. Nach einer fachtechnischen Überprüfung der Gutachten gehe die überprüfte Version an die Dienststellenkonferenz. Nach positiver Bewertung entscheide die Gemeinde über den Plan, der im letzten Schritt von der Landesregierung angenommen werden müsse. Dann werde der Gefahrenzonenplan dem Bauleitplan beigelegt.